Offenlegungspflicht Musterklauseln
Offenlegungspflicht. Der Verkäufer versichert, dass weder er noch einer seiner In- haber, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragter oder Bevollmächtigter Amtsträger im Sinne dieser Bestimmung sind. Sollte sich während der Dauer der Geschäftsbeziehung eine Änderung diesbezüglich ergeben, verpflichtet sich der Verkäufer, uns sofort schriftlich zu informieren.
Offenlegungspflicht. 4.1. Der Empfänger darf die Vertraulichen Informationen offenbaren, wenn er durch eine behördliche oder eine gerichtliche Anordnung oder aufgrund zwingenden Rechts dazu verpflichtet ist. In diesem Fall benachrichtigt der Empfänger unverzüglich die Offenle- gende Partei über eine solche Verfügung und/oder gerichtliche Entscheidung und/oder Gesetz, soweit dies rechtlich zulässig ist, und unterstützt die Offenlegende Partei da- bei, sicherzustellen, dass ihre Vertraulichen Informationen vertraulich behandelt wer- den.
4.2. Vertrauliche Informationen der Offenlegenden Partei, die gemäß 4.1 an eine Behörde oder ein Gericht weitergegeben werden, müssen, soweit vernünftigerweise möglich, als „vertraulich“ gekennzeichnet werden.
Offenlegungspflicht. Dem AG sind sämtliche Grundlagen, die für den Betrieb, die Wartung, die Überprüfung, die Reparatur, die Erstellung von Auswertungen sowie jegliche sonstige Veränderung an der Leistung bzw. der hergestellten Anlage erforderlich sind (zB Steuerungsprogramme, Quellcodes etc) sowie die hierfür erforderlichen Zugangsberechtigungen zur Verfügung zu stellen.
Offenlegungspflicht. Wir werden vertrauliche Informationen und/oder Ihre Inhalte nicht gegenüber Dritten offenlegen, es sei denn (i) Sie weisen uns diesbezüglich an, (ii) dies ist nach dem DSA zulässig, oder (iii) dies ist durch Gesetze oder behördliche Anordnung vorgeschrieben. Sollte ein Dritter (einschließlich Regierungsstellen) Kontakt mit uns aufnehmen und von uns verlangen, vertrauliche Informationen oder Ihre Inhalte offenzulegen, werden wir diesen Dritten darauf verweisen, diese Daten direkt von Ihnen anzufordern. Hierzu können wir dem Dritten Ihre Kontaktdaten bereitstellen, soweit dies nicht durch Gesetze oder behördliche Anordnung ausgeschlossen ist. Sollten wir gezwungen werden, vertrauliche Informationen oder Ihre Inhalte einem Dritten gegenüber offenzulegen, werden wir Sie sofort darüber informieren und Ihnen eine Kopie der Anordnung übermitteln, soweit dies nicht durch Gesetze oder behördliche Anordnungen ausgeschlossen ist. Darüber hinaus können wir vertrauliche Informationen oder Ihre Inhalte gegenüber Dritten offenlegen, um diese über mögliche Verstöße gegen Gesetze im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Dienste zu unterrichten.
Offenlegungspflicht. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Offenlegungs- und Meldepflichten des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel und, sofern anwendbar, ähnliche gesetzliche Bestimmungen in anderen Ländern einzuhalten.
Offenlegungspflicht. Der Kunde wird ▇▇▇▇▇ unverzüglich darüber informieren, wenn er oder einer seiner Inhaber, leitenden Angestellten, Mitarbei- ter, Beauftragten oder Bevollmächtigten Amtsträger im Sinne dieser Bestimmung sind. Sollte sich während der Dauer der Geschäftsbeziehung eine Änderung diesbezüglich ergeben, verpflichtet sich der Käufer, uns sofort schriftlich zu informie- ren.
Offenlegungspflicht. Bevor die Bestellung zum Mitglied des Schiedspanels nach diesem Protokoll bestätigt wird, müssen die Kandidaten alle etwaigen Interessen, Beziehungen und Angelegenheiten offenlegen, die ihre Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit im Verfahren beeinträchtigen oder den begründeten Anschein von unangemessenem Verhalten oder Befangenheit erwecken könnten. Zu diesem Zweck unternehmen die Kandidaten alle zumutbaren Anstrengungen, um über der artige Interessen, Beziehungen und Angelegenheiten Klarheit zu gewinnen.
