Notfallhelfer. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Perso- nen, die Ihnen und den mitversicherten Personen in einem Notfall freiwillige Hilfe leisten. Ein Notfall liegt vor, wenn sich die versicherte Person in einer Situa- tion befindet, in der eine unmittelbare Gefahr für ihr Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit besteht. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die dem Helfer durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Personen entstanden sind. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen- schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Barmenia Privathaftpflichtversicherung
Notfallhelfer. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Perso- nen, die Ihnen dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten mitver- sicherten Personen in einem Notfall freiwillige Hilfe leisten. Ein Notfall liegt vor, wenn sich die versicherte versicher- te Person in einer Situa- tion Situation befindet, in der eine unmittelbare un- mittelbare Gefahr für ihr Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit besteht. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die dem Helfer durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Personen entstanden sind. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen- schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrem im Betrieb des Versicherungs- nehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Notfallhelfer. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Perso- nenPersonen, die Ihnen und den mitversicherten Personen in einem Notfall freiwillige Hilfe leisten. Ein Notfall liegt vor, wenn sich die versicherte Person in einer Situa- tion Situation befindet, in der eine unmittelbare Gefahr für ihr Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit besteht. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die dem Helfer durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Personen entstanden sind. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen- schädenPerson-enschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle Arbeits-unfälle und Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
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