Nutzung der Mietsache Musterklauseln

Nutzung der Mietsache. 4.1. Die Nutzung ist ausschließlich nur dem Mieter und den im Mietvertrag benannten berechtigten Fahrern gestattet. 4.2. Wurde der Mietvertrag auf Mieterseite mit einem Unternehmer geschlossen, sind neben dem Inhaber bzw. gesetzlichen Vertreter auch diejenigen Angestellten des Mieters berechtigt, die Mietsache für dienstliche Zwecke zu nutzen, soweit diese im Besitz einer für die Mietsache umfassende Fahrerlaubnisklasse sind und der Führerschein bei Anmietung vorgelegt wird. 4.3. Dem Mieter ist es untersagt, die Mietsache zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen zu verwenden, mit der Mietsache Test- und Rennstrecken zu befahren, an Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings teilzunehmen, leicht entzündliche, explosive, giftige oder sonst gefährliche Stoffe zu befördern, die Mietsache weiterzuvermieten sowie die Mietsache für Zoll- und sonstige Straftaten oder sonstige Nutzungen zu verwenden, die über den vertraglich vereinbarten Gebrauch hinausgehen. 4.4. Bei der Benutzung der Mietsache ist die Betriebsanleitung des Herstellers zu beachten. Bei jedem Tankvorgang während der Mietzeit sind Motorölstand sowie Reifendruck zu überprüfen. Bei jedem auch nur kurzzeitigem Verlassen der Mietsache sind sämtliche Fenster, Schiebedächer, und Cabrioletverdecke zu schließen, der Zündschlüssel abzuziehen, das Lenkradschloss einzurasten und sämtliche Türen sowie Kofferraumdeckel zu verriegeln. 4.5. Der Mieter hat die Kosten für den von ihm während der Mietzeit verbrauchten Kraftstoff zu tragen. Gleiches gilt für sämtliche anfallenden Entgelte sowie Straßenbenutzungs- und Mautgebühren.
Nutzung der Mietsache. 1. Die Mietsache gemäß § 1 des Mietvertrages wird dem Mieter zum vorübergehenden Gebrauch und zum besonderen Zwecke des Studiums vermietet. Es gelten die Besonderheiten des § 549 Abs. 3 BGB für die Vermietung von Wohnraum in Studentenwohnheimen. 2. Der Mieter ist berechtigt, die der gemeinschaftlichen Nutzung dienenden Räume und Einrichtungen der Studentenwohnanlage gemäß ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Das Mitbenutzungsrecht kann vom Studentenwerk inhaltlich geändert oder widerrufen werden.
Nutzung der Mietsache. Der Mieter versichert, das ausgeliehene Mietobjekt, während der vereinbarten Zeit der Ausleihe, schonend zu behandeln. Beschädigungen aller Art sind vom Mieter bei der Rückgabe des Mietobjekts zu nennen und aufzuzeigen. Sind Spuren von grober Fahrlässigkeit (siehe Nutzungsbedingungen) oder mutwilliger Zerstörung zu erkennen, trägt der Mieter die Kosten für Nutzungsausfall und Instandsetzung bzw. Neubeschaffung des Mietobjektes. Der Mieter ist selbst für die Stromversorgung verantwortlich und darf keine Energiekostenanforderungen an den Vermieter stellen. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Aufstellung und Betrieb entsprechend den beigefügten Herstellerangaben (siehe Betriebsanleitung!). Der Mieter ist verantwortlich für den Betrieb der Hüpfburg, dessen Zubehör und für die Rückgabe des Mietobjekts und Materials in guter Funktionsfähigkeit.
Nutzung der Mietsache. 7.1 Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich und schonend zu behandeln. Schäden sind LSW Netz unverzüglich anzuzeigen. 7.2 Der Anlagenbetreiber haftet LSW Netz für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts-, Sorgfalts- und Anzeigepflicht sowie durch unsachgemäße Nutzung schuldhaft verursacht wird. Er haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, die mit seinem Willen oder seiner Kenntnis Zugang und Zugriff auf das Mietobjekt erlangen. Die Schäden sind vom Anlagenbetreiber unverzüglich zu beseitigen. 7.3 Umbauten, Einbauten, Änderungen der Funktion, Parametrierung des Anschlusses usw. des Mietobjekts sind nur mit Zustimmung der LSW Netz und auf Kosten des Anlagenbetreibers gestattet. 7.4 Eine Weitervermietung oder Nutzungsüberlassung des Mietobjekts durch den Anlagenbetreiber ist unzulässig.
Nutzung der Mietsache. 4.1 Die Nutzung der Mietsache ist ausschließlich nur dem Mieter und den im Mietvertrag benannten berechtigten Fahrern gestattet. Wurde der Mietvertrag auf Mieterseite mit einem Unternehmer geschlossen, sind neben dem Inhaber bzw. gesetzlichen Vertreter auch diejenigen Angestellten des Mieters berechtigt, die Mietsache für dienstliche Zwecke zu nutzen, die seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sind. Firmenkunden haben eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer im Inland noch gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu haben sie alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Erkundigungen einzuziehen. Bei Familienangehörigen des Mieters gilt entsprechendes. 4.2 Der Mieter hat seine berechtigten Fahrer auf das Bestehen sämtlicher Vertragspflichten und Obliegenheiten hinzuweisen. Der Mieter hat ein Verschulden seiner berechtigten Fahrer im gleichen Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. 4.3 Die Nutzung der Mietsache erstreckt sich nur auf das Gebiet der Bundesrepublik
Nutzung der Mietsache. 6.1 Der Mieter hat die Mietsache in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen und alle Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen zu beachten. Eine Untervermietung der Mietsache, auch einzelner Teile, ist nicht gestattet. Der Mieter hat die Mietsache in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an dem vereinbarten Einsatzort zu verwenden. Der Mieter hat DRESSEL die jederzeitige Überprüfung der Mietsache zu ermöglichen. 6.2 Der Mieter hat die überlassene Mietsache von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfändungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, DRESSEL über alle die Mietsache betreffenden Maßnahmen Dritter unverzüglich zu informieren und auf die Eigentumsrechte der DRESSEL gegenüber Dritten hinzuweisen. Der Mieter trägt alle Kosten, die DRESSEL durch die Aufhebung der Eingriffe Dritter entstehen.
Nutzung der Mietsache. (1) Eine weitere Untervermietung, sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte oder gewerbliche Nutzung ist dem Mieter ausdrücklich nicht gestattet. (2) Haustiere sind in der Wohnung nicht erlaubt (3) Rauchen ist in der Wohnung nicht erlaubt 7. Use of the rental property (1) A further subletting, other transfer of use to third parties or commercial use on behalf of the tenant is expressly prohibited. (2) Pets are not allowed in the apartment (3) Smoking in the apartment is not allowed
Nutzung der Mietsache. 4.1 Die Nutzung der Mietsache ist ausschließlich nur dem Mieter und den im Mietvertrag benannten berechtigten Fahrern gestattet. Wurde der Mietvertrag auf Mieterseite mit einem Unternehmer geschlossen, sind neben dem Inhaber bzw. gesetzlichen Vertreter auch diejenigen Angestellten des Mieters berechtigt, die Mietsache für dienstliche Zwecke zu nutzen, die seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sind. Firmenkunden haben eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer im Inland noch gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu haben sie alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Erkundigungen einzuziehen. Bei Familienangehörigen des Mieters gilt entsprechendes. 4.2 Der Mieter hat seine berechtigten Fahrer auf das Bestehen sämtlicher Vertragspflichten und Obliegenheiten hinzuweisen. Der Mieter hat ein Verschulden seiner berechtigten Fahrer im gleichen Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. 4.3 Die Nutzung der Mietsache erstreckt sich nur auf das Gebiet der Bundesrepublik