Wie Wird Ihr Fahrverhalten Bewertet Musterklauseln

Wie Wird Ihr Fahrverhalten Bewertet. Mit Allianz BonusDrive können Sie eine anteilige Beitragsrück- erstattung erhalten. Hierzu werden Daten aufgezeichnet, die zur Bewertung Ihres Fahrverhaltens verwendet werden. Vorausset- zung für die Nutzung von Allianz BonusDrive ist der Download und die Aktivierung der Allianz BonusDrive-App (nachfolgend nur "BonusDrive-App"). Alle Fahrer, die berechtigt Fahrten mit dem versicherten Fahrzeug unternehmen, sind verpflichtet, BonusDrive zu nutzen. Nachdem der Versicherungsnehmer die App erfolgreich installiert und akti- viert hat, ist er verpflichtet, in einem weiteren Schritt alle berechtig- ten Fahrer zur Teilnahme an BonusDrive über die App einzuladen. Die weiteren Fahrer sind verpflichtet, die BonusDrive-App herun- terzuladen, zu aktivieren und Fahrdaten zu übermitteln, sofern sie Fahrten mit dem versicherten Fahrzeug unternehmen. Bei erstmaligem Abschluss von Allianz BonusDrive erhalten Sie ei- nen einmaligen Start-Bonus von 10% Ihres tariflichen Jahresbei- trags. Bei positiv bewertetem Fahrverhalten erhalten Sie jährlich zusätzlich eine anteilige Beitragsrückerstattung ("Extra-Bonus") Ih- res Versicherungsbeitrags. Um am Ende des Versicherungsjahres einen Extra-Bonus erhalten zu können, sammeln Sie Medaillen für umsichtiges Fahren. Dabei werden die Fahrt-Wertungen zu einer Tages-Wertung, die Tages-Wertungen zu einer Monats-Wertung und die Monats-Wertungen zu einer Jahres-Wertung zusammen- gefasst, aus der sich der Extra-Bonus berechnet (weitere Details hierzu siehe Abschnitt 4.1 bis 4.4).
Wie Wird Ihr Fahrverhalten Bewertet. Ihr Fahrverhalten wird mit einem Score zwischen 0 und 100 Punk- ten bewertet. Dabei steht der Wert 0 für ein schlecht bewertetes Fahrverhalten und der Wert 100 für ein sehr gut bewertetes Fahr- verhalten. Pro Einzelfahrt, deren Fahrtstrecke mindestens 500 Me- ter beträgt, errechnet sich ein Score pro Fahrt. Die Wertung errechnet sich aus folgenden durch die App ermittel- ten und übertragenen Fahrdaten: • Beschleunigung, • Bremsverhalten, • Geschwindigkeit, • Tag, Zeit, • Straßenart. Es müssen folgende technische Voraussetzungen für die Nutzung von AllSecur BonusDrive vorliegen: • Funktionsfähiges Smartphone (d.h. das Smartphone muss wäh- rend der gesamten Fahrt in der Lage sein, die BonusDrive-App zu betreiben und Daten aufzuzeichnen). • Auf dem Smartphone wurde die BonusDrive-App ordnungsge- mäß aktiviert. • Die Bluetooth-Funktion Ihres Smartphones ist aktiviert und wur- de mit der Schnittstelle im Fahrzeug gekoppelt. • Die Standortbestimmungsfunktion des Smartphones ist aktiviert, betriebsbereit und für die BonusDrive-App freigeschaltet. • Bei allen Fahrten mit dem versicherten Fahrzeug ist die Bonus- Drive-App nicht deaktiviert und betriebsbereit. Fahrten, die aus technischen Gründen nicht aufgezeichnet oder er- fasst werden, können auch nicht für die Ermittlung Ihrer Wertung herangezogen werden. Eine Nachmeldung von Fahrten ist nicht möglich.
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.