Neue Risiken / Vorsorge Musterklauseln

Neue Risiken / Vorsorge. 7.1 Für Risiken gemäß Ziff. 1.1.1 bis 1.1.3, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, besteht Versicherungsschutz im Rahmen des Vertrages sofort bis zur Höhe gemäß Ziffer 7.4.