Ausgangslage Musterklauseln

Ausgangslage. Der Eintritt ins digitale Zeitalter geht einher mit Unsicherheiten künftiger Mediennutzung, von denen auch die Qualitätsangebote im Hörfunk betroffen sind. Wer eine junge anspruchsvolle Zielgruppe erreichen will, muss ein an den inhaltlichen und formalen Ansprüchen sowie den Rezeptionsgewohnheiten dieser Zielgruppe orientiertes Radioformat entwickeln. Gerade die Zielgruppe der jungen Erwachsenen, die mit DRadio Wissen vorrangig angesprochen werden soll und die durch andere anspruchsvolle Angebote nicht angemessen erreicht wird, zeichnet sich durch ein großes Informationsbedürfnis aus und ist durch das Internet an hohe Aktualitätsstandards gewöhnt. Ausgehend von der Zielgruppe junger Erwachsener wird das Programmangebot von DRadio Wissen seinen Inhalten entsprechend generationsübergreifend und integrativ angelegt. Ein erfolgreiches Radioprogramm muss ein breites Interessenspektrum seiner Zielgruppe befriedigen, um Hördauer und langfristige Hörerbindung und damit Akzeptanz am Markt zu erreichen. Erfolgreiches Radio muss sich durch ein einprägsames, leicht "erlernbares" Sendeschema und kreative Programmformen auszeichnen. Der Hörfunkrat des Deutschlandradios hat am 11. September 2008 den "Bericht über programmliche Leistungen und Perspektiven des Nationalen Hörfunks 2008-2010", (HR 5/2008) verabschiedet. Er verpflichtet das Deutschlandradio darin auf Qualitätsstandards, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbindlich sein sollten. Dies betrifft u.a. - einen hohen Anteil an Eigenproduktionen, - ein verlässliches Nachrichtenraster, - Innovationsfähigkeit und - die Eigenentwicklung von Formaten für die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Hörerschaft. Repräsentative Hörerumfragen belegen, dass die Deutschlandradio-Programme sich wegen dieser Merkmale einer hohen Akzeptanz bei der Hörerschaft erfreuen. Ein Drittel der insgesamt 4,8 Millionen Hörer der 22 gehobenen Programme in Deutschland werden allein durch die beiden Angebote des Nationalen Hörfunks Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur generiert - und dies trotz unzureichender bundesweiter Frequenzausstattung. Der hohe Anteil der Hörerschaften legt nahe, dass ein erfolgreiches, sich an den vorgegebenen Qualitätsmerkmalen orientierendes DRadio Wissen die Zahl der Hörer dieses anspruchsvollen Programmsegments insgesamt erhöhen und damit weiter zur Anerkennung öffentlich-rechtlicher Qualitätsleistungen beitragen kann. Insoweit ist das Angebot von strategischer Bedeutung für den öffentlich-rechtli...
Ausgangslage. Die schweizerische Flugsicherungsgesellschaft Skyguide übt seit Jahrzehnten in ei- nem mehrere tausend Quadratkilometer grossen Gebiet von Süddeutschland die Flugverkehrskontrolle aus, um den Flugverkehr von und nach dem Flughafen Zürich optimal organisieren zu können. Die Durchführung der Flugsicherung erfolgt auf Grund von Betriebsabsprachen zwischen der beteiligten schweizerischen und der deutschen Flugsicherung, so genannten «Letters of agreement», in denen geregelt ist, wie die Skyguide den Flugverkehr im süddeutschen Gebiet übernimmt und führt. Von der Schweiz werden – in Absprache mit Deutschland – die teilweise in deut- schem Luftraum liegenden An- und Abflugverfahren festgelegt und die dortigen Luftraumklassifizierungen vorgenommen, welche zur Durchführung von An- und Abflügen geboten sind. Der Flughafen Zürich verfügt über drei Start- und Landebahnen. Die in Nord-Süd- Richtung verlaufenden Pisten 16/34 sowie 14/32 und die west-östlich angelegte Piste 10/28. Das heutige Flugbetriebskonzept des Flughafens Zürich sieht eine Ver- teilung des An- und Abflugverkehrs vor, wonach zur Hauptsache von Norden her auf die Piste 14 und in geringerem Umfang auf Piste 16 gelandet und in Richtung Westen auf Piste 28 sowie teils auf Piste 16 gegen Süden gestartet wird (vgl. An- hang, Skizze 1). Wird der Wind von Westen zu stark, wird der ganze Betrieb, Starts und Landungen, mit gewissen Abstrichen bei der Kapazität auf Piste 28, das heisst in ost-westlicher Richtung, abgewickelt (vgl. Anhang, Skizze 2). Abends ab 21.00 Uhr bis morgens um 07.00 Uhr wird der Flughafen zur Verminde- rung der Lärmbelastung in den Gemeinden südlich und westlich des Flughafens aus- schliesslich über den Norden betrieben, das heisst, Starts gegen Norden und Lan- dungen von Norden. Dies senkt die Kapazität des Flughafens in dieser Zeit erheb- lich (vgl. Anhang, Skizze 3). Der Flughafen Zürich liegt vergleichsweise nahe zur deutsch-schweizerischen Staatsgrenze, im Bereich der deutschen Gemeinde Hohentengen lediglich in zirka 12 Kilometer Entfernung. Über Deutschland erfolgen somit praktisch alle Landean- flüge, fast immer auf Piste 14, gelegentlich auf Piste 16. Dies gilt auch für Flüge, die von Süden, beispielsweise von Südeuropa oder von Afrika, nach Zürich kommen. Die Grenze wird in ca. 800 Meter Höhe über Grund überflogen. Alle drei für den Nordanflug erforderlichen Warteräume liegen ganz oder teilweise über deutschem Territorium.
Ausgangslage. Nach erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Ratifikationsverfahren in allen Bundesländern ist der neue Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung durch diesen Staatsvertrag war die Ausweitung des Sperrsystems zu einem länderübergreifenden anbieter- und spielformübergreifenden Spielersperrsystem, welches grundsätzlich alle Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen zu nutzen haben (vgl. §§ 8 bis 8d GlüStV 2021). Damit erfolgte erstmals bundesweit eine Einbeziehung des stationär angebotenen gewerblichen Automatenspiels in Spielhallen und Gaststätten, die Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen, in das anbieter- und spielformübergreifende Spielersperrsystem (vgl. § 2 Absatz 3 und 4 i.V.m. § 8). Seit Inkrafttreten des Staatsvertrages sind die Bundesländer demnach verpflichtet, etwaige bereits vorhandene Datensätze aus womöglich schon bestehenden landeseigenen Sperrdateien (etwa für Spielhallen) in das neue zentrale Spielersperrsystem zu überführen und den Anschluss aller nach dem GlüStV 2021 hierzu verpflichteten Veranstalter und Vermittler öffentlicher Glücksspiele an dieses anbieter- und spielformübergreifende Sperrsystem sicherzustellen. Die technische Infrastruktur für den Betrieb der Sperrdatei und die zentrale Organisationsstruktur für den erforderlichen Anschluss der ab dem 1. Juli 2021 Verpflichteten, deren Zahl bei etwa 60.000 liegt, hat das Land Hessen in Wahrnehmung seiner Übergangszuständigkeit nach § 27p Absatz 4 Nr. 1 GlüStV 2021 weiterentwickelt bzw. geschaffen. Nach der aktuellen Fassung des § 27f Absatz 4 Nr. 1 des GlüStV 2021 ist nach der übergangsweisen Zuständigkeit des Landes Hessen die langfristige Zuständigkeit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale) ab dem 1. Januar 2023 vorgesehen. Die Umsetzung dieses Zuständigkeitsübergangs auf die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder würde dazu führen, dass diese ebenfalls die in Hessen erst kürzlich geschaffene und vorhandene technische und personelle Infrastruktur und Organisationsstruktur aufbauen müsste. Dies lässt sich nur schwer mit den Grundsätzen verwaltungsökonomischen Handelns in Einklang bringen. Daneben wäre das in Hessen zwischenzeitlich erworbene Fachwissen allenfalls eingeschränkt auf die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder übertragbar. Zudem könnten technische und andere Schwierigkeiten im Rahmen der Umstellung dazu führen, dass das Spielersperrsystem ze...
Ausgangslage. Beinahe sechs Prozent der Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ eines Jahrgangs verlassen in Deutsch- land die Schule ohne Abschluss. Besonders hoch ist das Risiko eines Schulabbruchs bei jun- gen Menschen mit Migrationshintergrund. Aber auch die jungen Menschen mit Schulab- schluss schaffen nicht immer unmittelbar im Anschluss an die Schule den Übergang in eine Ausbildung oder ein Studium. Die Zahl der jungen Menschen im sogenannten Übergangsbe- reich ist immer noch auf einem relativ hohen Niveau: 2019 begannen insgesamt 255.282 jun- ge Menschen eine entsprechende Maßnahme.1 Die Nachfrage von jungen Menschen nach Ausbildungsstellen und die Zahl der von Betrie- ben angebotenen Ausbildungsplätze sind 2019 leicht zurückgegangen. Auch wurden etwas weniger Ausbildungsverträge neu abgeschlossen als im Vorjahr (2018: 531.413; 2019: 525.081)2. Die Anzahl der vorzeitigen Vertragslösungen im Bereich der beruflichen Bildung ist weiterhin hoch. Zwar geht nicht zwingend mit jeder vorzeitigen Vertragslösung ein Aus- bildungsabbruch einher, da in vielen Fällen der Ausbildungsbetrieb oder der Ausbildungsbe- ruf gewechselt wird, sodass der junge Mensch in Ausbildung verbleibt. Anlass zur Sorge gibt aber dennoch die Tatsache, dass die Vertragslösungsquote umso höher ausfällt, je niedriger der allgemeinbildende Schulabschluss ist. Unterschiede zeigten sich auch bei Auszubilden- den mit deutscher und mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Von den Ausbildungsverträ- gen der ausländischen Auszubildenden wurden 2018 im Durchschnitt 35,3 Prozent vorzeitig gelöst, von den Verträgen der Auszubildenden mit deutscher Staatsangehörigkeit 25,5 Prozent.3 In einigen Branchen besteht in Deutschland bereits ein Mangel an Fachkräften mit Berufs- ausbildung, der sich durch den demografischen Wandel in den nächsten Jahren voraussicht- lich verstärken wird. Statt eines Ausbildungsstellenmangels herrscht in einigen Regionen derzeit ein Ausbildungsstellenüberhang, und viele Betriebe haben mittlerweile Schwierigkei- ten, Auszubildende zu finden: Im Jahr 2019 blieben 53.137 Ausbildungsstellen unbesetzt.4 Der Anteil der unbesetzten Stellen am betrieblichen Gesamtangebot ist über die vergange- nen Jahre immer weiter gestiegen. Seit einigen Jahren ist die aktuelle Ausbildungsmarktsituation durch zwei scheinbar wider- sprüchliche Entwicklungen gekennzeichnet. Auf der einen Seite haben Betriebe zunehmend Schwierigkeiten, ihre angebotenen Ausbildungsstellen zu besetzen. Auf der anderen Seite gibt es immer noch zu v...
Ausgangslage. Dem SV Helios Daglfing e.V. wurden mit Mietvertrag vom 28.06.1995 und dem Nachtragsvertrag vom 21.09.1999 die Grundstücke Flst. 543 und 543/2, Gemarkung Daglfing an der ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ übergeben. Der SV Helios Daglfing e.V. hat auf dem Grundstück eine Stockschützenhalle mit 3 Bahnen, und einem Stüberl mit Teeküche errichtet. Die Stockschützenabteilung des SV Helios Daglfing e.V. nimmt am Ligabetrieb teil. Des Weiteren kann die Halle bei Bedarf für Veranstaltungen genutzt werden. Der Vertrag endete zum 31.03.2022. Mit dem Verein wurde vereinbart, den Vertrag beiderseitig konkludent bis zu einer Entscheidung über eine Vertragsverlängerung fortzusetzen. Da der Verein die Halle weiterbetreiben möchte, soll der Vertrag rückwirkend vom 01.04.2022 bis einschließlich 31.03.2052 verlängert werden. Der SV Helios Daglfing e.V. ist ein gemeinnütziger, förderungsfähiger Verein mit insgesamt 658 aktiven Mitgliedern und einem Anteil von etwa 43 % Kindern und Jugendlichen, gemessen an den aktiven Mitgliedern. Der Verein weist folgende Mitgliederstruktur auf: Kinder bis 6 Jahre 26 1 27 Kinder von 6-14 Jahre 176 3 179 Jugendliche von 14 – 18 Jahre 71 3 74 Erwachsene von 18 – 25 Jahre 59 10 69 Erwachsene von 26 – 40 Jahre 82 9 91 Erwachsene von 41 – 60 Jahre 74 24 98 Erwachsene über 60 Jahre 76 44 120 Passiv 0 0 0
Ausgangslage. Leitbilder: - "Kooperativ führen und vertrauensvoll zusammenarbeiten" - "Den Dienstbetrieb gestalten" Die Landesregierung hat am 11.12.1995 die Leitbilder der Landesverwaltung Baden- Württemberg beschlossen: Mit dem Leitbild "Kooperativ führen und vertrauensvoll zusammenarbeiten" bekennt sich die Landesverwaltung zum kooperativen Führungsstil. Sie beteiligt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Entscheidungsfindungen und fördert deren berufliche Entwicklung sowie die Entfaltung im Berufsleben. Sie erwartet von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern persönlichen Einsatz, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, sowie zielgerichtetes und wirtschaftliches Handeln, um damit die Leistungskraft des Landes zu verbessern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten kollegial und vertrauensvoll zusammen. Gegenseitige Anerkennung und Wertschätzung tragen zum gemeinsamen Erfolg bei. Mit dem Leitbild "Den Dienstbetrieb gestalten" verpflichtet sich die Landesverwaltung u.a. den Arbeitsplatz menschengerecht zu gestalten; die Landesverwaltung schützt und fördert die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Arbeit und gewährleistet ihre Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Leitbilder sind eingeflossen in die Dienstordnung für die Landesverwaltung Baden-Württemberg, die der Ministerrat am 09.02.1998 beschlossen hat.
Ausgangslage. Auftrag Art. 1 Gemäss Art. 29 Abs. 1 des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegege- setz, KPG) vom 30. August 2017 (Stand 1. Januar 2018) haben die Gemeinden für ein ausreichendes Angebot für die teilstationäre und stationäre Pflege und Betreu- ung von Langzeitpatientinnen und -patienten und betagten Personen zu sorgen. Die Gemeinden der Planungsregionen für die stationäre Pflege und Betreuung von Langzeitpatientinnen und -patienten und betagten Personen haben sich in zweck- mässiger Weise zu organisieren (Art. 9 Abs. 1 KPG). Planungsregion Art. 2 Die elf Gemeinden der Planungsregion Oberengadin sind mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom Mai/Juni 2017 übereingekommen, die Langzeitpflege inskünftig auf zwei Standorte aufzuteilen. Sie vereinbarten, dass die drei Gemeinden Sils i.E./Segl, Silvaplana und St. Moritz am Standort Du Lac in St. Moritz ein Pfle- geheim mit 60 bis 72 Pflegeplätzen erstellen und die acht Gemeinden ▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇- rina, La Punt Chamues-ch, Madulain, Pontresina, Samedan, S-chanf und Zuoz am Standort Promulins in Samedan durch einen Um- und Neubau ein Pflegeheim mit 60 bis 84 Pflegeplätzen realisieren. Des Weiteren wurde festgehalten, dass der Be- trieb der beiden Pflegeheime mittels Leistungsauftrag der Stiftung Gesundheitsver- sorgung Oberengadin (SGO) übertragen werden solle.
Ausgangslage. Mit der Drucksache 17/3032 „E-Government – Chancen für Hamburg nutzen“ hat der Senat im Juni 2003 den zweiten E-Government-Aktionsfahrplan verabschiedet und der Bürgerschaft zugeleitet. Ei- nes der wichtigsten strategischen Ziele beim E-Government ist der flexible Zugang für Bürger und Unternehmen zu Hamburgs Verwaltung. Zur Umsetzung dieses Ziels soll (vgl. Ziff. 3.2 des E- Government-Fahrplans) ein behördenübergreifender telefonischer HamburgService aufgebaut wer- den, um die telefonische Erreichbarkeit und Servicequalität der Verwaltung zu verbessern. Am 15. Juli 2003 hat der Senat auf dieser Grundlage beschlossen, die Finanzbehörde (federführend), das Senatsamt für Bezirksangelegenheiten und die Fachbehörden zu beauftragen, bis zum ▇▇▇▇▇▇ 2004 die erste Ausbaustufe eines telefonischen „HamburgService“ auf Grundlage des erarbeiteten fachlichen Sollkonzepts und des abgestimmten Finanzierungskonzepts aufzubauen. Um diesen Auftrag zu realisieren, wird das Projekt „telefonischer HamburgService“ eingesetzt.
Ausgangslage. Die Vertragspartner planen, die öffentlichen Parkplätze im Gebiet Kellen zu bewirtschaften. Dazu gehören sowohl die Parkplätze für die regionalen Sport- und Erholungsanlagen als auch jene für den Begegnungsplatz. Zusätzlich zu den bestehenden Parkplätzen sollen weitere Parkplätze gebaut bzw. markiert werden. Sämtliche betroffenen Parkplätze im Gebiet Kellen befinden sich auf öffentlichem Grund (Verwaltungsvermögen). Damit unterliegt die Bewirtschaftung dem öffentlichen Recht. Sowohl die Gemeinde Goldach als auch die Gemeinde Tübach verfügen über ein Reglement, das die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze zulässt (Reglemente über Ruhe, Ordnung und Sicherheit). Die Bewirtschaftung der Parkplätze soll mit Parkuhren erfolgen. Überdies ist die Aufnahme der Parkplätze in Parkingpay vorgesehen, um das bargeldlose Bezahlen zu ermöglichen. Die Vertragspartner streben an, die Überwachung des ruhenden Verkehrs für alle Parkplätze im Gebiet Kellen grenzübergreifend einheitlich zu organisieren. Die jeweiligen Reglemente über Ruhe, Ordnung und Sicherheit ermächtigen beide Gemeinden, die Erfüllung gemeindepolizeilicher Aufgaben gemäss Art. 13 des Polizeigesetzes an einen privaten Sicherheitsdienst zu übertragen. Die Beauftragung einer anderen Gemeinde ist in den Reglementen allerdings nicht vorgesehen. Diese Vereinbarung soll die einheitliche, gemeindeübergreifende Bewirtschaftung der Parkplätze im Gebiet Kellen umfassend regeln, insbesondere:
Ausgangslage. Die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde Lantsch/Lenz und Lantsch/Lenz Touris- mus (LT) ist positiv zu bewerten. Die Infrastruktur (Wanderwege, Loipe, Anlagen etc.) sind allgemein in einem hervorragenden Zustand und entsprechen weitgehend der Qualität unserer Tourismusregion. Damit mehr Transparenz in der Gemeinderechnung erreicht werden kann, bedarf es klare Vorgaben für die Kompetenzen und die Kostenübernahme. Insbesondere die von der Werkgruppe ausgeführten Arbeiten, die Fremdleistungen und auch die Materialeinkäufe für die verschiedenen Abteilungen und Veranstaltun- gen sind zu klären und entsprechend einzuordnen. Unterhalt Sitzbänke und Feuerstellen Werkgruppe Blumenbepflanzung Werkgruppe Unterhalt Eisplatz Werkgruppe/Private Unterhalt Winterwanderwege Werkgruppe/Private Unterhalt Loipe Werkgruppe Skilift AG Werkgruppe Unterhalt Sommerwanderwege Werkgruppe Unterhalt Spiel- und Sportplatz Werkgruppe Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen Werkgruppe 1. Augustfeier Werkgruppe Abfallbeseitigung Werkgruppe Unterhalt Maschinen- und Schneekanonen Werkgruppe Schneeproduktion Werkgruppe/BAL AG Weihnachtsbeleuchtung Werkgruppe