Müllentsorgung Musterklauseln

Müllentsorgung. Für die Entsorgung des angefallenen Mülls ist der Mieter selbst verantwortlich. Seitens des Vermieters werden keine entsprechenden Behältnisse zur Verfügung gestellt.
Müllentsorgung. Persönlicher Müll eines Kunden ist in den vorgesehenen Müllbehältern zu entsorgen.
Müllentsorgung. Für Müllentsorgung muss selbst gesorgt werden und der Platz, die Hütte bzw. der Stand nach Beendigung des Marktes wieder sauber und gereinigt verlassen werden. Einbauten, Pfähle usw. sind zu entfernen, Aufgrabungen und Löcher wieder einzuebnen. Bei Zuwiderhandlung ordnet der Markt Altmannstein die Räumung, Säuberung bzw. die Wiederherstellung auf Kosten des Standbetreibers an. Marktbetrieb: Der Standbetreiber ist verpflichtet, während der gesamten Dauer des Marktes den Betrieb seines Geschäftes durchzuführen. Es dürfen nur solche Waren oder Warengruppen verkauft werden, die im Vorfeld dem Markt Altmannstein genannt wurden. Der Markt Altmannstein behält sich vor, dem Aussteller den Verkauf nicht angemeldeter Waren oder Warengruppen zu untersagen. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugesagt. Der Markt Altmannstein bemüht sich, die Auswahl der Teilnehmer so zu gestalten, dass ein möglichst vielfältiges Angebot entsteht und die Zahl direkter Mitbewerber möglichst begrenzt ist. Für Unfälle jeglicher Art, die sich auf der Standfläche ereignen, haftet der Standbetreiber. Es sind alle zur Sicherheit des Platzes erforderlichen Maßnahmen unter voller Verantwortung zu ergreifen. Der Standbetreiber haftet für sämtliche aus Unterlassung solcher Maßnahmen des Marktes Altmannstein entstandenen unmittelbaren Schäden und verpflichtet sich, den Markt Altmannstein von allen gegen diese etwa erhobenen Ansprüche, die auf ungenügender Sicherung des Platzes beruhen, in vollem Umfang freizustellen. Die Gefährdung von Personen und Sachen ist durch den Standbetreiber auszuschließen. Insbesondere sind die einschlägigen Regeln des Arbeitsschutzgesetzes, die VDE- Vorschriften, alle sicherheitsrechtlichen Vorschriften, welche den Bau- und Feuerschutz, die Sturmsicherheit, die Gesundheit und die Reinlichkeit betreffen zu beachten. Jugendschutz: Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxx.xx/xx/xxx- jugendschutzgesetz/gesetzestext.html) sind zu beachten! Kinder dürfen nicht beschäftigt werden. Bei Beschäftigung Jugendlicher ist das Jugendschutzgesetz zu beachten.
Müllentsorgung. Grundsatz Grundsätzlich gilt für jeden Aussteller Abfall zu vermeiden und entstandenen Müll nach verwertbaren Stoffen zu trennen.
Müllentsorgung. Diese Vermieterin stellt je nach Standgröße ein oder mehrere 240 l Mülltonnen zu netto 25,00€/Stück zur Verfügung. Der Betrag ist vorab zusammen mit der Standmiete zu ent- richten.
Müllentsorgung. Die nachstehend genannten Abfälle können Sie in der Wertstoffinsel entsorgen - Zutritt zur Wertstoffinsel erhalten Sie mit Ihrem Sepkey: Die (während Ihres Aufenthalts im Jachthafen) anfallenden Haushaltsabfälle sind in geschlossen Müllsäcken zu entsorgen, Papier- und Glasanfälle (getrennt entsorgen) werden in die entsprechend beschrifteten Container entsorgt. - Bitte deponieren Sie keinen Abfall am Tor. - Müllsäcke dürfen nicht (sichtbar) weder auf den Stegen noch auf oder in der Nähe Ihres Boots gelagert werden und sind unverzüglich zu entfernen. Die Entsorgung von Abfallstoffen der Bordtoilette in den Hafen ist verboten. Zu diesem Zwecke gibt es eine Schmutzwasserstation. In unserer Rezeption können Sie einen Termin vereinbaren.
Müllentsorgung. Die Müllentsorgung erfolgt durch die Abfallwirtschaft Kreis Plön GmbH. Der Müll wird inner- halb des Werkhauses gesammelt. Die Entsorgungsfahrzeuge können über den Parkplatz dieses erreichen. Der Biomüll wird über eine eigene Kompostieranlage aufbereitet und in einer Kreislaufwirtschaft bei den Gutsgärten wieder eingebracht.
Müllentsorgung. An den Ausgabestellen für die Festivalbänder erhalten die Gäste nach Anlegen des Festivalbändchens einen Müllsack. Während der Veranstaltung sind Abfälle an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Zur Sauberhaltung werden (solange der Vorrat reicht) zusätzliche Mülltüten kostenlos von dem Ordnungsdienstpersonalverteilt. Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen des Campingplatzes sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten Toiletten, Duschen und Waschräume. Aus hygienischen Gründen dürfen Abwässer nur in dafür vorgesehene Ausgüsse entleert werden. Urinieren und/oder defäkieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet. Die Verschmutzung von Gewässern ist untersagt. Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf Park- und Campingplätzen und angrenzenden Waldstücken sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.
Müllentsorgung. Während der Veranstaltung sind Abfälle sind an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Zur Sauberhaltung werden zusätzliche Mülltüten kostenlos von den Ordnern verteilt. Herrenlose Gegenstände, insbesondere Abfall und nicht zuordenbare Pfandflaschen, werden im Rahmen der regelmäßigen Reinigungen vom Veranstalter entsorgt.
Müllentsorgung. Für alle Schäden und ihre Folgen bei Beschädigung von Fußböden, Wänden, Rohrleitungen und Kabel haftet der Aussteller.