Mitteilung an Musterklauseln

Mitteilung an das Notariat Wädenswil, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ (Dispositiv I),
Mitteilung an. 1. Stadt Bülach, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, Tiefbausekretär 2. Gemeinderat Stadel, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ 3. Zweckverband Abwasserverbund Embrachertal, ▇/▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇- bas 4. Gemeinderat Glattfelden, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates | Sitzung vom 18. November 2019 | Seite 3 5. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇, Gemeindepräsident Eglisau 6. ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, Werkvorstand Eglisau 7. ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, Gemeindeschreiber Eglisau (per E-Mail) 8. ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, Leiter ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ (per E-Mail) 9. Abteilung Finanzen Eglisau (per E-Mail)
Mitteilung an a) Notariat und Grundbuchamt Bülach, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ b) ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ c) ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ d) ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ e) ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ f) Ingenieurbüro Guyer AG, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ g) ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, Stadträtin h) ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, Leiter Umwelt und Infrastruktur i) ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, Leiter Immobilien j) ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, Stadtförster k) ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, Leiter Infrastruktur l) ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, Brunnenmeister m) Gossweiler Ingenieure AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ (Nachführungsgeometer)
Mitteilung an a) Stadtrat b) Finanzen c) ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, Leiter Planung und Bau d) ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, Leiter Soziales und Gesundheit e) ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, Leiter Finanzen f) ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, Leiter Immobilien Aktuell ist die KESB an der Feldstrasse 99 im 1. OG eingemietet. Der Stadtrat entschied am 17. Juni 2020 mit Be- schluss Nr. 250, dass die KESB nicht in das neue Stadthaus einziehen wird. Mit dem Entscheid, nicht in das Stadthaus einzuziehen, muss rasch eine Nachfolgelösung gefunden werden um die Engpässe in den heutigen Räumlichkeiten der KESB beseitigen zu können. Mit Beschluss Nr. 428 vom 28. Oktober 2020 bestätigte der Stadtrat das ▇▇-▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ / ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ als Standort für die Nachfolgelösung der Räumlichkeiten der KESB Bülach Nord. Als Basis dazu diente eine vom Bereich Immobilien durchgeführte Markt- und Standortanalyse. Das peripher, aber nicht unerschlossen liegende und bereits als KESB-Standort bekannte „OM-Haus“ zeichnet sich durch die zusammenhängenden, fertig ausgebauten Räume auf einer Etage und der problemlosen Umsetzung der vom Betrieb geforderten sicherheitsrelevanten Bedingungen aus. ▇▇ ▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ kann das neue Raumprogramm der KESB inklusive Erweiterungsreserve – eingebettet zwischen zwei Treppenhäusern – ideal abgedeckt werden. Ebenfalls sind die benötigten Archivräume auf der Etage integriert. Die Mietvertragsofferte umfasst Teile der bisherigen Räume der Abteilung Soziales und Gesundheit und direkt an- schliessend diejenige des bisherigen Schulpsychologischen Dienstes SPD. Diese Konstellation führt dazu, dass die aus- gebauten und bezugsbereiten Büros durch die ICT bereits erschlossen sind. Einzig der Serverraum muss neu platziert werden. Der betriebliche Umzug erfolgt innerhalb der Liegenschaft. Der offerierte indexierte ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ von 178 500 Franken exklusiv Nebenkosten entspricht der aktuellen Marktsituation und ist pro Quadratmeter um 17 Franken günstiger als die bisher noch laufenden Mietverträge. Die innenliegenden Archivierungsmöglichkeiten bieten weiter die Möglichkeit, das heutige Lager im Untergeschoss aufzuheben und damit wiederkehrend 11 400 Franken pro Jahr einzusparen. Die für das Stadthaus eingeplante und benötigte Compactus-Anlage kann damit ohne kurzfris- tigen Ersatz gezügelt und Folgekosten für eine Neuanschaffung vermieden werden. Vereinbart wird eine feste Mietdauer von 5 Jahren, d.h. fest bis zum 30. September 2026. Nach Ablauf der festen Mietdauer werden dem Mieter 2 echte Optionen für eine Mietzeit von je...
Mitteilung an a) Notariat und Grundbuchamt Bülach, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ b) ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, Stadträtin c) ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, Leiter Umwelt und Infrastruktur d) ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, Leiter Hochbau (Akten BG-Nr. 2021-045e) e) ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, Leiter Tiefbau f) ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, Tiefbau

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  • Mitteilungen Mitteilungen an das Clearing System. Die Emittentin wird alle die Schuldverschreibungen betreffenden Mitteilungen an das Clearing System zur Weiterleitung an die Gläubiger übermitteln. Jede derartige Mitteilung gilt am siebten Tag nach dem Tag der Mitteilung an das Clearing System als den Gläubigern mitgeteilt.

  • Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

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