Mobilfunk-Anschluss Musterklauseln

Mobilfunk-Anschluss. Die Telekom Deutschland GmbH (im Folgenden Telekom genannt; ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) überlässt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Mobilfunk-An- schluss für Internet-, Telefonie- und Entertainmentleistungen soweit diese im jeweiligen Vertrag enthalten sind. Für die Nutzung des Mobilfunk-Anschlusses sind geeignete Endgeräte erforderlich. Die Überlassung dieser Endgeräte ist nicht Gegenstand die- ses Vertrages. Der Signalisierungskanal dient in erster Linie der Übermittlung von Infor- mationen zur Steuerung des Verbindungsaufbaus, des Verbindungsab- baus und der technischen Einrichtungen in den Netzknoten des Mobil- funknetzes der Telekom. Eine Übermittlung von Nutzdaten über den Sig- nalisierungskanal (z. B. durch eine Verlängerung der Zielrufnummer) ist nur im Rahmen einer durch die Telekom speziell hierfür angebotenen Netzdienstleistung zulässig. Kann der Kunde über den beschriebenen Leistungsumfang hinaus kos- tenlos Leistungen nutzen, so besteht darauf kein Anspruch und bei einer möglichen Leistungseinstellung durch die Telekom für den Kunden we- der ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Die Telekom erbringt folgende Leistungen:
Mobilfunk-Anschluss. Die Telekom Deutschland GmbH (im Folgenden Telekom genannt) überlässt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Mobilfunk-Anschluss für Internet-, Telefonie- und Entertainment-Leistungen, soweit diese im jeweiligen Vertrag enthalten sind. Für die Nutzung des Mobilfunk-Anschlusses sind geeignete Endgeräte erforderlich. Die Überlassung dieser Endgeräte ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der Signalisierungskanal dient in erster Linie der Übermittlung von Informationen zur Steuerung des Verbindungsaufbaus, des Ver- bindungsabbaus und der technischen Einrichtungen in den Netzknoten des Mobilfunknetzes der Telekom. Eine Übermittlung von Nutzdaten über den Signalisierungskanal (z. B. durch eine Verlängerung der Zielrufnummer) ist nur im Rahmen einer durch die Telekom speziell hierfür angebotenen Netzdienstleistung zulässig. Kann der Kunde über den beschriebenen Leistungsumfang hinaus kostenlos Leistungen nutzen, so besteht darauf kein Anspruch und bei einer möglichen Leistungseinstellung durch die Telekom für den Kunden weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Die Telekom erbringt folgende Leistungen:
Mobilfunk-Anschluss. 1.1 Die TDG teilt dem Kunden – außer im Falle des Imports einer Mobilfunk-Rufnummer – eine Rufnummer zu. 1.2 Die TDG überlässt dem Kunden eine mit der Rufnummer kodierte SIM-Karte. Die voraus- sichtliche Dauer bis zur Freischaltung der überlassenen SIM-Karte (Leistungsbereitstel- lung) beträgt bis zu 24 Stunden. Die Freischaltung/ Aktivierung setzt eine Identitätsprü- fung anhand eines nach § 172 des Telekommunikationsgesetzes vorgeschriebenen amt- lichen Ausweisdokuments voraus. 1.3 Der Signalisierungskanal dient in erster Linie der Übermittlung von Informationen zur Steuerung des Verbindungsaufbaus, des Verbindungsabbaus und der technischen Ein- richtungen in den Netzknoten des Mobilfunknetzes der Telekom. Eine Übermittlung von Nutzdaten über den Signalisierungskanal (z. B. durch eine Verlängerung der Zielrufnum- mer) ist nur im Rahmen einer von der TDG speziell hierfür angebotenen Netzdienstleis- tung zulässig. Kann der Kunde über den beschriebenen Leistungsumfang hinaus kostenlos Leistungen nutzen, so besteht darauf kein Anspruch und bei einer möglichen Leistungseinstellung durch die Telekom für den Kunden weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund