Versicherte Risiken. Unter Vorbehalt der im nachstehenden Artikel 7.1.5.2 vorgesehenen Ausschlüsse deckt die Gesellschaft ohne Anwendung der Selbstbeteiligung die Schäden, die direkt verursacht werden durch: ◼ Personen, die an Streiks, Aufruhren, Volksbewegungen, Aussperrungen oder Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen, ◼ jeden Terrorist oder jede Person, die ein politisches Ziel verfolgt.
Versicherte Risiken. 2.1 Versichert ist auch das Haftungsrisiko jedes einzelnen Crewmit- gliedes des Versicherungsnehmers. Eingeschlossen sind im Rahmen des Vertrages auch berechtigte Haftpflichtansprüche der Crewmit- glieder untereinander bei Personenschäden und Sachschäden. Für jeden Haftpflicht-schadenfall beträgt der Selbstbehalt € 150,-.
Versicherte Risiken. Versicherungsschutz nach Maßgabe dieses Vertragsteils wird gewährt auf Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht- versicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen. Versicherungsfall ist - abweichend von Ziff. 1.1 AHB - der Verstoß gegen Berufspflichten, für dessen Folgen der Versicherungsnehmer auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts in Anspruch genommen wird.
1.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für die Folgen von Verstößen bei der Erbringung der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebenen Ingenieur-, Gutachter- und Laborleis- tungen, soweit die nachfolgenden Bedingungen nichts anderes bestimmen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers - aus der gutachtlichen Beurteilung bestehender Verhältnisse (z. B. Bewer- tungen, Beschaffenheits- und Eigenschaftsuntersuchungen, Schadenser- mittlungen, gutachtliche Stellungnahmen zu behaupteten Mängeln und Fehlern) sowie die Tätigkeit als Gerichts- und Schiedsgutachter. Der Versi- cherungsschutz erstreckt sich auch auf Empfehlungen, Anregungen, Bera- tungen, Vorschläge sowie sonstige Folgerungen aus den erstatteten Gutach- ten; - aus erlaubten außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen nach Maßgabe des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) als Nebenleistung der im Versiche- rungsschein beschriebenen Tätigkeit; - aus der Übernahme von Boden- und Bohrarbeiten für Zwecke der berufli- xxxx Xxxxxxxxx; - aus der Ausübung einer Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutz- koordinator im Sinne der Baustellenverordnung.
1.2 Übernimmt der Versicherungsnehmer Verpflichtungen, die über die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebenen Tätigkei- ten/Berufsbilder hinausgehen, sind daraus resultierende Ansprüche insgesamt nicht Gegenstand der Versicherung. Insoweit ist die gesamte Berufs- Haftpflicht nicht versichert.
1.2.1 Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer
a) Bauten ganz oder teilweise erstellt oder erstellen lässt (z. B. als Bauherr, Bauträger, Generalübernehmer);
b) selbst Bauleistungen erbringt oder erbringen lässt (z. B. als Generalunter- nehmer, Unternehmer);
c) Baustoffe liefert oder liefern lässt (z. B. als Hersteller, Händler).
1.2.2 Die Berufs-Haftpflicht ist auch dann nicht versichert, wenn die unter Ziff. 1.2.1 genannten Voraussetzungen gegeben sind
a) in der Person eines Angehörigen des Versicherungsnehmers gemäß Ziff.
(1) Abs. 2...
Versicherte Risiken. Örtliche Geltung Versicherungs- summe Karenzfrist1)
a) Vertragsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Handwerkern, Dienstleistern, Lieferanten aus Werkvertrag, Auftrag und weiteren obligationenrechtlichen Verträgen über nicht bewilligungspflichtige Unterhaltsarbeiten oder Umbauten der Liegenschaften. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
b) Bauvertragsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Handwerkern und Dienstleistern aus Werkvertrag, Auftrag und weiteren obligationenrechtlichen Verträgen über bewilligungspflichtige An- oder Umbauten der Liegenschaften bis zu einer Gesamtbausumme von CHF 200'000.-. CH/FL CHF 150‘000.- 90 Tage Örtliche Geltung Versicherungs- summe Karenzfrist1)
c) Mietrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Xxxxxxx und Pächtern aus Miet- und Pachtvertrag. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
d) Stockwerkeigentumsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern aus dem Stockwerkeigentumsvertrag über die gemeinschaftlichen Kosten und Lasten sowie die räumliche Ausscheidung und Wertquoten. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
e) Arbeitsrecht Vertragliche Streitigkeiten mit Arbeitnehmern, die für die Pflege, Unterhalt oder Verwaltung der Liegenschaften angestellt sind, aus Arbeitsvertrag. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
f) Grundeigentümerrecht Streitigkeiten wegen dem Umfang und der Abgrenzungen der Liegenschaften. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
g) Nachbarrecht Streitigkeiten wegen Immissionen oder Emissionen, wegen Grenzabständen oder der Höhe von Pflanzen, bezüglich der Grenzen zwischen Grundstücken sowie deren Abschrankungen. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
h) Dienstbarkeiten und Grundlasten Streitigkeiten wegen im Grundbuch eingetragener Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie wegen Notwegrecht. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
i) Baueinsprachen gegen Nachbarn Einsprachen gegen Baugesuche der Nachbarn. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
j) Baueinsprachen der Nachbarn Einsprachen eines Nachbarn gegen ein Baugesuch des Versicherten für An- oder Umbauten der Liegenschaft bis zu einer Gesamtbausumme von CHF 200'000.-. CH/FL CHF 150‘000.- 90 Tage
k) Enteignungsrecht Streitigkeiten infolge Enteignung oder Eigentumsbeschränkungen, die Enteignungen gleichkommen. CH/FL CHF 600‘000.- 90 Tage
l) Versicherungsrecht Streitigkeiten mit Versicherungen aus Versicherungsrecht. CH/FL CHF 600‘000.- keine
m) Ausservertragliches Haftpflichtrecht Streitigkeiten mit Haftpflichtverantwortlichen über Schadenersatzansprüche, welche ausschliesslich auf ausservertraglichen Haftpflichtnormen beruhen und d...
Versicherte Risiken. Versichert ist entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen (Ziffer III.1 und III.2) sowie den sonstigen Regelungen des Vertrages Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens.
1. Sie haben Versicherungsschutz:
1.1. als Privatperson;
1.2. als Aufsichtsperson über minderjährige Kinder;
1.3. als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen – nicht jedoch Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden;
1.4. als Arbeitgeber der in Ihrem Privathaushalt beschäftigten Personen;
1.5. bei der Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit, außer bei öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämtern sowie wirtschaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem Charakter;
1.6. als Haus- bzw. Wohnungs- und Grundstückseigentümer für die selbst genutzten Objekte an den im Versicherungsschein genannten Versicherungsadressen (Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung), soweit sich diese nicht außerhalb der geographischen Grenzen Europas befinden.
Versicherte Risiken. Diese Bestleistungsgarantie erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht der Versicherten als Privat- person/en (A1-1).
Versicherte Risiken. Versicherungsschutz besteht für Cyber-Schäden im Rahmen des versicherten Geschäftsbetriebs über den Baustein • A.1. „Cyber- und Daten- Eigenschaden“, sowie über die optionalen Bausteine • A.2. „Cyber-Betriebsunterbrechung“, • A.3. „Cyber-Erpressung“, • A.4. „Cyber-Kreditkartenschaden“, • A.5. „Cyber-Vertrauensschaden“, • A.6. „Cyber-Haftpflicht“, sofern diese im Versicherungsschein als vereinbart gekennzeichnet sind. Es gilt die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Es gelten die im Versicherungsschein genannten Selbstbehalte, mindestens jedoch 1.000 EUR je Schadensfall.
Versicherte Risiken. Versicherungsschutz besteht für die folgenden, abschließend aufgezählten Risiken:
2.1.1. Schadenersatzrecht Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes wegen eines im privaten Lebensbereich erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens.
Versicherte Risiken. (1) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Anlagen, Betriebseinrichtungen, Tätigkeiten auf eigenen oder fremden Grundstücken, sofern sie nicht unter die Ziff. 5 fallen.
(2) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhaltung und Wartung von Anlagen gemäß Ziff. 5 oder Teilen, die ersichtlich für derartige Anlagen bestimmt sind, wenn der Versicherungsnehmer nicht selbst Inhaber der Anlagen ist (Umweltregressrisiko).
(3) Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls werden unter den in Ziff. 7 genannten Voraussetzungen durch den Versicherer ersetzt, sofern Regressansprüche des Inhabers der Anlage gegen den Versicherungsnehmer bestehen können.
(4) Versichert ist – abweichend von Ziff. 5 (1) (WHG-Anlagen) – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden (Fässer, Kanister, Dosen, Flaschen, etc.) mit einem Fassungsvermögen bis 250 Liter je Einzelgebinde und einer Gesamtlagermenge bis 3.000 Liter. Ebenso Heizöl-Tanks für den Eigenbedarf bis 30.000 Liter Gesamtmenge.
Versicherte Risiken. Die versicherten Sachen sind gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert (Allgefahren-Versicherung).