Nichtversicherte Risiken Musterklauseln
Nichtversicherte Risiken. Nicht als Unfall angesehen werden folgende Punkte und sind demnach nicht versichert:
a. Selbstmord sowie Selbstmordversuch;
b. Krankheiten, Krankheitszustände jedweder Art sowie ihre direkten oder indirekten Folgen, einschließlich aller- gischer Reaktionen, desgleichen chirurgische Eingriffe und ihre Folgen, es sei denn, dass diese Krankheiten und Eingriffe die direkte Folge eines von der Versicherung gedeckten Unfalls sind, Krampfadern und ihre Folgen, Schwielen, Ekzeme und Dermatosen, auch wenn sie durch äußere Einflüsse entstanden sind.
▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, Ischiasschmerzen und Hernien jeder Art;
▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und -komplikationen;
e. Unfälle, die als unmittelbare oder mittelbare Ursache mentale Krankheiten oder Nervenkrankheiten, psychische Störungen oder ähnliches haben;
Nichtversicherte Risiken. Kein Anspruch auf die Assistanceleistungen und Erstattung von Krankheitskosten besteht für
a. Leistungen, die im Versicherungsfall nicht bei der DKV gemeldet wurden
b. Kosten für Essen und Getränke
▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, soweit diese nicht explizit in den Leistungen aufgeführt sind
d. Folgen, die durch eine Handlung oder Unterlassung an der der Versicherte schuldig ist und die normalerweise vorhersehbar waren
e. auf Vorsatz beruhende Krankheiten oder Unfälle (z. B. Selbstmord, Selbstmordversuch)
