Vorlagepflichtige Risiken Musterklauseln

Vorlagepflichtige Risiken. Tarifbestimmungen
Vorlagepflichtige Risiken. Verbundene Hausratversicherung Als vorlagepflichtig gelten insbesondere: – unerwünschte Risiken gemäß Nr. 2 – Risiken mit einer Gesamtversicherungssumme ab 300.000 EUR und/oder ab einem Wertanteil für höherwertige Gegenstände ab 50.000 EUR zur Überprüfung der Einbruchdiebstahlsicherungen – eingelagerter Hausrat (genaue Bezeichnung der Lagerstätte erforderlich) Der Versicherer behält sich vor, vorlagepflichtige Risiken nur nach Installation einer Einbruchmeldeanlage nach den Richtlinien für Einbruchmel- deanlagen des VdS-Schadenverhütung GmbH in der jeweils neuesten Ausgabe anzunehmen.