Mitversicherte Sachschäden Musterklauseln

Mitversicherte Sachschäden. 1.3.1 Im bedingungsgemäßen Umfang mitversichert sind Ansprüche wegen Sachschäden an Akten, sonsti- gen Schriftstücken und beweglichen Sachen, die das Objekt der versicherten Betätigung des Versi- cherungsnehmers bilden. 1.3.2 Nicht versichert sind Sachschäden aus Anlass der Ausübung technischer Berufstätigkeit oder der Ver- waltung von Grundstücken sowie Ansprüche wegen Sachschäden, die durch Abhandenkommen von Geld, geldwerten Zeichen, Wertsachen, Inhaberpa- pieren und in blanko indossierten Orderpapieren entstehen. Das Abhandenkommen von Wechseln sowie von zu Protest gegangenen Schecks fällt nicht unter diese Bestimmung.
Mitversicherte Sachschäden. 1.2.1 Mitversichert sind Ansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Sach- schäden a) an Akten und anderen für die Sach- behandlung in Betracht kommen- den Schriftstücken; b) an sonstigen beweglichen Sachen, die das Objekt der versicherten Be- tätigung des Versicherungsneh- mers bilden, soweit sie nicht aus Anlass technischer Berufsausübung oder der Verwaltung von Grundstü- cken oder der Führung wirtschaftli- cher Betriebe entstehen. 1.2.2 Ausgeschlossen bleiben Ansprüche wegen Sachschäden, die entstehen durch Abhandenkommen von Geld, geldwerten Zeichen, Wertsachen, Inha- berpapieren und in blanco indossierten Orderpapieren; das Abhandenkommen von Wechseln fällt nicht unter diese Ausschlussbestimmung.