Neukalkulation Musterklauseln

Neukalkulation. Bei einer Neukalkulation des Beitragssatzes und der Beitragszuschläge (siehe Ziff. 1) ist der Schadenbedarf einer ausrei- chend großen Zahl gleichartiger Risiken, die Gegenstand dieser Versicherung sind, und die voraussichtliche künftige Entwicklung des unternehmensindividuellen Schadenaufwands für das nächste Kalenderjahr zu berücksichtigen. Der Gewinnansatz bleibt dabei unverändert. Preissteigerungen, die bereits in die Entwicklung – des Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (siehe Teil B § 18 und § 18a) – des Anpassungsfaktors (siehe Teil C § 16 ▇▇▇▇. ▇), – ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ (▇▇▇/▇ 160001/16 Wertzuschlag mit Einschluss von Bestandserhöhungen – Gebäude) sofern jeweils vereinbart – eingeflossen sind, dürfen bei diesen Berechnungen nicht noch einmal berücksichtigt werden. Bei der Neukalkulation sind die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik anzuwenden.
Neukalkulation. Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag für bestehende Verträge einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grundsät- zen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu zu kalkulieren. Bei der Neukalkulation werden Tierkrankenversicherungsverträge aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG, die nach versi- cherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risiko- verlauf erwarten lassen, zusammengefasst. Die Neukalkulation richtet sich nach der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwick- lung bis zur nächsten Neukalkulation. Falls unternehmenseigene Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation dar- stellen, werden im erforderlichen Umfang die statistischen Erkennt- nisse des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirt- schaft e.V. bzw. sonstige gesicherte, veröffentlichte wissenschaftli- che Erkenntnisse herangezogen. Der Ansatz für Gewinn bleibt von der Neukalkulation unberührt. Außerdem dürfen individuelle Beitragszu- und abschläge aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.
Neukalkulation. Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag für be- stehende Verträge einmal im Jahr neu zu kalkulieren. Bei der Neukalkulation werden Tierversicherungsverträge aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleich- artigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammengefasst. Für die Neukalkulation werden außer der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung einer ausreichend groß- en Zahl gleichartiger Risiken auch die zukünftige Schaden- und Kostenentwicklung berücksichtigt. Dabei haben wir die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathema- tik und Versicherungstechnik zu beachten. Es können auch statistische Erkenntnisse des Gesamtver- bandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. her- angezogen werden. Der Ansatz für Gewinn bleibt von der Neukalkulation un- berührt.