Was gilt sonst noch? Musterklauseln

Was gilt sonst noch?. 13.1 Wir sind berechtigt, die Leistungen durch Dritte zu erbringen. Wir haf- ten für die Leistungserbringung durch Dritte wie für eigenes Handeln. 13.2 Die Telekom ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ohne Ihre Zustimmung auf die Deutsche Telekom AG, Frxxxxxxx-Xxxxx-Xxxxx 000, 00000 Xxxx (Amtsgericht Bonn HRB 6794) oder auf einen sonstigen Dritten zu übertragen. Ihnen steht für den Fall der Übertragung auf einen namentlich nicht genannten Drit- ten das Recht zu, den Vertrag mit der Telekom ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 13.3 Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt für die vertraglichen Be- ziehungen deutsches Recht und für alle Streitigkeiten aus oder im Zu- sammenhang mit diesem Vertrag ist Gerichtsstand Bonn. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig. Leistungsbeschreibung Mobilfunk.
Was gilt sonst noch?. 13.1 Wir sind berechtigt, die Leistungen durch Dritte zu erbringen. Wir haften für die Leistungserbringung durch Dritte wie für eigenes Handeln. 13.2 TDG ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ohne Zustimmung des Kunden auf die Deutsche Telekom AG, Xxxxxxxxx- Xxxxx-Xxxxx 000, 00000 Xxxx (Amtsgericht Bonn HRB 6794) oder auf einen sonstigen Dritten zu übertragen. Dir steht für den Fall der Übertragung auf einen namentlich nicht genannten Dritten das Recht zu, den Vertrag mit TDG ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 13.3 Vertragsbezogene Mitteilungen von TDG erfolgen an dich nach Xxxx von uns durch Zusendung an die von dir benannte Anschrift oder durch Übermittlung einer E- Mail oder einer Kurzmitteilung (SMS). Kündigungen erfolgen nicht per SMS.
Was gilt sonst noch?. 13.1 Wir sind berechtigt, die Leistungen durch Dritte zu erbringen. Wir haften für die Leistungserbringung durch Dritte wie für eigenes Handeln. 13.2 Die Telekom ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ohne Ihre Zustimmung auf die Deutsche Telekom AG, Xxxxxxxxx- Xxxxx-Xxxxx 000, 00000 Xxxx (Amtsgericht Bonn HRB 6794) oder auf einen sonstigen Dritten zu übertragen. Ihnen steht für den Fall der Übertragung auf einen namentlich nicht genannten Dritten das Recht zu, den Vertrag mit der Telekom ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 13.3 Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt für die vertraglichen Beziehungen deutsches Recht und für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Gerichtsstand Bonn. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.
Was gilt sonst noch?. 13.1 Wir sind berechtigt, die Leistungen durch Dritte zu erbringen. Wir haften für die Leis- tungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln. 13.2 Die TDG ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ohne Ihre Zustimmung auf die Deutsche Te- lekom AG, Xxxxxxxxx-Xxxxx-Xxxxx 000, 00000 Xxxx (Amtsgericht Bonn HRB 6794) oder auf einen sonstigen Dritten zu übertragen. Ihnen steht für den Fall der Übertragung auf einen namentlich nicht genannten Dritten das Recht zu, den Vertrag mit der TDG ohne Ein- haltung einer Frist zu kündigen. 13.3 Vertragsbezogene Mitteilungen von TDG an Sie erfolgen nach Xxxx der TDG durch Zusendung an die von Ihnen benannte An- schrift oder durch Übermittlung einer E-Mail oder einer Kurzmitteilung (SMS). Kündigun- gen erfolgen nicht per SMS. 13.4 Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-recht- liches Sondervermögen, gilt für die vertragli- chen Beziehungen deutsches Recht und für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammen- hang mit diesem Vertrag ist Gerichtsstand Bonn. Ein etwaiger ausschließlicher Ge- richtsstand ist vorrangig.
Was gilt sonst noch?. 13.1 Wir sind berechtigt, die Leistungen durch Dritte zu erbringen. Wir haften für die Leistungserbringung durch Dritte wie für eigenes Handeln. 13.2 congstar ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ohne Zustimmung des Kunden auf die Deutsche Telekom AG, Xxxxxxxxx-Xxxxx-Xxxxx 000, 00000 Xxxx (Amtsgericht Bonn HRB 6794) oder auf einen sonstigen Dritten zu übertragen. dir steht für den Fall der Übertragung auf einen namentlich nicht genannten Dritten das Recht zu, den Vertrag mit congstar ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 13.3 Vertragsbezogene Mitteilungen von congstar erfolgen an dich nach Xxxx von uns durch Xxxxxxxxx an die von dir benannte Anschrift oder durch Übermittlung einer E-Mail oder einer Kurzmitteilung (SMS). Kündigungen erfolgen nicht per SMS.
Was gilt sonst noch?. 14.1 Wir sind berechtigt, die Leistungen durch Dritte zu erbringen. Wir haften für die Leistungserbringung durch Dritte wie für eigenes Handeln. 14.2 Sie können die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns auf einen Dritten übertragen. 14.3 Wir sind berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ohne Ihre Zustimmung auf die Deutsche Telekom AG, Xxxxxxxxx-Xxxxx-Xxxxx 000, 00000 Xxxx (Amtsgericht Bonn HRB 6794) oder auf einen sonstigen Dritten zu übertragen. Ihnen steht für den Fall der Übertragung auf einen namentlich nicht genannten Dritten das Recht zu, den Vertrag mit uns ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 14.4 Vertragsbezogene Mitteilungen senden wir Ihnen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen nach unserer Xxxx an die von Ihnen benannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse. 14.5 Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt für die vertraglichen Beziehungen deutsches Recht und für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Gerichtsstand Bonn. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.

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  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen wir unsere Leistung nicht erbringen. 7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen befolgen und uns unterrichten. 7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden. 7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir. 7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.

  • Kündigung nach einem Schadenereignis G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Ver- trag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder wenn in der Kaskoversicherung der Sachverständigenausschuss nach A.2.17 angerufen wird. Außerdem können wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

  • Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses 1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.