Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 30 Befristete Arbeitsverträge § 31 Führung auf Probe § 32 Führung auf Zeit § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses § 35 Zeugnis
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 31 Befristete Arbeitsverträge § 32
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 30 Befristete Arbeitsverträge § 31 Führung auf Probe § 32 Führung auf Zeit § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses § 35 Zeugnis § 36 (VKA) Anwendung weiterer Tarifverträge § 37 Ausschlussfrist § 38 Begriffsbestimmungen § 38a (Bund) Übergangsvorschriften § 38a (VKA) Übergangsvorschriften § 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit Anhang zu § 6 (VKA) Arbeitszeit von Cheffahrerinnen und Cheffahrern Anhang zu § 9 Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen/Hausmeister Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) Anlage A (Bund) Tabellenentgelt (Bund und VKA) Anlage A (VKA) Abschnitt I Allgemeine Vorschriften § 1
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nr. 12 Zu § 33 – Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Zu Abschnitt VII Allgemeine Vorschriften
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nr. 4 § 52 Beschäftigte als Lehrkräfte an Musikschulen Zu Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 25 Befristete Arbeitsverträge § 26 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung § 27 Kündigung des Arbeitsverhältnisses § 28 Zeugnis § 29 nicht belegt § 30 nicht belegt § 31 nicht belegt § 32 nicht belegt
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 30 Befristete Arbeitsverträge § 31 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung § 32 Kündigung des Arbeitsverhältnisses § 33 Zeugnis § 34 Ausschlussfrist § 35 Begriffsbestimmungen, Übergangsregelungen § 36 In-Kraft-Treten, Sonstiges Anlage 1 a und 1 b - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 - Arbeitszeiten Anlage 3 - Bereitschaftsdienstmodell Anlage 4 - Rufdienstmodell Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung mä nnlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl fü r beiderlei Geschlecht.
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 30 Befristete Arbeitsverträge Befristete Arbeitsverträge sind zulässig auf Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgeset- zes sowie anderer gesetzlicher Vorschriften über die Befristung von Arbeitsverträgen. § 31 Führung auf Probe (unbesetzt) § 32 Führung auf Zeit (unbesetzt) § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 30 Befristete Arbeitsverträge § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses § 35 Zeugnis § 36 Reisezeiten, Reisekosten § 37 Ausschlussfrist
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 30 Befristete Arbeitsverträge § 31 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung § 32 Kündigung des Arbeitsverhältnisses § 33 Zeugnis § 34 Ausschlussfrist § 35 Begriffsbestimmungen, Übergangsregelungen § 36 In-Kraft-Treten, Sonstiges Anlage 1 - Tabellenentgelt Diese Änderung zum Haustarifvertrag verwendet den Begriff „Arzt“ für weibliche, männliche sowie diverse Arbeitnehmer, ohne Diskriminierungsabsicht, rein zur sprachlichen Vereinfachung.