Beitragsanpassung Musterklauseln

Beitragsanpassung. Nach § 8 b Teil I AVB/KK 2013 werden mindestens jährlich die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen verglichen und die Beiträge, soweit erforderlich, angepasst. Der in den AVB genannte tarifliche Vomhundertsatz beträgt 5,0. Die Tarife MP0U bis MP3U gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB/KK 2013): Teil I Musterbedingungen 2009 Teil II Tarifbedingungen 2013
Beitragsanpassung. 2.24.4.1 Wir können jährlich zum 1. Juli ermitteln, um welchen Prozentsatz sich im vergangenen Kalenderjahr der Durchschnitt der Versicherungsleistungen gegenüber den beiden vorangegangenen Jahren verändert hat. Als Versicherungsleistungen gelten dabei auch die speziell durch den einzelnen Versicherungsfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe der Versicherungsleistungen. Der Durchschnitt der Versicherungsleistungen eines Kalenderjahres ist die Summe der in diesem Jahr erbrachten Versicherungsleistungen geteilt durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Versicherungsfälle.
Beitragsanpassung. In Erweiterung der § 15 AHB ist die degenia Versicherungsdienst AG in Rücksprache mit dem Versicherer berechtigt, die vertraglich vereinbarten Beiträge für Versicherungsverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang anzupassen, wenn die Schadenaufwendungen und Kosten eines Geschäftsjahres die Beitragseinnahmen ohne Versicherungssteuer, jeweils bezogen auf diese Verträge, überschreiten. Die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik sind anzuwenden. Die Anpassung tritt jeweils für Verträge mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres in Kraft. Die degenia Versicherungsdienst AG teilt dem Versicherungsnehmer die Anpassung der Beiträge spätestens einen Monat vor Fälligkeit des Beitrages schriftlich mit. Der Versicherungsnehmer ist über sein Kündigungsrecht zu belehren: Erhöht die degenia Versicherungsdienst AG die Beiträge, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, den Versicherungsvertrag kündigen.
Beitragsanpassung. Wenn der Dienstleister seine Preise um mehr als 5 Prozent erhöht und deshalb der Tarifbeitrag für neue Verträge gleichen Umfangs um mehr als 5 Prozent erhöht wird, sind wir berechtigt, den Beitrag ab der nächsten Versicherungsperiode um den Prozentsatz zu erhöhen, um den sich der Tarifbeitrag für neue Verträge gleichen Umfangs allein wegen der Preiserhöhung des Dienstleisters erhöht hat. Eine solche Beitragserhöhung wird nur wirksam, wenn wir Ihnen die Änderung unter Kenntlichmachung des Unterschiedes zwischen altem und neuem Beitrag spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt und Sie in Textform (z. B. E-Mail, Telefax, Brief) über Ihr Kündigungsrecht belehrt haben. Sie können im Fall der Beitragserhöhung den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax, Brief) kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Wenn der Dienstleister seine Preise um mehr als 5 Prozent senkt und deshalb der Tarifbeitrag für neue Verträge gleichen Umfangs um mehr als 5 Prozent gesenkt wird, verpflichten wir uns, den Beitrag ab Beginn der nächsten Versicherungsperiode auf die Höhe des neuen Tarifbeitrages zu senken.
Beitragsanpassung. (1) Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt zum 1. Juli eines jeden Jahres, um welchen Prozentsatz sich das Produkt von Schadenhäufigkeit und Durchschnitt der Schadenzahlungen der AUXILIA im vergangenen Ka- lenderjahr im Verhältnis zum vorausgegangenen Kalenderjahr erhöht oder vermindert hat. Der jeweils ermittelte Prozentsatz wird auf die nächstniedrigere, durch 2,5 teilbare Zahl abgerundet. Als Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres gilt die Summe der Zahlungen, die für alle in diesem Jahr erledigten Rechts- schutzfälle insgesamt geleistet wurden, geteilt durch die Anzahl die- ser Rechtsschutzfälle. Als Schadenhäufigkeit eines Kalenderjahres gilt die Anzahl der in diesem Jahr gemeldeten Rechtsschutzfälle, geteilt durch die Anzahl der im Jahresmittel versicherten Risiken.
Beitragsanpassung. Die Beiträge für die "Beitragsentlastung" werden im Rahmen einer Beitragsanpassung der Krankheitskostenver- sicherung nach § 8b AVB vom Versicherer überprüft. Bei einer Veränderung der Rechnungsgrundlagen in der Krankheitskostenversicherung können die Beiträge für die "Beitragsentlastung" mit Zustimmung des Treuhänders angepasst werden.
Beitragsanpassung. In den Beiträgen für die Krankheitskostenversicherung unter Vereinbarung dieser Besonderen Bedingungen ist kein Anteil für die Bildung einer Alterungsrückstellung vorgesehen. Für die Dauer der Vereinbarung dieser Besonderen Bedingungen wird der für die versicherte Person bestehende Tarif durch ein angehängtes „A“ gekennzeichnet. Versicherte Personen dieses Tarifs können durch Ausübung dieser Option bei den unter Punkt 2. genannten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten sowohl die Umstellung in einen bestehenden Tarif des Versiche- rers mit höheren als auch mit umfassenderen Leistungen verlangen. Dies gilt nicht für Tarife, die auch Leistungen für Zahn- behandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie enthalten, wenn die Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kiefer- orthopädie vor Ausübung der Option vom Versicherungsschutz nicht umfasst wurden. Eine weitere Voraussetzung dieser Option ist, dass in dem gewünschten Krankheitsvollkostentarif oder der beihilfekon- formen Krankheitskostenvollversicherung Versicherungsfähigkeit besteht. Der vom Beginn des neuen Versicherungsschutzes an zu zahlende Beitrag richtet sich nach dem erreichten Alter der ver- sicherten Person unter Berücksichtigung erworbener Rechte aus der Alterungsrückstellung. Wurde für diesen Tarif eine Erschwerung in Form eines versicherungsmedizinischen Zuschlags, eines Leistungsausschlusses oder einer Leistungs- einschränkung vereinbart, so gilt bei Wahrnehmung der Option für den neuen Versicherungsschutz Folgendes: Eine Erschwerung wird nur aufgrund der Diagnosen vereinbart, die auch Ursache für die Erschwerung in diesem Tarif waren. Zwischenzeitlich neu aufgetretene Krankheiten usw. führen nicht zu weiteren Erschwerungen. Folgende Ereignisse können einen Wechsel ermöglichen: a) Einmalig bei Abschluss einer Berufsausbildung bzw. qualifikation (z. B. Hochschulstudium, Steuerberaterprüfung) der versicherten Person. b) Einmalig bei Eheschließung der versicherten Person. In diesem Fall behalten eingetretene Versicherungsfälle den Versicherungsschutz in dem Umfang, in dem er vor Ausübung der Option bestand. c) Bei Geburt eines eigenen Kindes oder Adoption eines Kindes durch die versicherte Person, allerdings erst ab dem auf die Geburt/Adoption folgenden Tag. d) Beginn der Berufsausbildung eines Kindes der versicherten Person (1x pro Kind). e) Beruflicher Statuswechsel zwischen Anstellung und Selbstständigkeit. f) Beruflicher Statuswechsel von einer Anstellung oder Selbst...
Beitragsanpassung. Ergänzend zu § 8 b Teil I AVB/KK 2013 gilt: Ergibt der nach § 8 b Absatz 1 Teil I AVB/KK 2013 vorzunehmende Vergleich der erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen für eine Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als 5 %, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit überprüft und, sofern die Abweichung nicht als vorübergehend anzusehen ist, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Die Tarife MP0U bis MP3U gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB/KK 2013): Teil I Musterbedingungen 2009 Teil II Tarifbedingungen 2013
Beitragsanpassung. Wir müssen uns die Möglichkeit offen halten, auf stark veränderte Rahmenbedingungen durch Erhöhung von Beiträgen (mit einer gewissen Zeitverzögerung) reagieren zu können, z. B. wenn es zu einer Gesetzesänderung kommt, aufgrund derer die Gebühren der Rechts- anwälte und der Gerichte sich erhöhen. Selbstverständlich gilt umgekehrt auch, dass Beiträge bei günstiger Veränderung der Umstände vermindert werden müssen. Eine Erhöhung oder Senkung der Versicherungssteuer müssen wir an Sie weitergeben. Auch wenn sie in dem Versicherungsbeitrag enthalten ist, berechtigt eine Erhöhung nicht zur Kündigung des Versicherungsvertrages. Dienstleistungen („eingekaufte“) Rechtsschutz bei eingekauften Dienstleistungen besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlich abgeschlossenen Dienstverhältnissen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zweck der selbständigen Tätigkeit stehen. Es handelt sich dabei um sog. Nebenleistungen. Nebenleistung meint nicht den Einkauf von Dienstleistungen in der eigentlichen selbständigen Tätigkeit des Unternehmens. DMB. Abkürzung für Deutscher Mieterbund. Wir, die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, sind aber nicht mit dem Deutschen Mieterbund e.V. identisch. Dieser ist der Dachverband für die meisten regionalen Mietervereine. Der Deutsche Mieterbund e.V. hat unser Unternehmen zusammen mit einigen Mietervereinen 1982 gegründet und ist bis heute einer der Gesellschafter. DMB RECHT Forderungshilfe. Die DMB Rechtsschutz stellt Land- und Forstwirten, Weinbau- und Gartenbaubetrieben sowie Baumschulen im Rahmen des § 27 ARB, gewerblich tätigen Versicherungsnehmer im Rahmen des § 28 ARB, den selbständigen Ärzten, Apothekern und Versicherungs- nehmern in medizinischen Berufen und Bereichen im Rahmen des § 28 a ARB, sowie beim Vermieter-Rechtsschutz in den Produkten EXPERT und PRESTIGE zu Sonderkonditionen ein Dienstleistungsangebot zur Verfügung, über das die Beauftragung eines Inkassodienstleisters zur Einziehung von unbezahlten, fälligen und unstreitigen Forderungen erfolgen kann. Wirtschaftsauskünfte und Bonitätsprüfungen sind online zu Sonderkonditio- nen möglich. Erbrecht ist ein Teilgebiet des Bürgerlichen Rechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der Person, die etwas zu vererben hat, und den- jenigen, die kraft Gesetzes davon etwas zu bekommen haben oder nach dem Willen des Vererbenden etwas bekommen sollen. Streitigkeiten aus diesem Rechtsgebiet sind aufgrund der völlig unabsehbaren Kosten nicht versicherbar, da j...
Beitragsanpassung. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z.B. wegen steigender Heil- behandlungskosten, einer häufigeren Inanspruchnahme me- dizinischer Leistungen oder aufgrund steigender Lebenser- wartung ändern. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jede Beobachtungseinheit (Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre; Erwachsene ab 21 Jahre) dieses Tarifs die erforderlichen mit den in den technischen Berech- nungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als 5 % bei den Versicherungsleistungen oder bei den Sterbe- wahrscheinlichkeiten, werden die Beiträge dieser Beobach- tungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforder- lich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Im Übrigen wird § 8 b MB/KK 2009 angewendet.