Offenes Feuer Musterklauseln

Offenes Feuer. Offenes Feuer, Brennpasten und Gaskocher sind strengstens untersagt.
Offenes Feuer. Offenes Feuer kann aus Sicherheitsgründen in keinem Falle zugelassen werden. Lediglich Holzkohlegrills sind erlaubt. Brandbeschleuniger, wie z.B. Spiritus sind verboten. Die Grillasche darf nur in den dafür vorgesehenen Behälter ge- schüttet werden.
Offenes Feuer. Es ist dem Mieter wegen Brandgefahr der angrenzenden Waldstücke untersagt, auf dem Schützenplatz ein offenes Feuer anzuzünden.
Offenes Feuer. Offenes Feuer ist aus Brandschutzgründen nicht gestattet. Davon ausgenommen dürfen kleinere Kerzen (z.B. Teelichter) in ausreichend hohen Glasgefäßen verwendet werden. in der Vereinshalle