Haftung des Kunden für Schäden Musterklauseln

Haftung des Kunden für Schäden. 10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 10.2 Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
Haftung des Kunden für Schäden. 1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Haftung des Kunden für Schäden. 1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. - Besucher, Mitarbeiter, sonsti- ge Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 2. Das Lokal kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherhei- ten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Haftung des Kunden für Schäden. 10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 10.2 THM kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
Haftung des Kunden für Schäden. 1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist. 2. Hotel Amper kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (zum Beispiel Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Haftung des Kunden für Schäden. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
Haftung des Kunden für Schäden. 1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Be- reich oder ihn selbst verursacht werden. 2. Die Culinaria kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versiche- rungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Haftung des Kunden für Schäden. 1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstal- tungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wer- den. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Ge- werkschaft ist. 2. INFINITY kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (zum Beispiel Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Haftung des Kunden für Schäden. 11.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstal- tungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden. 11.2 Das Tagungshaus kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer
Haftung des Kunden für Schäden. 1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften verlangen. 3. Sollte Schneefall oder Glätte aufkommen, so ist das Hotel verpflichtet, Wege / Straßen für das Begehen / Befahren dieser zu räumen. Die Nutzung der Parkflächen auf dem Gelände des Hotels geschieht auf eigene Gefahr und Haftung. 4. Die von Gästen verursachten Schäden an den Außenanlagen und Gebäuden unseres Hotels werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Ebenso übernimmt das Hotel keine Haftung für Xxxxxxx beteiligter Dritter und deren Eigentum. 5. Für Familien und Firmenfeiern gilt: Schäden durch von Gästen selbst mitgebrachte Dekorations- und Streuelemente (z.B. Verfärbung durch Konfettikanonen oder echten Blumen auf Marmor und Parkett), übernehmen wir keine Haftung. Die Kosten der Schadensbeseitigung werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. 6. Es ist grundsätzlich nicht gestattet Streuelemente aus Kunststoff oder Metall auf den Hotelparkflächen und vor der Kapelle auf dem Hainfeld zu verwenden.