Common use of Modifikationen/Add-Ons Clause in Contracts

Modifikationen/Add-Ons. 2.3.1 Der Auftraggeber darf in der vertragsgegenständlichen SAP Software enthaltene oder anderweitig von SAP oder Scheer erworbene APIs und Tools nur unter Einhaltung der in diesem Abschnitt 2.3 geregelten Verpflichtungen zur Erstellung oder Nutzung von Modifikationen oder Add-Ons einsetzen. Zur Klarstellung: Modifikationen oder Add-Ons, die von SAP oder einem mit SAP Verbundenen Unternehmen für den Auftraggeber oder als Produkt entwickelt wurden, unterliegen abschließend den Regelungen des jeweiligen Vertrages und fallen nicht unter die nachstehenden Regelungen in diesem Abschnitt 2.3. 2.3.2 Der Auftraggeber ist – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung – nicht berechtigt, Modifikationen oder Add-Ons der vertragsgegenständlichen SAP Software zu erstellen, zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, ihm ist dies durch zwingendes Gesetz oder nach diesem Abschnitt 2.3 ausdrücklich erlaubt. Modifikationen dürfen nur in Bezug auf dem Auftraggeber von SAP im Quellcode gelieferte vertragsgegenständliche SAP Software erstellt werden. 2.3.3 Der Auftraggeber ist für jegliche Störungen im Ablauf, in der Sicherheit oder in der Performance der vertragsgegenständlichen SAP Software und anderer Programme, sowie in der Kommunikation der vertragsgegenständlichen SAP Software und anderer Programme (übergreifend „Störungen“), die durch Modifikationen oder Add-Ons zur vertragsgegenständlichen SAP Software verursacht werden, selbst verantwortlich. Xxxxxx weist darauf hin, dass Add-Ons sowie auch geringfügige Modifikationen an der vertragsgegenständlichen SAP Software zu ggf. nicht vorhersehbaren und erheblichen Störungen führen können. Derartige Störungen können auch dadurch entstehen, dass ein Add-On oder eine Modifikation mit späteren Fassungen der vertragsgegenständlichen SAP Software nicht kompatibel sind. Insbesondere ist SAP jederzeit berechtigt, die SAP Software sowie APIs zu verändern, ohne dafür zu sorgen, dass vom Auftraggeber verwendete Modifikationen oder Add-Ons mit späteren Fassungen der SAP Software kompatibel sind. 2.3.4 Scheer ist für Störungen, die von Modifikationen oder Add-Ons an der vertragsgegenständlichen SAP Software verursacht werden, weder verantwortlich noch in sonstiger Weise verpflichtet, diese Störungen insbesondere aus Mangelbeseitigungsgründen zu beheben. Xxxxxx ist ebenfalls nicht verpflichtet, vertragliche Pflegeleistungen zu erbringen, sofern und soweit deren Erbringung durch Modifikationen oder Add-Ons zur vertragsgegenständlichen SAP Software erschwert wird. Xxxxxx empfiehlt dem Auftraggeber die Registrierung von Modifikationen und Add-Ons gemäß dem von SAP unter xxxx://xxxxxxx.xxx.xxx/xxxx bereitgestellten Registrierungsverfahren, um Scheer die Ursachenfindung möglicher Support Issues zu erleichtern. 2.3.5 Diese Modifikationen und Add-Ons dürfen nur zusammen mit der vertragsgegenständlichen SAP Software und nur in Übereinstimmung mit dem vertraglich eingeräumten Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen SAP Software genutzt werden. SAP ist jederzeit berechtigt, eigene Modifikationen und Add-Ons zur SAP Software zu entwickeln, wobei SAP jedoch nicht den Software Code des Auftraggebers kopieren darf. Modifikationen und Add-Ons dürfen (vorbehaltlich der weiteren hierin geregelten Einschränkungen) nicht zu folgendem geeignet sein: Die vertraglich vereinbarten Beschränkungen zu umgehen und/oder dem Auftraggeber den Zugriff auf SAP Software zu ermöglichen, für die er keine Nutzungsrechte erworben hat; noch Informationen über die SAP Software selbst zugänglich zu machen oder zur Verfügung zu stellen. 2.3.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder gegen Xxxxxx noch gegen SAP oder Verbundene Unternehmen der SAP Ansprüche aus Rechten an (i) derartigen Modifikationen oder Add-Ons bzw. (ii) anderer Funktionalität der SAP Software, auf die diese Modifikationen oder Add-Ons zugreifen, geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Modifikationen/Add-Ons. 2.3.1 Der Auftraggeber darf in der vertragsgegenständlichen vertragsge- genständlichen SAP Software enthaltene oder anderweitig von SAP oder Scheer erworbene APIs und Tools nur unter Einhaltung der in diesem Abschnitt 2.3 geregelten Verpflichtungen zur Erstellung oder Nutzung von Modifikationen oder Add-Ons einsetzenein- setzen. Zur Klarstellung: Modifikationen oder Add-Ons, die von SAP oder einem mit SAP Verbundenen Ver- bundenen Unternehmen für den Auftraggeber oder o- der als Produkt entwickelt wurden, unterliegen abschließend den Regelungen des jeweiligen Vertrages und fallen nicht unter die nachstehenden nachstehen- den Regelungen in diesem Abschnitt 2.3. 2.3.2 Der Auftraggeber ist – vorbehaltlich abweichender ab- weichender Vereinbarung – nicht berechtigt, Modifikationen Mo- difikationen oder Add-Ons der vertragsgegenständlichen vertragsgegen- ständlichen SAP Software zu erstellen, zu nutzen nut- zen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, ihm ist dies durch zwingendes Gesetz oder o- der nach diesem Abschnitt 2.3 ausdrücklich erlaubter- laubt. Modifikationen dürfen nur in Bezug auf dem Auftraggeber von SAP im Quellcode gelieferte gelie- ferte vertragsgegenständliche SAP Software erstellt er- stellt werden. 2.3.3 Der Auftraggeber ist für jegliche Störungen Störun- gen im Ablauf, in der Sicherheit oder in der Performance Per- formance der vertragsgegenständlichen SAP Software und anderer Programme, sowie in der Kommunikation der vertragsgegenständlichen SAP Software und anderer Programme (übergreifend über- greifend „Störungen“), die durch Modifikationen oder Add-Ons zur vertragsgegenständlichen SAP Software verursacht werden, selbst verantwortlichverant- wortlich. Xxxxxx SAP weist darauf hin, dass Add-Ons sowie auch geringfügige Modifikationen an der vertragsgegenständlichen SAP Software zu ggf. nicht vorhersehbaren und erheblichen Störungen Störun- gen führen können. Derartige Störungen können auch dadurch entstehen, dass ein Add-On oder eine Modifikation mit späteren Fassungen der vertragsgegenständlichen SAP Software nicht kompatibel sind. Insbesondere ist SAP jederzeit berechtigt, die SAP Software sowie APIs zu verändernver- ändern, ohne dafür zu sorgen, dass vom Auftraggeber Auf- traggeber verwendete Modifikationen oder Add-Add- Ons mit späteren Fassungen der SAP Software kompatibel sind. 2.3.4 Scheer SAP ist für Störungen, die von Modifikationen Modifikati- onen oder Add-Ons an der vertragsgegenständlichen vertragsgegenständ- lichen SAP Software verursacht werden, weder verantwortlich noch in sonstiger Weise verpflichtetverpflich- tet, diese Störungen insbesondere aus Mangelbeseitigungsgründen Mangel- beseitungsgründen zu beheben. Xxxxxx SAP ist ebenfalls eben- falls nicht verpflichtet, vertragliche Pflegeleistungen Pflegeleistun- gen zu erbringen, sofern und soweit deren Erbringung Er- bringung durch Modifikationen oder Add-Ons zur vertragsgegenständlichen SAP Software erschwert er- schwert wird. Xxxxxx SAP empfiehlt dem Auftraggeber die Registrierung von Modifikationen und Add-Add- Ons gemäß dem von SAP unter xxxx://xxxxxxx.xxx.xxx/xxxx xxxx://xxx- xxxx.xxx.xxx/xxxx bereitgestellten RegistrierungsverfahrenRegistrie- rungsverfahren, um Scheer SAP die Ursachenfindung möglicher Support Issues zu erleichtern. 2.3.5 Diese Modifikationen und Add-Ons dürfen nur zusammen mit der vertragsgegenständlichen vertragsgegenständli- chen SAP Software und nur in Übereinstimmung mit dem vertraglich eingeräumten Nutzungsrecht Nutzungs- recht an der vertragsgegenständlichen SAP Software genutzt werden. SAP ist jederzeit berechtigtbe- rechtigt, eigene Modifikationen und Add-Ons zur SAP Software zu entwickeln, wobei SAP jedoch nicht den Software Code des Auftraggebers kopieren ko- pieren darf. Modifikationen und Add-Ons dürfen (vorbehaltlich der weiteren hierin geregelten EinschränkungenEin- schränkungen) nicht zu folgendem geeignet sein: Die vertraglich vereinbarten Beschränkungen Beschränkun- gen zu umgehen und/oder dem Auftraggeber den Zugriff auf SAP Software zu ermöglichen, für die er keine Nutzungsrechte erworben hat; noch Informationen über die SAP Software selbst zugänglich zu- gänglich zu machen oder zur Verfügung zu stellenstel- len. 2.3.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder gegen Xxxxxx SAP noch gegen SAP oder Verbundene Unternehmen Unterneh- men der SAP Ansprüche aus Rechten an (i) derartigen der- artigen Modifikationen oder Add-Ons bzw. (ii) anderer Funktionalität der SAP Software, auf die diese Modifikationen oder Add-Ons zugreifen, geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Modifikationen/Add-Ons. 2.3.1 Der Auftraggeber darf in der vertragsgegenständlichen SAP Software enthaltene oder anderweitig von SAP oder Scheer erworbene APIs und Tools nur unter Einhaltung der in diesem Abschnitt 2.3 geregelten Verpflichtungen zur Erstellung oder Nutzung von Modifikationen oder Add-Ons einsetzen. Zur Klarstellung: Modifikationen oder Add-Ons, die von SAP oder einem mit SAP Verbundenen Unternehmen für den Auftraggeber oder als Produkt entwickelt wurden, unterliegen abschließend den Regelungen des jeweiligen Vertrages und fallen nicht unter die nachstehenden Regelungen in diesem Abschnitt 2.3. 2.3.2 Der Auftraggeber ist – vorbehaltlich abweichender ab- weichender Vereinbarung – nicht berechtigt, Modifikationen oder Add-Ons der vertragsgegenständlichen SAP Software zu erstellen, zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, ihm ist dies durch zwingendes Gesetz oder nach diesem Abschnitt 2.3 ausdrücklich erlaubt. Modifikationen dürfen nur in Bezug auf dem Weiterhin ist der Auftraggeber von SAP im Quellcode gelieferte vertragsgegenständliche SAP Software erstellt werden. 2.3.3 Der Auftraggeber ist für jegliche Störungen im Ablauf– vorbehaltlich abweichender Vereinbarung – nicht berechtigt, in der Sicherheit oder in der Performance der vertragsgegenständlichen SAP Software und anderer Programme, sowie in der Kommunikation der vertragsgegenständlichen enthaltene bzw. auf sonstige Weise von SAP Software und anderer Programme (übergreifend „Störungen“), die durch Modifikationen erhaltene Software-Werkzeuge oder APIs zur Erstellung von oder zusammen mit Add-Ons zur vertragsgegenständlichen zu nutzen, es sei denn, ihm ist dies durch zwin- gendes Gesetz oder nach diesem Abschnitt 2.3 ausdrücklich erlaubt. 2.3.2 SAP Software verursacht werden, selbst verantwortlich. Xxxxxx weist darauf hin, dass Add-Ons sowie auch geringfügige schon ge- ringfügige Modifikationen an der vertragsgegenständlichen SAP Software zu ggf. nicht vorhersehbaren und erheblichen Störungen im Ablauf der SAP Software, von anderen Programmen oder der Kommunikation zwischen der SAP Software und anderen Pro- grammen führen können. Derartige Störungen können auch dadurch entstehen, dass ein Add-On oder eine Modifikation Modifikationen nicht mit späteren Fassungen der vertragsgegenständlichen SAP Software nicht Soft- ware kompatibel sind. Weder SAP noch Ver- bundene Unternehmen von SAP sind zur Be- hebung von im Zusammenhang mit Modifi- kationen auftretenden Störungen verpflichtet oder in sonstiger Weise für derartige Störungen verantwortlich. Insbesondere ist SAP jederzeit berechtigt, die SAP Software sowie einschließlich der APIs zu verändern, ohne dafür zu sorgen, dass vom Auftraggeber verwendete Modifikationen oder Add-Ons mit späteren Fassungen der SAP Software kompatibel sind. Die vorstehenden Regelungen dieses Abschnittes 2.3.2 gelten entsprechend für die Nutzung der SAP-Software zusammen mit Add-Ons. 2.3.4 Scheer ist für Störungen2.3.3 Unter der Bedingung, dass die von Modifikationen oder Add-Ons an Bestim- mungen dieses Abschnittes 2.3.3 eingehalten werden und der Auftraggeber sich gemäß Abschnitt 2.3.5 Satz 1 verpflichtet, räumt SAP dem Auftraggeber das Recht ein, Modifikatio- nen der vertragsgegenständlichen SAP Software verursacht werden, weder verantwortlich noch Soft- ware zu erstellen und zu nutzen: (a) Modifikationen dürfen nur in sonstiger Weise verpflichtet, diese Störungen insbesondere aus Mangelbeseitigungsgründen zu beheben. Xxxxxx ist ebenfalls nicht verpflichtet, vertragliche Pflegeleistungen zu erbringen, sofern und soweit deren Erbringung durch Modifikationen oder Add-Ons zur vertragsgegenständlichen Bezug auf dem Auftraggeber von SAP im Quellcode gelie- ferte vertragsgegenständliche SAP Software erschwert wird. Xxxxxx empfiehlt dem erstellt werden. (b) Der Auftraggeber die Registrierung von Modifikationen und Add-Ons gemäß dem hält das derzeit von SAP unter xxxx://xxxxxxx.xxx.xxx/xxxx bereitgestellten Registrierungsverfahrenbe- schriebene Registrierungsverfahren von SAP ein, um Scheer die Ursachenfindung möglicher Support Issues zu erleichternbevor er Modifikationen erstellt oder nutzt. 2.3.5 Diese (c) Modifikationen dürfen nicht dazu ge- eignet sein, die in dem Softwarevertrag oder einer sonstigen zwischen dem Auftraggeber und Add-Ons SAP getroffenen Vereinbarung geregelten Beschränkungen zu umgehen. (d) Modifikationen dürfen nicht den Zugriff auf SAP Software ermöglichen, für die der Auftraggeber keine Nutzungsrechte erworben hat. (e) Modifikationen dürfen nicht die Perfor- mance oder Sicherheit der SAP Software be- einträchtigen, herabsetzen oder reduzieren. (f) Modifikationen dürfen nicht Informationen über die Softwareüberlassungsbedingungen von SAP, die SAP Software selbst oder jede andere Information in Bezug auf SAP Produkte zugänglich machen oder zur Verfügung stellen. (g) Modifikationen dürfen nur zusammen mit der vertragsgegenständlichen SAP Software und nur in Übereinstimmung mit dem vertraglich in Ab- schnitt 2.2 eingeräumten Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen SAP Software genutzt werden. SAP ist jederzeit berechtigt. 2.3.4 Unter der Bedingung, eigene Modifikationen und dass die Bestim- mungen des Abschnittes 2.3.3 (b) bis (f) ent- sprechend in Bezug auf Add-Ons zur eingehalten werden und sich der Auftraggeber gemäß Abschnitt 2.3.5 letzter Satz verpflichtet, räumt SAP dem Auftraggeber das Recht ein, in der vertragsgegenständlichen SAP Software ent- haltene bzw. auf sonstige Weise von SAP erhaltene Software-Werkzeuge oder APIs zur Erstellung von oder zusammen mit Add-Ons zu nutzen. Im Übrigen gilt Abschnitt 2.3.3 g ent- sprechend. 2.3.5 Das Recht gemäß vorstehendem Ab- schnitt 2.3.3 Modifikationen zu erstellen und zu nutzen besteht nur, wenn sich der Auftraggeber zuvor verpflichtet, aus IP-Rechten an derartigen Modifikationen weder gegen SAP noch gegen deren verbundene Unternehmen Ansprüche zu erheben. Insbesondere ist SAP jederzeit be- rechtigt Modifikationen zu entwickeln, zu nutzen und zu vertreiben, deren Funktionen ganz oder teilweise identisch mit vom bzw. für den der Auftraggeber entwickelten Modifikationen sind; wobei SAP jedoch nicht den Software berechtigt ist Software-Code des Auftraggebers kopieren darfzu kopieren. Modifikationen Die vorstehen- den Regelungen dieses Abschnitts 2.3.5 gelten entsprechend in Bezug auf IP-Rechte an Add- Ons und die Berechtigung nach Abschnitt 2.3.4 in der vertragsgegenständlichen SAP Software enthaltene bzw. auf sonstige Weise von SAP erhaltene Software-Werkzeuge oder APIs zur Erstellung von oder zusammen mit Add-Ons dürfen (vorbehaltlich der weiteren hierin geregelten Einschränkungen) nicht zu folgendem geeignet sein: Die vertraglich vereinbarten Beschränkungen zu umgehen und/oder dem Auftraggeber den Zugriff auf SAP Software zu ermöglichen, für die er keine Nutzungsrechte erworben hat; noch Informationen über die SAP Software selbst zugänglich zu machen oder zur Verfügung zu stellennutzen. 2.3.6 SAP ist im Hinblick auf Modifikationen jeweils berechtigt, vom Auftraggeber gegen angemessene Vergütung die Übertragung eines umfassenden, ausschließlichen, unbe- fristeten, unwiderruflichen, weltweiten und un- beschränkten Nutzungsrechts an sämtlichen IP Rechten des Auftraggebers an der betreffenden Modifikation zu verlangen. Dieses Recht um- fasst beispielsweise das Recht zur Vervielfälti- gung, Verbreitung, Übersetzung, Bearbeitung, zum Arrangement und zur Vornahme anderer Umarbeitungen inklusive der ausschließlichen Nutzung derartiger Umarbeitungen, zur öffentli- xxxx Xxxxxxxxxx, zur Unterlizenzierung und zur Übernahme der Modifikation oder Teilen davon in sonstige Software. Im Fall der Über- tragung gemäß vorstehendem Satz wird der Auftraggeber SAP unverzüglich auf Anfrage alle relevanten Daten und Unterlagen zur betreffen- den Modifikation (wie beispielsweise den Quell- code) aushändigen. Der Auftraggeber verpflichtet sichwird SAP frühzeitig über die Erstellung einer Modifikation informieren und die Einräumung des Nutzungs- rechts gemäß vorstehendem Absatz anbieten. Im Fall einer Übertragung gemäß diesem Ab- schnitt 2.3.6 verbleibt dem Auftraggeber in jedem Falle das nicht-ausschließliche Nut- zungsrecht, weder gegen Xxxxxx noch gegen SAP oder Verbundene Unternehmen der SAP Ansprüche aus Rechten an (i) derartigen Modifikationen oder Add-Ons bzw. (ii) anderer Funktionalität der SAP Software, auf die diese Modifikationen oder Add-Ons zugreifen, geltend zu machen.Modifikation gemäß Abschnitt

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Samples: Überlassung Und Pflege Von Standard Software

Modifikationen/Add-Ons. 2.3.1 Der Auftraggeber Kunde darf in der vertragsgegenständlichen vertragsgegen- ständlichen SAP Software enthaltene oder anderweitig von SAP oder Scheer erworbene APIs und Tools nur unter Einhaltung der in diesem Abschnitt Ab- schnitt 2.3 geregelten Verpflichtungen zur Erstellung Er- stellung oder Nutzung von Modifikationen oder Add-Ons einsetzen. Zur Klarstellung: Modifikationen oder Add-Ons, die von SAP oder einem mit SAP Verbundenen Unternehmen Unterneh- men für den Auftraggeber Kunden oder als Produkt entwickelt entwi- ckelt wurden, unterliegen abschließend abschliessend den Regelungen des jeweiligen Vertrages und fallen fal- len nicht unter die nachstehenden Regelungen Regelun- gen in diesem Abschnitt 2.3. 2.3.2 Der Auftraggeber Kunde ist – vorbehaltlich abweichender vorbehältlich abwei- chender Vereinbarung – nicht berechtigt, Modifikationen Mo- difikationen oder Add-Ons der vertragsgegenständlichen vertragsge- genständlichen SAP Software zu erstellen, zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, ihm ist dies durch zwingendes Gesetz Ge- setz oder nach diesem Abschnitt 2.3 ausdrücklich aus- drücklich erlaubt. Modifikationen Die Herstellung von Werken zweiter Hand ist nicht gestattet. Modifikatio- nen dürfen nur in Bezug auf dem Auftraggeber Kunden von SAP im Quellcode gelieferte vertragsgegenständliche vertragsgegen- ständliche SAP Software erstellt werden. 2.3.3 Der Auftraggeber Kunde ist für jegliche Störungen im Ablauf, in der Sicherheit oder in der Performance Perfor- mance der vertragsgegenständlichen SAP Software und anderer Programme, sowie in der Kommunikation der vertragsgegenständlichen vertragsgegenständ- lichen SAP Software und anderer Programme (übergreifend „Störungen“), die durch Modifikationen Modifi- kationen oder Add-Ons zur vertragsgegenständlichen vertragsgegen- ständlichen SAP Software verursacht werdenwer- den, selbst verantwortlich. Xxxxxx SAP weist darauf hin, dass Add-Ons sowie auch schon geringfügige Modifikationen an der vertragsgegenständlichen vertragsgegenständli- chen SAP Software zu ggf. nicht vorhersehbaren vorherseh- baren und erheblichen Störungen führen könnenkön- nen. Derartige Störungen können auch dadurch entstehen, dass ein Add-On oder eine Modifikation Modifikationen mit späteren Fassungen der vertragsgegenständlichen SAP Software nicht kompatibel sind. Insbesondere ist SAP jederzeit berechtigt, die SAP Software sowie APIs zu verändern, ohne dafür zu sorgen, dass vom Auftraggeber Kunden verwendete Modifikationen oder Add-Ons mit späteren Fassungen der SAP Software kompatibel sind. 2.3.4 Scheer SAP ist für Störungen, die von Modifikationen Modi- fikationen oder Add-Ons an der vertragsgegenständlichen vertragsge- genständlichen SAP Software verursacht werden, weder verantwortlich noch in sonstiger sonsti- ger Weise verpflichtet, diese Störungen insbesondere ins- besondere aus Mangelbeseitigungsgründen Mangelbeseitungsgründen zu beheben. Xxxxxx SAP ist ebenfalls nicht verpflichtet, vertragliche Pflegeleistungen zu erbringen, sofern und soweit deren Erbringung durch Modifikationen oder Add-Ons zur vertragsgegenständlichen vertragsge- genständlichen SAP Software erschwert wird. Xxxxxx SAP empfiehlt dem Auftraggeber Kunden die Registrierung von Modifikationen und Add-Ons gemäß gemäss dem von SAP unter xxxx://xxxxxxx.xxx.xxx/xxxx xxxx://xxx- xxxx.xxx.xxx/xxxx bereitgestellten RegistrierungsverfahrenRegistrie- rungsverfahren, um Scheer SAP die Ursachenfindung Ursachenfin- dung möglicher Support Issues zu erleichternerleich- tern. 2.3.5 Diese Modifikationen und Add-Ons dürfen nur zusammen mit der vertragsgegenständlichen vertragsgegen- ständlichen SAP Software und nur in Übereinstimmung Über- einstimmung mit dem vertraglich eingeräumten eingeräum- ten Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen vertragsgegen- ständlichen SAP Software genutzt werden. SAP ist jederzeit berechtigt, eigene Modifikationen Modifika- tionen und Add-Ons zur SAP Software zu entwickelnent- wickeln, wobei SAP jedoch nicht den Software Soft- ware Code des Auftraggebers Kunden kopieren darf. Modifikationen Modifi- kationen und Add-Ons dürfen (vorbehaltlich der weiteren hierin geregelten EinschränkungenEinschränkun- gen) nicht zu folgendem geeignet sein: Die vertraglich vereinbarten Beschränkungen zu umgehen und/oder dem Auftraggeber Kunde den Zugriff auf SAP Software zu ermöglichen, für die er keine Nutzungsrechte erworben hat; noch Informationen In- formationen über die SAP Software selbst zugänglich zu- gänglich zu machen oder zur Verfügung zu stellen. 2.3.6 Der Auftraggeber Kunde verpflichtet sich, weder gegen Xxxxxx SAP noch gegen SAP oder Verbundene Unternehmen Unter- nehmen der SAP Ansprüche aus Rechten an an (i) derartigen Modifikationen oder Add-Ons bzw. (ii) anderer Funktionalität der SAP SoftwareSoft- ware, auf die diese Modifikationen oder Add-Add- Ons zugreifen, geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen