Privathaftpflichtversicherung Musterklauseln

Privathaftpflichtversicherung für eine Familie 7
Privathaftpflichtversicherung für einen Single 8
Privathaftpflichtversicherung für eine Ehe-/Lebenspartnerschaft ohne Kinder In der Privathaftpflichtversicherung für eine "Ehe-/Lebenspartnerschaft ohne Kinder" sind - zusätzlich zu Ihnen - folgende Personen mitversichert:
Privathaftpflichtversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: ConceptIF Pro GmbH Produkt: Private Haftpflichtversicherung CIF4ALL Deutschland - Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbe- achtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versi- cherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.. So kann der Versicherungsschutz den zwischenzeitlichen Veränderungen angepasst werden. Eine Aufforderung dazu kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. - Es ist möglich, dass Sie während des Vertrages zur Beseitigung besonderer gefahrdrohender Umstände von uns aufge- fordert werden, soweit Ihnen eine vorsorgliche Schadensvermeidung zumutbar ist. - Vor allem muss uns jeder Versicherungsfall unverzüglich angezeigt werden, auch wenn gegen Sie noch keine Schadens- ersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Darüber hinaus sind Sie beispielsweise verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadensberichte bei der Schadensermittlung und -regulierung zu unterstützen. Dies um- fasst auch die Übermittlung angeforderter Schriftstücke sowie die umgehende Mitteilung aller gerichtlichen oder behörd- lichen Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Schaden gegen Sie erhoben werden (z. B. Mahnverfahren, staatsan- waltliches Verfahren, Klage und Anklage, Streitverkündung), gegen die Sie auch ohne besondere Aufforderung fristge- recht Rechtsmittel einlegen sollen. Der Prozess wird dann durch uns als Ihr Vertreter geführt und die Kosten übernommen, wobei Sie dem durch den Versicherer eingeschalteten Anwalt alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Privathaftpflichtversicherung. C.1 Örtliche Geltung‌ Die Versicherung gilt weltweit. Etwaige Einschränkungen sind in den versi- cherten Eigenschaften Art. C6 definiert. C.2 Versicherte Personen‌ Versicherter Personenkreis: 1 Einzelversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer und vorübergehend im gemeinsamen Haushalt lebende minderjährige Kinder.
Privathaftpflichtversicherung. C.1 Örtliche Geltung 9 C.2 Versicherte Personen 9 C.3 Versicherte Gefahren 9 C.4 Versicherte Leistungen 9 C.5 Wunschhaftung 9 C.6 Versicherte Eigenschaften 10 C.7 Zusatzdeckungen 11 C.8 Ausschlüsse 11
Privathaftpflichtversicherung. Was gilt als Versicherungsfall? – Artikel 5 Welche Personen sind versichert? – Artikel 6 Welche Gefahren sind versichert? – Artikel 7 Wann gilt die Versicherung? – Artikel 8 Wo gilt die Versicherung? – Artikel 9 Was ist nach einem Schadenfall zu tun? – Artikel 10 Sachversicherung Privathaftpflichtversicherung Die Leistung der Versicherung – Artikel 11 Sachversicherung Privathaftpflichtversicherung Wohnungswechsel – Artikel 12 Wertanpassung – Artikel 13 Wertgrundlagen – Artikel 14 Weitere Vertragsgrundlagen – Artikel 15 ▪ der gesamte privat genutzte Wohnungsinhalt, der im Eigen- tum des Versicherungsnehmers oder anderer Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, steht; ▪ fremde Sachen - sofern nicht aus einer anderen Versiche- rung eine Entschädigung verlangt werden kann; ▪ die Einrichtung von Fremdenzimmern bei nicht gewerbs- mäßiger Fremdenbeherbergung; ▪ Baubestandteile und Gebäudezubehör wie Malerei, Tape- ten, Verfliesungen, Fußböden, Wand- und Deckenverklei- dungen, nicht versetzbare Raumteiler, Kachelöfen und offe- ne Kamine, Elektro-, Gas- und Sanitärinstallationen, Sanitär- anlagen, Armaturen und Messgeräte sowie außerhalb von Mauern befindliche Teile von Heizungs- und Klimaanlagen; ▪ Eigentumsanteile von Antennenanlagen auf dem Versiche- rungsgrundstück; ▪ Bargeld, Valuten, Einlagebücher ohne Klausel, Schmuck (auch unverarbeitete Edelmetalle und Edelsteine), Barren aus Edelmetall, Briefmarken- und Münzensammlungen je nach vereinbarter Verwahrungsart; ▪ Haustiere; ▪ Nebenkosten, das sind entstehende Kosten nach einem ersatzpflichtigen Schadenfall, sofern diese die versicherten Sachen betreffen, und zwar - Aufräumungs-, Feuerlösch-, Schutz- und Reinigungskos- ten - Bewegungs-, Demontage-, Remontage- und Schutzkos- ten, das sind unvermeidbare Kosten, die dadurch entste- hen, das zum Zweck der Wiederherstellung oder Wieder- beschaffung beschädigter versicherter Sachen andere (auch nicht versicherte) Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. sowie - Kosten für Transporte zur nächsten gestatteten Ablage- rungsstätte einschl. notwendiger Entsorgungsmaßnah- men (Untersuchung und Behandlung des Abfalls) und Deponierung. Entstehen Nebenkosten für Erdreich oder für versicherte Sa- chen, die bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles konta- miniert waren (Altlasten), so werden nur jene Kosten er- setzt, die den für die Beseitigung der Altlasten erforderli- xxxx Xxxxxx übersteigen. Versichert sind auch die Kosten...
Privathaftpflichtversicherung. Die Versicherer für diesen Teil der Bedingungen sind die zeichnenden Mitglieder (Underwriting Members) von Lloyd’s nämlich das Syndikat 2001. Bitte finden Sie nähere Details im Lloyd’s Zertifikat.
Privathaftpflichtversicherung. Abschnitt B1: