Innovationsklausel Musterklauseln

Innovationsklausel. Für innovative und experimentelle Vorhaben können die Länder mit Einwilligung des Bundesminis- teriums des Innern, für Bau und Heimat in Ausnahmefällen Regelungen vorsehen, die von den Festlegungen dieser Verwaltungsvereinbarung abweichen.
Innovationsklausel. Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen für die Glasversicherung (AGlB) oder die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Glasversicherung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbei- trag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Innovationsklausel. Werden unsere oben genannten Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungs- nehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten diese Vorteile ab dem Zeitpunktder Änderung auch für alle Bestandsverträge, denen diese Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen zu Grunde liegen.
Innovationsklausel. Werden optionale Erweiterungsmöglichkeiten des Versicherungsschutzes gegen Zuschlag, die erstmals mit einem Nachfolge- tarif eingeführt werden, angeboten, so gelten die verbesserten Inhalte der neuen Bedingungen auch für den bestehenden Vertrag, zunächst für die Dauer von zwei Jahren. Die Verbesserung wird mit Einführung neuer Bedingungen auch für diesen Vertrag sofort wirksam. Erfolgt innerhalb dieser zwei Jahre keine Umstellung auf die dann gültige Tarifgeneration, entfällt diese Erweiterung zukünftig ersatzlos.
Innovationsklausel. Vorübergehendes Unbewohntsein der Wohnung
Innovationsklausel. In die Allgemeinen Vertragsbedingungen oder die Besondere Bedingungen für das jeweilige Produkt aufgenommene spätere Leistungsverbesserungen gelten automatisch für den Bestand, sofern die Leis- tungserweiterung nicht mit einer Beitragserhöhung verbunden war
Innovationsklausel. Ändern wir die diesem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag, so gelten die Inhalte der neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Innovationsklausel. Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) oder die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Motorsport-Haftpflichtversicherung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Innovationsklausel. Werden die der Unfallversicherung im Neugeschäft für diesen Tarif zugrundeliegenden Bedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab Beginn der nächsten Versicherungsperiode auch für diesen Vertrag. (siehe hierzu auch Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“ -> „Innovationsklausel/ Bedingungsverbesserungen“)