Obliegenheit des Abonnenten. 3.9.1 Der Abonnent ist verpflichtet, die angebotene Leistung für die Dauer des Vertragsverhältnisses abzunehmen und den vereinbarten Abonnementpreis zu zahlen. 3.9.2 Der Kunde teilt Änderungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen und auf das Vertragsverhältnis auswirken, unverzüglich – mindestens 15 Tage vor dem gewünschten Änderungstermin – mit. Bei Umzügen ist dem Verlag die neue Anschrift mitzuteilen.
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Obliegenheit des Abonnenten. 3.9.1 3.8.1. Der Abonnent ist verpflichtet, die angebotene Leistung für die Dauer des Vertragsverhältnisses abzunehmen und den vereinbarten Abonnementpreis zu zahlen.
3.9.2 3.8.2. Der Kunde teilt Änderungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen und auf das Vertragsverhältnis auswirken, unverzüglich – - mindestens 15 Tage vor dem gewünschten Änderungstermin – - mit. Bei Umzügen ist dem Verlag die neue Anschrift mitzuteilen.
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Obliegenheit des Abonnenten. 3.9.1 4.8.1 Der Abonnent ist verpflichtet, die angebotene Leistung für die Dauer des Vertragsverhältnisses abzunehmen und den vereinbarten Abonnementpreis zu zahlen.
3.9.2 4.8.2 Der Kunde teilt Änderungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen und auf das Vertragsverhältnis auswirken, unverzüglich – mindestens 15 10 Tage vor dem gewünschten Änderungstermin – mit. Bei Umzügen ist dem Verlag die neue Anschrift mitzuteilen.
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