Nutzungsgrenzen Musterklauseln
Nutzungsgrenzen. Sofern nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag gestattet oder durch zwingendes Recht vorgeschrieben, stellen die folgenden Handlungen durch den Kunden eine unzulässige Nutzung dar, und sind ihm als solche ausdrücklich untersagt.
1.4.1. Der Kunde darf die Software oder Dokumentation nicht verkaufen, vermieten, leasen, verleihen, unterlizenzieren, übertragen, offenlegen oder Zugriff darauf gewähren, oder dies versuchen. Insbesondere darf er nicht einen Rechenzentrumsbetrieb für Dritte oder ein vorübergehendes Zur-Verfügung-Stellen der Software (z.B. als Application Service Providing bzw. SaaS) für eine andere Partei als seine verbundenen Unternehmen betreiben noch in sonstiger Weise unbefugten Dritten die Nutzung oder Verwertung der Software ermöglichen. Nur unter Einhaltung aller nachfolgenden Voraussetzungen ist der Kunde ausnahmsweise berechtigt, die Software oder Dokumentation und sein Nutzungsrecht an diesen an einen Dritten zu übertragen:
a) der Kunde überträgt die Liefergegenstände einheitlich und vollständig an den Dritten,
b) der Kunde gibt seine eigene Nutzung vollständig und endgültig auf, übergibt alle Originalkopien der Liefergegenstände an den Dritten, löscht die von ihm selbst erstellten Kopien und Vervielfältigungen und bestätigt die Einhaltung dieser Pflichten unter vollständiger Nennung des Dritten schriftlich gegenüber insightsoftware,
c) der Dritte erklärt gegenüber insightsoftware schriftlich sein Einverständnis zur Geltung der nach diesem Vertrag geltenden Lizenzbestimmungen von insightsoftware und erkennt ihren Inhalt einschließlich der Bestimmungen für die Weiterübertragung als eine auch für ihn verbindliche Regelung schriftlich an.
1.4.2. Der Kunde darf die Software oder die Dokumentation nicht verändern, anpassen, übersetzen oder davon abgeleitete Werke erstellen.
1.4.3. Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln oder darauf zuzugreifen. Solche Eingriffe sind nur in den Grenzen des § 69e UrhG zulässig, soweit sie unerlässlich sind, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit anderen Programmen zu erhalten, diese Informationen weder veröffentlicht noch sonst ohne Weiteres zugänglich sind und der Kunde sie auf entsprechende Anfrage bei insightsoftware nicht erhalten hat. In diesem Falle ist der Kunde verpflichtet insightsoftware umgehend mitzuteilen, welche Teile der Software e...
Nutzungsgrenzen. Sie können das Zahlungsmittel für die vorstehend genannten Verwendungsmöglichkeiten zu einem auf das Zahlungsmittel aufgeladenen Guthaben nutzen. Soweit das Guthaben für die jeweilige Transaktion nicht ausreichend ist, ist Loviit nicht zur Durchführung der Transaktion verpflichtet. .
Nutzungsgrenzen. Es gelten die vertraglichen Vereinbarungen zu Nutzungsgrenzen. Eine einseitige Festlegung von Betragsgrenzen für den Einsatz einer einzelnen Aral Card (ROUTEX) durch den Kunden ist nicht möglich.
Nutzungsgrenzen. Für die Nutzung der Kreditkarte gelten Verfügungsrahmen. Eine Änderung des Verfügungsrahmens kann vereinbart werden.
