Monats-Wertung Musterklauseln

Monats-Wertung. Wenn an mindestens 10 Tagen im Kalendermonat eine Fahrt aufgezeichnet wurde, wird aus den Tages­Wertungen eine Monats­Wertung ermittelt. Abweichend hiervon genügt im Monat des Versicherungsbeginns bereits eine Fahrt­Wertung für eine Monats­Wertung. Beginnt und endet Ihr Versicherungsjahr nicht am 1. eines Monats gilt folgen­ de Besonderheit: Der letzte nicht mehr vollendete Monat fließt in die Jahres­Wertung nicht mehr mit ein. Dieser wird für die nächste Jahres­Wertung berücksichtigt.