Common use of Modifikationen/Add-Ons Clause in Contracts

Modifikationen/Add-Ons. 2.3.1 Der Auftraggeber darf in der vertragsge- genständlichen SAP Software enthaltene oder anderweitig von SAP erworbene APIs und Tools nur unter Einhaltung der in diesem Abschnitt 2.3 geregelten Verpflichtungen zur Erstellung oder Nutzung von Modifikationen oder Add-Ons ein- setzen. Zur Klarstellung: Modifikationen oder Add-Ons, die von SAP oder einem mit SAP Ver- bundenen Unternehmen für den Auftraggeber o- der als Produkt entwickelt wurden, unterliegen abschließend den Regelungen des jeweiligen Vertrages und fallen nicht unter die nachstehen- den Regelungen in diesem Abschnitt 2.3. 2.3.2 Der Auftraggeber ist – vorbehaltlich ab- weichender Vereinbarung – nicht berechtigt, Mo- difikationen oder Add-Ons der vertragsgegen- ständlichen SAP Software zu erstellen, zu nut- zen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, ihm ist dies durch zwingendes Gesetz o- der nach diesem Abschnitt 2.3 ausdrücklich er- laubt. Modifikationen dürfen nur in Bezug auf dem Auftraggeber von SAP im Quellcode gelie- ferte vertragsgegenständliche SAP Software er- stellt werden. 2.3.3 Der Auftraggeber ist für jegliche Störun- gen im Ablauf, in der Sicherheit oder in der Per- formance der vertragsgegenständlichen SAP Software und anderer Programme, sowie in der Kommunikation der vertragsgegenständlichen SAP Software und anderer Programme (über- greifend „Störungen“), die durch Modifikationen oder Add-Ons zur vertragsgegenständlichen SAP Software verursacht werden, selbst verant- wortlich. SAP weist darauf hin, dass Add-Ons sowie auch geringfügige Modifikationen an der vertragsgegenständlichen SAP Software zu ggf. nicht vorhersehbaren und erheblichen Störun- gen führen können. Derartige Störungen können auch dadurch entstehen, dass ein Add-On oder eine Modifikation mit späteren Fassungen der vertragsgegenständlichen SAP Software nicht kompatibel sind. Insbesondere ist SAP jederzeit berechtigt, die SAP Software sowie APIs zu ver- ändern, ohne dafür zu sorgen, dass vom Auf- traggeber verwendete Modifikationen oder Add- Ons mit späteren Fassungen der SAP Software kompatibel sind. 2.3.4 SAP ist für Störungen, die von Modifikati- onen oder Add-Ons an der vertragsgegenständ- lichen SAP Software verursacht werden, weder verantwortlich noch in sonstiger Weise verpflich- tet, diese Störungen insbesondere aus Mangel- beseitungsgründen zu beheben. SAP ist eben- falls nicht verpflichtet, vertragliche Pflegeleistun- gen zu erbringen, sofern und soweit deren Er- bringung durch Modifikationen oder Add-Ons zur vertragsgegenständlichen SAP Software er- schwert wird. SAP empfiehlt dem Auftraggeber die Registrierung von Modifikationen und Add- Ons gemäß dem von SAP unter xxxx://xxx- xxxx.xxx.xxx/xxxx bereitgestellten Registrie- rungsverfahren, um SAP die Ursachenfindung möglicher Support Issues zu erleichtern. 2.3.5 Diese Modifikationen und Add-Ons dürfen nur zusammen mit der vertragsgegenständli- chen SAP Software und nur in Übereinstimmung mit dem vertraglich eingeräumten Nutzungs- recht an der vertragsgegenständlichen SAP Software genutzt werden. SAP ist jederzeit be- rechtigt, eigene Modifikationen und Add-Ons zur SAP Software zu entwickeln, wobei SAP jedoch nicht den Software Code des Auftraggebers ko- pieren darf. Modifikationen und Add-Ons dürfen (vorbehaltlich der weiteren hierin geregelten Ein- schränkungen) nicht zu folgendem geeignet sein: Die vertraglich vereinbarten Beschränkun- gen zu umgehen und/oder dem Auftraggeber den Zugriff auf SAP Software zu ermöglichen, für die er keine Nutzungsrechte erworben hat; noch Informationen über die SAP Software selbst zu- gänglich zu machen oder zur Verfügung zu stel- len. 2.3.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder gegen SAP noch gegen Verbundene Unterneh- men der SAP Ansprüche aus Rechten an (i) der- artigen Modifikationen oder Add-Ons bzw. (ii) anderer Funktionalität der SAP Software, auf die diese Modifikationen oder Add-Ons zugreifen, geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Modifikationen/Add-Ons. 2.3.1 Der Auftraggeber darf in der vertragsge- genständlichen vertragsgegenständlichen SAP Software enthaltene oder anderweitig von SAP oder Scheer erworbene APIs und Tools nur unter Einhaltung der in diesem Abschnitt 2.3 geregelten Verpflichtungen zur Erstellung oder Nutzung von Modifikationen oder Add-Ons ein- setzeneinsetzen. Zur Klarstellung: Modifikationen oder Add-Ons, die von SAP oder einem mit SAP Ver- bundenen Verbundenen Unternehmen für den Auftraggeber o- der oder als Produkt entwickelt wurden, unterliegen abschließend den Regelungen des jeweiligen Vertrages und fallen nicht unter die nachstehen- den nachstehenden Regelungen in diesem Abschnitt 2.3. 2.3.2 Der Auftraggeber ist – vorbehaltlich ab- weichender abweichender Vereinbarung – nicht berechtigt, Mo- difikationen Modifikationen oder Add-Ons der vertragsgegen- ständlichen vertragsgegenständlichen SAP Software zu erstellen, zu nut- zen nutzen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, ihm ist dies durch zwingendes Gesetz o- der oder nach diesem Abschnitt 2.3 ausdrücklich er- laubterlaubt. Modifikationen dürfen nur in Bezug auf dem Auftraggeber von SAP im Quellcode gelie- ferte gelieferte vertragsgegenständliche SAP Software er- stellt erstellt werden. 2.3.3 Der Auftraggeber ist für jegliche Störun- gen Störungen im Ablauf, in der Sicherheit oder in der Per- formance Performance der vertragsgegenständlichen SAP Software und anderer Programme, sowie in der Kommunikation der vertragsgegenständlichen SAP Software und anderer Programme (über- greifend übergreifend „Störungen“), die durch Modifikationen oder Add-Ons zur vertragsgegenständlichen SAP Software verursacht werden, selbst verant- wortlichverantwortlich. SAP Xxxxxx weist darauf hin, dass Add-Ons sowie auch geringfügige Modifikationen an der vertragsgegenständlichen SAP Software zu ggf. nicht vorhersehbaren und erheblichen Störun- gen Störungen führen können. Derartige Störungen können auch dadurch entstehen, dass ein Add-On oder eine Modifikation mit späteren Fassungen der vertragsgegenständlichen SAP Software nicht kompatibel sind. Insbesondere ist SAP jederzeit berechtigt, die SAP Software sowie APIs zu ver- ändernverändern, ohne dafür zu sorgen, dass vom Auf- traggeber Auftraggeber verwendete Modifikationen oder Add- Add-Ons mit späteren Fassungen der SAP Software kompatibel sind. 2.3.4 SAP Scheer ist für Störungen, die von Modifikati- onen Modifikationen oder Add-Ons an der vertragsgegenständ- lichen vertragsgegenständlichen SAP Software verursacht werden, weder verantwortlich noch in sonstiger Weise verpflich- tetverpflichtet, diese Störungen insbesondere aus Mangel- beseitungsgründen Mangelbeseitigungsgründen zu beheben. SAP Xxxxxx ist eben- falls ebenfalls nicht verpflichtet, vertragliche Pflegeleistun- gen Pflegeleistungen zu erbringen, sofern und soweit deren Er- bringung Erbringung durch Modifikationen oder Add-Ons zur vertragsgegenständlichen SAP Software er- schwert erschwert wird. SAP Xxxxxx empfiehlt dem Auftraggeber die Registrierung von Modifikationen und Add- Add-Ons gemäß dem von SAP unter xxxx://xxx- xxxx.xxx.xxx/xxxx xxxx://xxxxxxx.xxx.xxx/xxxx bereitgestellten Registrie- rungsverfahrenRegistrierungsverfahren, um SAP Scheer die Ursachenfindung möglicher Support Issues zu erleichtern. 2.3.5 Diese Modifikationen und Add-Ons dürfen nur zusammen mit der vertragsgegenständli- chen vertragsgegenständlichen SAP Software und nur in Übereinstimmung mit dem vertraglich eingeräumten Nutzungs- recht Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen SAP Software genutzt werden. SAP ist jederzeit be- rechtigtberechtigt, eigene Modifikationen und Add-Ons zur SAP Software zu entwickeln, wobei SAP jedoch nicht den Software Code des Auftraggebers ko- pieren kopieren darf. Modifikationen und Add-Ons dürfen (vorbehaltlich der weiteren hierin geregelten Ein- schränkungenEinschränkungen) nicht zu folgendem geeignet sein: Die vertraglich vereinbarten Beschränkun- gen Beschränkungen zu umgehen und/oder dem Auftraggeber den Zugriff auf SAP Software zu ermöglichen, für die er keine Nutzungsrechte erworben hat; noch Informationen über die SAP Software selbst zu- gänglich zugänglich zu machen oder zur Verfügung zu stel- lenstellen. 2.3.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder gegen SAP Xxxxxx noch gegen SAP oder Verbundene Unterneh- men Unternehmen der SAP Ansprüche aus Rechten an (i) der- artigen derartigen Modifikationen oder Add-Ons bzw. (ii) anderer Funktionalität der SAP Software, auf die diese Modifikationen oder Add-Ons zugreifen, geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Modifikationen/Add-Ons. 2.3.1 Der Auftraggeber Kunde darf in der vertragsge- genständlichen vertragsgegen- ständlichen SAP Software enthaltene oder anderweitig von SAP erworbene APIs und Tools nur unter Einhaltung der in diesem Abschnitt Ab- schnitt 2.3 geregelten Verpflichtungen zur Erstellung Er- stellung oder Nutzung von Modifikationen oder Add-Ons ein- setzeneinsetzen. Zur Klarstellung: Modifikationen oder Add-Ons, die von SAP oder einem mit SAP Ver- bundenen Unternehmen Verbundenen Unterneh- men für den Auftraggeber o- der Kunden oder als Produkt entwickelt entwi- ckelt wurden, unterliegen abschließend abschliessend den Regelungen des jeweiligen Vertrages und fallen fal- len nicht unter die nachstehen- den Regelungen nachstehenden Regelun- gen in diesem Abschnitt 2.3. 2.3.2 Der Auftraggeber Kunde ist – vorbehaltlich ab- weichender vorbehältlich abwei- chender Vereinbarung – nicht berechtigt, Mo- difikationen oder Add-Ons der vertragsgegen- ständlichen vertragsge- genständlichen SAP Software zu erstellen, zu nut- zen nutzen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, ihm ist dies durch zwingendes Gesetz o- der Ge- setz oder nach diesem Abschnitt 2.3 ausdrücklich er- laubtaus- drücklich erlaubt. Modifikationen Die Herstellung von Werken zweiter Hand ist nicht gestattet. Modifikatio- nen dürfen nur in Bezug auf dem Auftraggeber Kunden von SAP im Quellcode gelie- ferte vertragsgegenständliche gelieferte vertragsgegen- ständliche SAP Software er- stellt erstellt werden. 2.3.3 Der Auftraggeber Kunde ist für jegliche Störun- gen Störungen im Ablauf, in der Sicherheit oder in der Per- formance Perfor- mance der vertragsgegenständlichen SAP Software und anderer Programme, sowie in der Kommunikation der vertragsgegenständlichen vertragsgegenständ- lichen SAP Software und anderer Programme (über- greifend übergreifend „Störungen“), die durch Modifikationen Modifi- kationen oder Add-Ons zur vertragsgegenständlichen vertragsgegen- ständlichen SAP Software verursacht werdenwer- den, selbst verant- wortlichverantwortlich. SAP weist darauf hin, dass Add-Ons sowie auch schon geringfügige Modifikationen an der vertragsgegenständlichen vertragsgegenständli- chen SAP Software zu ggf. nicht vorhersehbaren vorherseh- baren und erheblichen Störun- gen Störungen führen könnenkön- nen. Derartige Störungen können auch dadurch entstehen, dass ein Add-On oder eine Modifikation Modifikationen mit späteren Fassungen der vertragsgegenständlichen SAP Software nicht kompatibel sind. Insbesondere ist SAP jederzeit berechtigt, die SAP Software sowie APIs zu ver- ändernverändern, ohne dafür zu sorgen, dass vom Auf- traggeber Kunden verwendete Modifikationen oder Add- Add-Ons mit späteren Fassungen der SAP Software kompatibel sind. 2.3.4 SAP ist für Störungen, die von Modifikati- onen Modi- fikationen oder Add-Ons an der vertragsgegenständ- lichen vertragsge- genständlichen SAP Software verursacht werden, weder verantwortlich noch in sonstiger sonsti- ger Weise verpflich- tetverpflichtet, diese Störungen insbesondere ins- besondere aus Mangel- beseitungsgründen Mangelbeseitungsgründen zu beheben. SAP ist eben- falls ebenfalls nicht verpflichtet, vertragliche Pflegeleistun- gen Pflegeleistungen zu erbringen, sofern und soweit deren Er- bringung Erbringung durch Modifikationen oder Add-Ons zur vertragsgegenständlichen vertragsge- genständlichen SAP Software er- schwert erschwert wird. SAP empfiehlt dem Auftraggeber Kunden die Registrierung von Modifikationen und Add- Add-Ons gemäß gemäss dem von SAP unter xxxx://xxx- xxxx.xxx.xxx/xxxx bereitgestellten Registrie- rungsverfahren, um SAP die Ursachenfindung Ursachenfin- dung möglicher Support Issues zu erleichternerleich- tern. 2.3.5 Diese Modifikationen und Add-Ons dürfen nur zusammen mit der vertragsgegenständli- chen vertragsgegen- ständlichen SAP Software und nur in Übereinstimmung Über- einstimmung mit dem vertraglich eingeräumten Nutzungs- recht eingeräum- ten Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen vertragsgegen- ständlichen SAP Software genutzt werden. SAP ist jederzeit be- rechtigtberechtigt, eigene Modifikationen Modifika- tionen und Add-Ons zur SAP Software zu entwickelnent- wickeln, wobei SAP jedoch nicht den Software Soft- ware Code des Auftraggebers ko- pieren Kunden kopieren darf. Modifikationen Modifi- kationen und Add-Ons dürfen (vorbehaltlich der weiteren hierin geregelten Ein- schränkungenEinschränkun- gen) nicht zu folgendem geeignet sein: Die vertraglich vereinbarten Beschränkun- gen Beschränkungen zu umgehen und/oder dem Auftraggeber Kunde den Zugriff auf SAP Software zu ermöglichen, für die er keine Nutzungsrechte erworben hat; noch Informationen In- formationen über die SAP Software selbst zu- gänglich zu machen oder zur Verfügung zu stel- lenstellen. 2.3.6 Der Auftraggeber Kunde verpflichtet sich, weder gegen SAP noch gegen Verbundene Unterneh- men Unter- nehmen der SAP Ansprüche aus Rechten an an (i) der- artigen derartigen Modifikationen oder Add-Ons bzw. (ii) anderer Funktionalität der SAP SoftwareSoft- ware, auf die diese Modifikationen oder Add-Add- Ons zugreifen, geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Modifikationen/Add-Ons. 2.3.1 Der Auftraggeber darf in der vertragsge- genständlichen SAP Software enthaltene oder anderweitig von SAP erworbene APIs und Tools nur unter Einhaltung der in diesem Abschnitt 2.3 geregelten Verpflichtungen zur Erstellung oder Nutzung von Modifikationen oder Add-Ons ein- setzen. Zur Klarstellung: Modifikationen oder Add-Ons, die von SAP oder einem mit SAP Ver- bundenen Unternehmen für den Auftraggeber o- der als Produkt entwickelt wurden, unterliegen abschließend den Regelungen des jeweiligen Vertrages und fallen nicht unter die nachstehen- den Regelungen in diesem Abschnitt 2.3. 2.3.2 Der Auftraggeber ist – vorbehaltlich ab- weichender Vereinbarung – nicht berechtigt, Mo- difikationen oder Add-Ons Modifikationen der vertragsgegen- ständlichen vertragsgegenständlichen SAP Software zu erstellen, zu nut- zen nutzen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, ihm ist dies durch zwingendes Gesetz o- der oder nach diesem Abschnitt 2.3 ausdrücklich er- laubterlaubt. Weiterhin ist der Auftraggeber – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung – nicht berechtigt, in der vertragsgegenständlichen SAP Software enthaltene bzw. auf sonstige Weise von SAP erhaltene Software-Werkzeuge oder APIs zur Erstellung von oder zusammen mit Add-Ons zu nutzen, es sei denn, ihm ist dies durch zwin- gendes Gesetz oder nach diesem Abschnitt 2.3 ausdrücklich erlaubt. 2.3.2 SAP weist darauf hin, dass schon ge- ringfügige Modifikationen der SAP Software zu ggf. nicht vorhersehbaren und erheblichen Störungen im Ablauf der SAP Software, von anderen Programmen oder der Kommunikation zwischen der SAP Software und anderen Pro- grammen führen können. Störungen können auch dadurch entstehen, dass Modifikationen nicht mit späteren Fassungen der SAP Soft- ware kompatibel sind. Weder SAP noch Ver- bundene Unternehmen von SAP sind zur Be- hebung von im Zusammenhang mit Modifi- kationen auftretenden Störungen verpflichtet oder in sonstiger Weise für derartige Störungen verantwortlich. Insbesondere ist SAP jederzeit berechtigt, die SAP Software einschließlich der APIs zu verändern, ohne dafür zu sorgen, dass vom Auftraggeber verwendete Modifikationen mit späteren Fassungen der SAP Software kompatibel sind. Die vorstehenden Regelungen dieses Abschnittes 2.3.2 gelten entsprechend für die Nutzung der SAP-Software zusammen mit Add-Ons. 2.3.3 Unter der Bedingung, dass die Bestim- mungen dieses Abschnittes 2.3.3 eingehalten werden und der Auftraggeber sich gemäß Abschnitt 2.3.5 Satz 1 verpflichtet, räumt SAP dem Auftraggeber das Recht ein, Modifikatio- nen der vertragsgegenständlichen SAP Soft- ware zu erstellen und zu nutzen: (a) Modifikationen dürfen nur in Bezug auf dem Auftraggeber von SAP im Quellcode gelie- ferte vertragsgegenständliche SAP Software er- stellt erstellt werden. 2.3.3 (b) Der Auftraggeber ist für jegliche Störun- gen im Ablaufhält das derzeit von SAP unter xxxx://xxxxxxx.xxx.xxx/xxxx be- schriebene Registrierungsverfahren von SAP ein, bevor er Modifikationen erstellt oder nutzt. (c) Modifikationen dürfen nicht dazu ge- eignet sein, die in der Sicherheit dem Softwarevertrag oder in der Per- formance der vertragsgegenständlichen einer sonstigen zwischen dem Auftraggeber und SAP getroffenen Vereinbarung geregelten Beschränkungen zu umgehen. (d) Modifikationen dürfen nicht den Zugriff auf SAP Software und anderer Programmeermöglichen, sowie in für die der Kommunikation Auftraggeber keine Nutzungsrechte erworben hat. (e) Modifikationen dürfen nicht die Perfor- mance oder Sicherheit der vertragsgegenständlichen SAP Software und anderer Programme be- einträchtigen, herabsetzen oder reduzieren. (über- greifend „Störungen“), f) Modifikationen dürfen nicht Informationen über die durch Modifikationen oder Add-Ons zur vertragsgegenständlichen SAP Software verursacht werden, selbst verant- wortlich. SAP weist darauf hin, dass Add-Ons sowie auch geringfügige Modifikationen an der vertragsgegenständlichen SAP Software zu ggf. nicht vorhersehbaren und erheblichen Störun- gen führen können. Derartige Störungen können auch dadurch entstehen, dass ein Add-On oder eine Modifikation mit späteren Fassungen der vertragsgegenständlichen SAP Software nicht kompatibel sind. Insbesondere ist SAP jederzeit berechtigtSoftwareüberlassungsbedingungen von SAP, die SAP Software sowie APIs zu ver- ändern, ohne dafür zu sorgen, dass vom Auf- traggeber verwendete Modifikationen selbst oder Add- Ons mit späteren Fassungen der jede andere Information in Bezug auf SAP Software kompatibel sindProdukte zugänglich machen oder zur Verfügung stellen. 2.3.4 SAP ist für Störungen, die von Modifikati- onen oder Add-Ons an der vertragsgegenständ- lichen SAP Software verursacht werden, weder verantwortlich noch in sonstiger Weise verpflich- tet, diese Störungen insbesondere aus Mangel- beseitungsgründen zu beheben. SAP ist eben- falls nicht verpflichtet, vertragliche Pflegeleistun- gen zu erbringen, sofern und soweit deren Er- bringung durch (g) Modifikationen oder Add-Ons zur vertragsgegenständlichen SAP Software er- schwert wird. SAP empfiehlt dem Auftraggeber die Registrierung von Modifikationen und Add- Ons gemäß dem von SAP unter xxxx://xxx- xxxx.xxx.xxx/xxxx bereitgestellten Registrie- rungsverfahren, um SAP die Ursachenfindung möglicher Support Issues zu erleichtern. 2.3.5 Diese Modifikationen und Add-Ons dürfen nur zusammen mit der vertragsgegenständli- chen vertragsgegenständlichen SAP Software und nur in Übereinstimmung mit dem vertraglich in Ab- schnitt 2.2 eingeräumten Nutzungs- recht Nutzungsrecht an der SAP Software genutzt werden. 2.3.4 Unter der Bedingung, dass die Bestim- mungen des Abschnittes 2.3.3 (b) bis (f) ent- sprechend in Bezug auf Add-Ons eingehalten werden und sich der Auftraggeber gemäß Abschnitt 2.3.5 letzter Satz verpflichtet, räumt SAP dem Auftraggeber das Recht ein, in der vertragsgegenständlichen SAP Software genutzt werdenent- haltene bzw. auf sonstige Weise von SAP ist jederzeit be- rechtigt, eigene Modifikationen und erhaltene Software-Werkzeuge oder APIs zur Erstellung von oder zusammen mit Add-Ons zur SAP Software zu entwickeln, wobei SAP jedoch nicht den Software Code des Auftraggebers ko- pieren darfnutzen. Modifikationen und Add-Ons dürfen (vorbehaltlich der weiteren hierin geregelten Ein- schränkungen) nicht zu folgendem geeignet sein: Die vertraglich vereinbarten Beschränkun- gen zu umgehen und/oder dem Auftraggeber den Zugriff auf SAP Software zu ermöglichen, für die er keine Nutzungsrechte erworben hat; noch Informationen über die SAP Software selbst zu- gänglich zu machen oder zur Verfügung zu stel- lenIm Übrigen gilt Abschnitt 2.3.3 g ent- sprechend. 2.3.6 Der 2.3.5 Das Recht gemäß vorstehendem Ab- schnitt 2.3.3 Modifikationen zu erstellen und zu nutzen besteht nur, wenn sich der Auftraggeber verpflichtet sichzuvor verpflichtet, aus IP-Rechten an derartigen Modifikationen weder gegen SAP noch gegen Verbundene Unterneh- men deren verbundene Unternehmen Ansprüche zu erheben. Insbesondere ist SAP jederzeit be- rechtigt Modifikationen zu entwickeln, zu nutzen und zu vertreiben, deren Funktionen ganz oder teilweise identisch mit vom bzw. für den der Auftraggeber entwickelten Modifikationen sind; wobei SAP Ansprüche aus Rechten nicht berechtigt ist Software-Code des Auftraggebers zu kopieren. Die vorstehen- den Regelungen dieses Abschnitts 2.3.5 gelten entsprechend in Bezug auf IP-Rechte an (i) der- artigen Modifikationen Add- Ons und die Berechtigung nach Abschnitt 2.3.4 in der vertragsgegenständlichen SAP Software enthaltene bzw. auf sonstige Weise von SAP erhaltene Software-Werkzeuge oder APIs zur Erstellung von oder zusammen mit Add-Ons bzwzu nutzen. 2.3.6 SAP ist im Hinblick auf Modifikationen jeweils berechtigt, vom Auftraggeber gegen angemessene Vergütung die Übertragung eines umfassenden, ausschließlichen, unbe- fristeten, unwiderruflichen, weltweiten und un- beschränkten Nutzungsrechts an sämtlichen IP Rechten des Auftraggebers an der betreffenden Modifikation zu verlangen. Dieses Recht um- fasst beispielsweise das Recht zur Vervielfälti- gung, Verbreitung, Übersetzung, Bearbeitung, zum Arrangement und zur Vornahme anderer Umarbeitungen inklusive der ausschließlichen Nutzung derartiger Umarbeitungen, zur öffentli- xxxx Xxxxxxxxxx, zur Unterlizenzierung und zur Übernahme der Modifikation oder Teilen davon in sonstige Software. Im Fall der Über- tragung gemäß vorstehendem Satz wird der Auftraggeber SAP unverzüglich auf Anfrage alle relevanten Daten und Unterlagen zur betreffen- den Modifikation (iiwie beispielsweise den Quell- code) anderer Funktionalität der aushändigen. Der Auftraggeber wird SAP Softwarefrühzeitig über die Erstellung einer Modifikation informieren und die Einräumung des Nutzungs- rechts gemäß vorstehendem Absatz anbieten. Im Fall einer Übertragung gemäß diesem Ab- schnitt 2.3.6 verbleibt dem Auftraggeber in jedem Falle das nicht-ausschließliche Nut- zungsrecht, auf die diese Modifikationen oder Add-Ons zugreifen, geltend zu machen.Modifikation gemäß Abschnitt

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Samples: Überlassung Und Pflege Von Standard Software