Common use of Modifikationen/Add-Ons Clause in Contracts

Modifikationen/Add-Ons. 2.3.1 Der Auftraggeber darf in der vertragsge- genständlichen SAP Software enthaltene oder anderweitig von SAP erworbene APIs und Tools nur unter Einhaltung der in diesem Abschnitt 2.3 geregelten Verpflichtungen zur Erstellung oder Nutzung von Modifikationen oder Add-Ons ein- setzen. Zur Klarstellung: Modifikationen oder Add-Ons, die von SAP oder einem mit SAP Ver- bundenen Unternehmen für den Auftraggeber o- der als Produkt entwickelt wurden, unterliegen abschließend den Regelungen des jeweiligen Vertrages und fallen nicht unter die nachstehen- den Regelungen in diesem Abschnitt 2.3.

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Modifikationen/Add-Ons. 2.3.1 Der Auftraggeber darf in der vertragsge- genständlichen vertragsgegenständlichen SAP Software enthaltene oder anderweitig von SAP oder Scheer erworbene APIs und Tools nur unter Einhaltung der in diesem Abschnitt 2.3 geregelten Verpflichtungen zur Erstellung oder Nutzung von Modifikationen oder Add-Ons ein- setzeneinsetzen. Zur Klarstellung: Modifikationen oder Add-Ons, die von SAP oder einem mit SAP Ver- bundenen Verbundenen Unternehmen für den Auftraggeber o- der oder als Produkt entwickelt wurden, unterliegen abschließend den Regelungen des jeweiligen Vertrages und fallen nicht unter die nachstehen- den nachstehenden Regelungen in diesem Abschnitt 2.3.

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Modifikationen/Add-Ons. 2.3.1 Der Auftraggeber Kunde darf in der vertragsge- genständlichen vertragsgegen- ständlichen SAP Software enthaltene oder anderweitig von SAP erworbene APIs und Tools nur unter Einhaltung der in diesem Abschnitt Ab- schnitt 2.3 geregelten Verpflichtungen zur Erstellung Er- stellung oder Nutzung von Modifikationen oder Add-Ons ein- setzeneinsetzen. Zur Klarstellung: Modifikationen oder Add-Ons, die von SAP oder einem mit SAP Ver- bundenen Unternehmen Verbundenen Unterneh- men für den Auftraggeber o- der Kunden oder als Produkt entwickelt entwi- ckelt wurden, unterliegen abschließend abschliessend den Regelungen des jeweiligen Vertrages und fallen fal- len nicht unter die nachstehen- den Regelungen nachstehenden Regelun- gen in diesem Abschnitt 2.3.

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