Mitteilung an Musterklauseln

Mitteilung an a) Notariat und Grundbuchamt Bülach, Xxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxx b) Xxxxxx Xxxxxxx, Stadträtin c) Xxxx Xxxxxxxx, Leiter Umwelt und Infrastruktur d) Xxxxx Xxxxxxxxxx, Leiter Hochbau (Akten BG-Nr. 2021-045e) e) Xxxxx Xxxxx, Leiter Tiefbau f) Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, Tiefbau
Mitteilung an a) Notariat und Grundbuchamt Bülach, Xxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxx b) Xxxxx Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxx c) Xxxx Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxx d) Xxxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxx 000, 0000 Xxxxxxxxxx e) Xxxx Xxxxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxxxxxxxx f) Ingenieurbüro Guyer AG, Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxxx 00x, 0000 Xxxxxxx g) Xxxxxx Xxxxxxx, Stadträtin h) Xxxx Xxxxxxxx, Leiter Umwelt und Infrastruktur i) Xxxx Xxxxxxx, Leiter Immobilien j) Xxxxxx Xxxx, Stadtförster k) Xxxxxxxxx Xxxx, Leiter Infrastruktur l) Xxxxx Xxxxxx, Brunnenmeister m) Gossweiler Ingenieure AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxx (Nachführungsgeometer)
Mitteilung an a) Stadtrat b) Finanzen c) Xxxxx Xxxx, Leiter Planung und Bau d) Xxxxxx Xxxxxxx, Leiter Soziales und Gesundheit e) Xxxxxx Xxxxxx, Leiter Finanzen f) Xxxx Xxxxxxx, Leiter Immobilien Aktuell ist die KESB an der Feldstrasse 99 im 1. OG eingemietet. Der Stadtrat entschied am 17. Juni 2020 mit Be- schluss Nr. 250, dass die KESB nicht in das neue Stadthaus einziehen wird. Mit dem Entscheid, nicht in das Stadthaus einzuziehen, muss rasch eine Nachfolgelösung gefunden werden um die Engpässe in den heutigen Räumlichkeiten der KESB beseitigen zu können. Mit Beschluss Nr. 428 vom 28. Oktober 2020 bestätigte der Stadtrat das XX-Xxxx xx xxx Xxxxxxxxxxx 00 / Xxxxxxxxxxxx als Standort für die Nachfolgelösung der Räumlichkeiten der KESB Bülach Nord. Als Basis dazu diente eine vom Bereich Immobilien durchgeführte Markt- und Standortanalyse. Das peripher, aber nicht unerschlossen liegende und bereits als KESB-Standort bekannte „OM-Haus“ zeichnet sich durch die zusammenhängenden, fertig ausgebauten Räume auf einer Etage und der problemlosen Umsetzung der vom Betrieb geforderten sicherheitsrelevanten Bedingungen aus. Xx 0. Xxxxxxxxxxxx kann das neue Raumprogramm der KESB inklusive Erweiterungsreserve – eingebettet zwischen zwei Treppenhäusern – ideal abgedeckt werden. Ebenfalls sind die benötigten Archivräume auf der Etage integriert. Die Mietvertragsofferte umfasst Teile der bisherigen Räume der Abteilung Soziales und Gesundheit und direkt an- schliessend diejenige des bisherigen Schulpsychologischen Dienstes SPD. Diese Konstellation führt dazu, dass die aus- gebauten und bezugsbereiten Büros durch die ICT bereits erschlossen sind. Einzig der Serverraum muss neu platziert werden. Der betriebliche Umzug erfolgt innerhalb der Liegenschaft. Der offerierte indexierte Xxxxxxxxxxxxxx von 178 500 Franken exklusiv Nebenkosten entspricht der aktuellen Marktsituation und ist pro Quadratmeter um 17 Franken günstiger als die bisher noch laufenden Mietverträge. Die innenliegenden Archivierungsmöglichkeiten bieten weiter die Möglichkeit, das heutige Lager im Untergeschoss aufzuheben und damit wiederkehrend 11 400 Franken pro Jahr einzusparen. Die für das Stadthaus eingeplante und benötigte Compactus-Anlage kann damit ohne kurzfris- tigen Ersatz gezügelt und Folgekosten für eine Neuanschaffung vermieden werden. Vereinbart wird eine feste Mietdauer von 5 Jahren, d.h. fest bis zum 30. September 2026. Nach Ablauf der festen Mietdauer werden dem Mieter 2 echte Optionen für eine Mietzeit von je...
Mitteilung an das Notariat Wädenswil, Xxxxxxxxxxxx 00, Xxxxxxxx, 0000 Xxxxxxxxx (Dispositiv I),
Mitteilung an. 1. Stadt Bülach, Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, Tiefbausekretär 2. Gemeinderat Stadel, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxx 3. Zweckverband Abwasserverbund Embrachertal, x/x Xxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxxxxx 0, 0000 Xxx- bas 4. Gemeinderat Glattfelden, Xxxxxxxxxxx 00, Xxxxxxxx, 0000 Xxxxxxxxxxx Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates | Sitzung vom 18. November 2019 | Seite 3 5. Xxxxx Xxx, Gemeindepräsident Eglisau 6. Xxxxxx Xxxx, Werkvorstand Eglisau 7. Xxxxxx Xxxxxxx, Gemeindeschreiber Eglisau (per E-Mail) 8. Xxxx-Xxxxx Xxxxx, Leiter XXX Xxxxxxx (per E-Mail) 9. Abteilung Finanzen Eglisau (per E-Mail)

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  • Mitteilungen Mitteilungen an das Clearing System. Die Emittentin wird alle die Schuldverschreibungen betreffenden Mitteilungen an das Clearing System zur Weiterleitung an die Gläubiger übermitteln. Jede derartige Mitteilung gilt am siebten Tag nach dem Tag der Mitteilung an das Clearing System als den Gläubigern mitgeteilt.

  • Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Kündigung nach Beitragsangleichung Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß Ziffer 4.1.2, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zu- gang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam wer- den sollte. Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksam- werden der Beitragserhöhung zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungs- recht.