Ausgangslage Musterklauseln

Ausgangslage. Der Eintritt ins digitale Zeitalter geht einher mit Unsicherheiten künftiger Mediennutzung, von denen auch die Qualitätsangebote im Hörfunk betroffen sind. Wer eine junge anspruchsvolle Zielgruppe erreichen will, muss ein an den inhaltlichen und formalen Ansprüchen sowie den Rezeptionsgewohnheiten dieser Zielgruppe orientiertes Radioformat entwickeln. Gerade die Zielgruppe der jungen Erwachsenen, die mit DRadio Wissen vorrangig angesprochen werden soll und die durch andere anspruchsvolle Angebote nicht angemessen erreicht wird, zeichnet sich durch ein großes Informationsbedürfnis aus und ist durch das Internet an hohe Aktualitätsstandards gewöhnt. Ausgehend von der Zielgruppe junger Erwachsener wird das Programmangebot von DRadio Wissen seinen Inhalten entsprechend generationsübergreifend und integrativ angelegt. Ein erfolgreiches Radioprogramm muss ein breites Interessenspektrum seiner Zielgruppe befriedigen, um Hördauer und langfristige Hörerbindung und damit Akzeptanz am Markt zu erreichen. Erfolgreiches Radio muss sich durch ein einprägsames, leicht "erlernbares" Sendeschema und kreative Programmformen auszeichnen. Der Hörfunkrat des Deutschlandradios hat am 11. September 2008 den "Bericht über programmliche Leistungen und Perspektiven des Nationalen Hörfunks 2008-2010", (HR 5/2008) verabschiedet. Er verpflichtet das Deutschlandradio darin auf Qualitätsstandards, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbindlich sein sollten. Dies betrifft u.a. - einen hohen Anteil an Eigenproduktionen, - ein verlässliches Nachrichtenraster, - Innovationsfähigkeit und - die Eigenentwicklung von Formaten für die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Hörerschaft. Repräsentative Hörerumfragen belegen, dass die Deutschlandradio-Programme sich wegen dieser Merkmale einer hohen Akzeptanz bei der Hörerschaft erfreuen. Ein Drittel der insgesamt 4,8 Millionen Hörer der 22 gehobenen Programme in Deutschland werden allein durch die beiden Angebote des Nationalen Hörfunks Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur generiert - und dies trotz unzureichender bundesweiter Frequenzausstattung. Der hohe Anteil der Hörerschaften legt nahe, dass ein erfolgreiches, sich an den vorgegebenen Qualitätsmerkmalen orientierendes DRadio Wissen die Zahl der Hörer dieses anspruchsvollen Programmsegments insgesamt erhöhen und damit weiter zur Anerkennung öffentlich-rechtlicher Qualitätsleistungen beitragen kann. Insoweit ist das Angebot von strategischer Bedeutung für den öffentlich-rechtli...
Ausgangslage. Die schweizerische Flugsicherungsgesellschaft Skyguide übt seit Jahrzehnten in ei- nem mehrere tausend Quadratkilometer grossen Gebiet von Süddeutschland die Flugverkehrskontrolle aus, um den Flugverkehr von und nach dem Flughafen Zürich optimal organisieren zu können. Die Durchführung der Flugsicherung erfolgt auf Grund von Betriebsabsprachen zwischen der beteiligten schweizerischen und der deutschen Flugsicherung, so genannten «Letters of agreement», in denen geregelt ist, wie die Skyguide den Flugverkehr im süddeutschen Gebiet übernimmt und führt. Von der Schweiz werden – in Absprache mit Deutschland – die teilweise in deut- schem Luftraum liegenden An- und Abflugverfahren festgelegt und die dortigen Luftraumklassifizierungen vorgenommen, welche zur Durchführung von An- und Abflügen geboten sind. Der Flughafen Zürich verfügt über drei Start- und Landebahnen. Die in Nord-Süd- Richtung verlaufenden Pisten 16/34 sowie 14/32 und die west-östlich angelegte Piste 10/28. Das heutige Flugbetriebskonzept des Flughafens Zürich sieht eine Ver- teilung des An- und Abflugverkehrs vor, wonach zur Hauptsache von Norden her auf die Piste 14 und in geringerem Umfang auf Piste 16 gelandet und in Richtung Westen auf Piste 28 sowie teils auf Piste 16 gegen Süden gestartet wird (vgl. An- hang, Skizze 1). Wird der Wind von Westen zu stark, wird der ganze Betrieb, Starts und Landungen, mit gewissen Abstrichen bei der Kapazität auf Piste 28, das heisst in ost-westlicher Richtung, abgewickelt (vgl. Anhang, Skizze 2). Abends ab 21.00 Uhr bis morgens um 07.00 Uhr wird der Flughafen zur Verminde- rung der Lärmbelastung in den Gemeinden südlich und westlich des Flughafens aus- schliesslich über den Norden betrieben, das heisst, Starts gegen Norden und Lan- dungen von Norden. Dies senkt die Kapazität des Flughafens in dieser Zeit erheb- lich (vgl. Anhang, Skizze 3). Der Flughafen Zürich liegt vergleichsweise nahe zur deutsch-schweizerischen Staatsgrenze, im Bereich der deutschen Gemeinde Hohentengen lediglich in zirka 12 Kilometer Entfernung. Über Deutschland erfolgen somit praktisch alle Landean- flüge, fast immer auf Piste 14, gelegentlich auf Piste 16. Dies gilt auch für Flüge, die von Süden, beispielsweise von Südeuropa oder von Afrika, nach Zürich kommen. Die Grenze wird in ca. 800 Meter Höhe über Grund überflogen. Alle drei für den Nordanflug erforderlichen Warteräume liegen ganz oder teilweise über deutschem Territorium.
Ausgangslage traversa, das Netzwerk für Menschen mit einer psychischen Erkrankung ist ein soziales Unternehmen, das sich für die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit einer psychischen Erkrankung einsetzt. Dabei bietet traversa ein Angebot im Bereich der Betreuung, Beratung, Begleitung und Information sowie Kurse und ein Ferienangebot an. Die vorliegende Rahmenvereinbarung zwischen den Gemeinden und traversa bezieht sich nur auf den Bereich Sozialberatung und Sachhilfe. Im Sinne eines besseren Verständnisses wird teilweise auf andere Dienstleistungsangebote, auf generelle Ziele sowie die Betriebsphilosophie von traversa verwiesen. Zurzeit wird dieses Angebot hauptsächlich von Gemeinden der Agglomeration Luzern zusammen mit der Stadt Luzern in Anspruch genommen. Die Delegiertenversammlung des ZiSG lehnte am 13.6.2014 ein Gesucht zur Schliessung der Finanzierungslücke von traversa ab mit der Begründung, dass die Sozialberatung der persönlichen Sozialhilfe zuzuordnen ist und somit in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt. Gleichzeitig stellte die Verbandsleitung des ZiSG in Aussicht, dass die Geschäftsstelle ihr Know-How zur Erarbeitung einer Rahmenvereinbarung, ähnlich wie beim Treuhanddienst der Pro Senectute zur Verfügung stellen wird. Ein wesentlicher Unterschied zum Treuhanddienst besteht darin, dass traversa bereits über etablierte Leistungsvereinbarungen verfügt. Die Leistungsvereinbarung der Stadt Luzern und Emmen (zwei der wichtigsten Vertragspartnerinnen) bildet eine wesentliche Grundlage der erarbeiteten Rahmenvereinbarung. Folgende übergeordneten Ziele werden mit der Rahmenvereinbarung bezweckt: Verbindliche Vereinbarung der Gemeinden bezüglich Leistung und Abgeltung Gleichbehandlung der Gemeinden durch einheitliche Grundlagen einheitlicher Kostensatz für eine Beratungsstunde einheitliche Berichterstattung
Ausgangslage. Beinahe sechs Prozent der Schülerinnen und Xxxxxxx eines Jahrgangs verlassen in Deutsch- land die Schule ohne Abschluss. Besonders hoch ist das Risiko eines Schulabbruchs bei jun- gen Menschen mit Migrationshintergrund. Aber auch die jungen Menschen mit Schulab- schluss schaffen nicht immer unmittelbar im Anschluss an die Schule den Übergang in eine Ausbildung oder ein Studium. Die Zahl der jungen Menschen im sogenannten Übergangsbe- reich ist immer noch auf einem relativ hohen Niveau: 2019 begannen insgesamt 255.282 jun- ge Menschen eine entsprechende Maßnahme.1 Die Nachfrage von jungen Menschen nach Ausbildungsstellen und die Zahl der von Betrie- ben angebotenen Ausbildungsplätze sind 2019 leicht zurückgegangen. Auch wurden etwas weniger Ausbildungsverträge neu abgeschlossen als im Vorjahr (2018: 531.413; 2019: 525.081)2. Die Anzahl der vorzeitigen Vertragslösungen im Bereich der beruflichen Bildung ist weiterhin hoch. Zwar geht nicht zwingend mit jeder vorzeitigen Vertragslösung ein Aus- bildungsabbruch einher, da in vielen Fällen der Ausbildungsbetrieb oder der Ausbildungsbe- ruf gewechselt wird, sodass der junge Mensch in Ausbildung verbleibt. Anlass zur Sorge gibt aber dennoch die Tatsache, dass die Vertragslösungsquote umso höher ausfällt, je niedriger der allgemeinbildende Schulabschluss ist. Unterschiede zeigten sich auch bei Auszubilden- den mit deutscher und mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Von den Ausbildungsverträ- gen der ausländischen Auszubildenden wurden 2018 im Durchschnitt 35,3 Prozent vorzeitig gelöst, von den Verträgen der Auszubildenden mit deutscher Staatsangehörigkeit 25,5 Prozent.3 In einigen Branchen besteht in Deutschland bereits ein Mangel an Fachkräften mit Berufs- ausbildung, der sich durch den demografischen Wandel in den nächsten Jahren voraussicht- lich verstärken wird. Statt eines Ausbildungsstellenmangels herrscht in einigen Regionen derzeit ein Ausbildungsstellenüberhang, und viele Betriebe haben mittlerweile Schwierigkei- ten, Auszubildende zu finden: Im Jahr 2019 blieben 53.137 Ausbildungsstellen unbesetzt.4 Der Anteil der unbesetzten Stellen am betrieblichen Gesamtangebot ist über die vergange- nen Jahre immer weiter gestiegen. Seit einigen Jahren ist die aktuelle Ausbildungsmarktsituation durch zwei scheinbar wider- sprüchliche Entwicklungen gekennzeichnet. Auf der einen Seite haben Betriebe zunehmend Schwierigkeiten, ihre angebotenen Ausbildungsstellen zu besetzen. Auf der anderen Seite gibt es immer noch zu v...
Ausgangslage. Bei der Aufgabenerfüllung der Gemeinden spielt die interkom- munale Zusammenarbeit eine wichtige Rolle. Ressourcen können ge- bündelt und Synergien genutzt werden. Im Kanton Zürich arbeiten die Gemeinden in vielen Aufgabenbereichen zusammen. Neben über 150 Zweckverbänden werden für die interkommunale Zusammenarbeit auch andere Rechtsträger wie öffentlich-rechtliche Anstalten, Aktien- gesellschaften oder privatrechtliche Stiftungen eingesetzt. Darüber hinaus arbeiten die Gemeinden auf rein vertraglicher Grundlage zu- sammen und wählen dafür den Anschlussvertrag oder den Zusammen- arbeitsvertrag (sogenannte öffentlich-rechtliche einfache Gesellschaft). Die interkommunale Zusammenarbeit macht vor den Kantonsgren- zen nicht halt. Dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Ge- meinden wichtig ist, widerspiegelt sich in der Kantonsverfassung (KV; LS 101). Art. 90 Abs. 2 KV verankert als Grundsatz, dass der Kanton Zürich die Zusammenarbeit der Gemeinden über die Kantonsgrenzen hinaus ermöglicht. Zürcher Gemeinden arbeiten mit Gemeinden der Kantone Aargau, Thurgau, Schaffhausen, St.Gallen und Zug zusam- men. Aufgabenbereiche der grenzüberschreitenden interkommunalen Zusammenarbeit sind insbesondere die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung. Grundlage jeder grenzüberschreitenden Zusammen- arbeit ist ein Staatsvertrag. Da der Kanton gemäss Art. 90 Abs. 2 KV verpflichtet ist, die Zusammenarbeit der Gemeinden über die Kantons- grenzen hinaus zu ermöglichen, hat er für die grenzüberschreitende Zu- sammenarbeit der Gemeinden die notwendigen staatsvertraglichen Grundlagen zu schaffen. Diese staatsvertraglichen Grundlagen beste- hen derzeit in Einzelstaatsverträgen, die jede Form der Zusammenarbeit separat regeln. Bisher erfolgt die grenzüberschreitende Zusammenar- beit schwerpunktmässig über Verbände. Aber auch neue Formen, wie gemeinsame Anstalten oder öffentlich-rechtliche einfachen Gesell- schaften, sind im Kommen. Die bestehenden Einzelstaatsverträge sind sehr ähnlich ausgestaltet, lassen aber mitunter klare Regelungen ver- missen.
Ausgangslage. Die Bausparkassen sind erheblichen Marktveränderungen und einem verschärften Wettbewerbsumfeld unterworfen, das von einer drastischen Niedrigzinsphase und steigender Regulatorik geprägt ist. Von der Fusion der beiden LBS Bausparkassen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz erhoffen sich deren Xxxxxx die Erreichung folgender Ziele: – Den Erhalt eines markt- und zukunftsfähigen Verbund- unternehmens für die Sparkassen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. – Die Sicherung der Vertriebsstärke im Verbund mit den Sparkassen. – Die Sicherung der Ertragskraft und des Vermögens durch Realisierung der mit der Fusion erhofften Synergien. – Die Aufrechterhaltung einer angemessenen Ausschüttung an die Xxxxxx. Die Xxxxxx der Landesbausparkassen, die Sparkassenverbände beider Länder, verhandeln zu Erreichung dieser Ziele seit Xxxx 2015 über eine Fusion der beiden Bausparkassen zu einer LBS Landesbausparkasse Südwest. Ergebnis dieser Ver- handlungen ist ein am 13. Mai 2015 beschlossenes Eckpunk- tepapier, das die Basis für die schriftliche Vereinbarung der bei- den Xxxxxx (Fusionsvertrag) darstellt.
Ausgangslage. 1.1 Kantonale Normalarbeitsverträge für „Arbeitnehmer im Hausdienst“
Ausgangslage. Die Vertragspartner planen, die öffentlichen Parkplätze im Gebiet Kellen zu bewirtschaften. Dazu gehören sowohl die Parkplätze für die regionalen Sport- und Erholungsanlagen als auch jene für den Begegnungsplatz. Zusätzlich zu den bestehenden Parkplätzen sollen weitere Parkplätze gebaut bzw. markiert werden. Sämtliche betroffenen Parkplätze im Gebiet Kellen befinden sich auf öffentlichem Grund (Verwaltungsvermögen). Damit unterliegt die Bewirtschaftung dem öffentlichen Recht. Sowohl die Gemeinde Goldach als auch die Gemeinde Tübach verfügen über ein Reglement, das die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze zulässt (Reglemente über Ruhe, Ordnung und Sicherheit). Die Bewirtschaftung der Parkplätze soll mit Parkuhren erfolgen. Überdies ist die Aufnahme der Parkplätze in Parkingpay vorgesehen, um das bargeldlose Bezahlen zu ermöglichen. Die Vertragspartner streben an, die Überwachung des ruhenden Verkehrs für alle Parkplätze im Gebiet Kellen grenzübergreifend einheitlich zu organisieren. Die jeweiligen Reglemente über Ruhe, Ordnung und Sicherheit ermächtigen beide Gemeinden, die Erfüllung gemeindepolizeilicher Aufgaben gemäss Art. 13 des Polizeigesetzes an einen privaten Sicherheitsdienst zu übertragen. Die Beauftragung einer anderen Gemeinde ist in den Reglementen allerdings nicht vorgesehen. Diese Vereinbarung soll die einheitliche, gemeindeübergreifende Bewirtschaftung der Parkplätze im Gebiet Kellen umfassend regeln, insbesondere:
Ausgangslage. Im Jahresdurchschnitt 2011 waren in Deutschland knapp 3 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Ein Drittel davon war länger als 12 Monate arbeitslos und gilt damit als langzeitarbeitslos. Bei Arbeitslosigkeit spielen wirtschaftliche, arbeitsmarktliche und individuelle Fakto- ren eine Rolle. Diese Empfehlung konzentriert sich auf die Verbesserung der indivi- duellen Voraussetzungen für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Gesundheit, um Beschäftigungsfähigkeit zu fördern und Beschäftigung wieder zu erlangen. Rah- men dieser Empfehlung sind die geltenden Regelungen der Sozialgesetzbücher II, Ill und V. Neben weiteren Ursachen wie mangelnder Qualifikation ist eine bedeutsame Ursache für das Scheitern von Integrationsbemühungen und den Verbleib der Menschen in den sozialen Sicherungssystemen die gesundheitliche Leistungsfähigkeit von Arbeits- losen, wobei hier ein sich selbst verstärkender Zusammenhang besteht: Anhaltende Arbeitslosigkeit ist ein erheblicher gesundheitlicher Risikofaktor, gleichzeitig ist ein beruflicher Wiedereinstieg für gesundheitlich eingeschränkte Erwerbslose erheblich erschwert. Ein nennenswerter Anteil der Arbeitslosen ist betroffen: Aktuellen wissen- schaftlichen Untersuchungen zufolge weisen z.B. ca. 35 % der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gesundheitliche Einschränkungen auf. Geringere Nutzung von Präventionsmaßnahmen, häufigere Krankenhausaufenthalte und stationäre Behandlungstage, zahlreiche Verordnungen von Psychopharmaka, ungünstigere gesundheitsrelevante Verhaltensweisen sowie ein signifikant erhöhtes Risiko für vorzeitige Sterblichkeit kennzeichnen die gesundheitliche Lage betroff e- ner Erwerbsloser. Besondere Bedeutung kommt dabei psychosozialen Belastungen mit erheblichen Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl sowie Depressivität und Angstsymptomen zu. Die Erkrankungsgefahr steigt mit der Dauer der Arbeitslosig- keit, dem Alter und mit sinkendem sozialökonomischen Status an. Die sozialen Leistungssysteme sind aufgrund dieses Sachverhaltes mit überdurch- schnittlichen Leistungsausgaben konfrontiert; bei den beitragsfinanzierten Sozialver- sicherungsträgern geht damit auch ein Rückgang an Beitragseinnahmen einher. Bei den Trägern der Grundsicherung erhöhen sich die Kosten für Leistungen zur Siche- rung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit. Somit wird erkennbar, dass die GKV und die BA ein gleichgerichtetes Interesse daran haben, dass Arbeitslose gesund und beschäftigungsfähig ...
Ausgangslage. Mit der Drucksache 17/3032 „E-Government – Chancen für Hamburg nutzen“ hat der Senat im Juni 2003 den zweiten E-Government-Aktionsfahrplan verabschiedet und der Bürgerschaft zugeleitet. Ei- nes der wichtigsten strategischen Ziele beim E-Government ist der flexible Zugang für Bürger und Unternehmen zu Hamburgs Verwaltung. Zur Umsetzung dieses Ziels soll (vgl. Ziff. 3.2 des E- Government-Fahrplans) ein behördenübergreifender telefonischer HamburgService aufgebaut wer- den, um die telefonische Erreichbarkeit und Servicequalität der Verwaltung zu verbessern. Am 15. Juli 2003 hat der Senat auf dieser Grundlage beschlossen, die Finanzbehörde (federführend), das Senatsamt für Bezirksangelegenheiten und die Fachbehörden zu beauftragen, bis zum Xxxxxx 2004 die erste Ausbaustufe eines telefonischen „HamburgService“ auf Grundlage des erarbeiteten fachlichen Sollkonzepts und des abgestimmten Finanzierungskonzepts aufzubauen. Um diesen Auftrag zu realisieren, wird das Projekt „telefonischer HamburgService“ eingesetzt.