Monats-Wertung Musterklauseln
Monats-Wertung. Wenn an mindestens 10 Tagen im Kalendermonat eine Fahrt aufgezeichnet wurde, wird aus den TagesWertungen eine MonatsWertung ermittelt. Abweichend hiervon genügt im Monat des Versicherungsbeginns bereits eine FahrtWertung für eine MonatsWertung. Beginnt und endet Ihr Versicherungsjahr nicht am 1. eines Monats gilt folgen de Besonderheit: Der letzte nicht mehr vollendete Monat fließt in die JahresWertung nicht mehr mit ein. Dieser wird für die nächste JahresWertung berücksichtigt.
