Leistungsumfang Musterklauseln

Leistungsumfang. 2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungs-/ Produktbeschreibung erbrachten Dienstleistungen können den Einsatz geeigneter Endgeräte voraussetzen.
Leistungsumfang. Mit der schriftlichen Auftragserteilung gilt folgender Leistungsumfang als vereinbart: Plakatverteilung ab Lager Freiburg. Aushängen der Plakate / Plakattafeln in den vereinbarten Ortschaften über den vereinbarten Zeitraum. Es gelten die in der schriftlichen Auftragserteilung genannten Ortschaften bzw. Regionen bzw. in fixierten Anlagen festgelegten Bestimmungen. Bei Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung entscheidet SM Werbung über den Verteiler. Beide Vertragspartner legen den Aushangzeitraum nach sinnvollen und genehmigungstechnischen Standpunkten fest. Verspätet eingegangene Auftragsbestätigungen oder Plakatmaterial berechtigen SM Werbung zum Verschieben des Aushangtermins. Kann der Aushangtermin aus Gründen, die SM Werbung nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, tritt ein Minderungsan- spruch der vereinbarten Entgeltsumme erst nach 5 Tagen in Kraft. Gründe sind extreme Witterungsbedingungen, polizeiliche Maßnahmen regionaler Erstreckung bzw. höhere Gewalt. Ein Vermögensschadensanpruch gegenüber SM Werbung kann nicht geltend gemacht werden. Im Falle der Undurchführbarkeit des Werbeauftrages hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen. SM Werbung obliegt die Anzeigepflicht für obiges nach spät. 2 Tagen. Sollten Witterungsbedingungen, höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter u.ä. den Aushang bereits montierter Werbeträger beeinflus- sen besteht kein Minderungsanspruch. Dieses Risiko ist bereits im Stückpreis berücksichtigt und damit Teil unserer Kalkulation. Ein Minderungsanspruch für die Straßensondernutzungsgebühren gilt nur bei modularen Gebührensystemen. Solche sind, welche Verwaltungs- & Straßensondernutzungsgebühren separat ausweisen. (Ausnahme: Stadt Freiburg)
Leistungsumfang. 4.1 Der Umfang der vertraglichen Reiseleistung ergibt sich grundsätzlich aus der für den im Reisezeitraum maßgeblichen Leistungsbeschreibung und den Angaben der Reisebestätigung unter Xxxxxxx sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Die Leistungen von ICO bestehen aus der Beförderung und Unterbringung und weiteren Leistungen für die angemeldeten Personen wie in der Reisebestätigung nebst sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen angegeben. Nebenabreden oder sonstige abweichende Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung der ICO.
Leistungsumfang. Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten - eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes an- sässigen Rechtsanwaltes; - des Gerichts einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers; - die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen Inter- essen entstanden sind, soweit der Versicherte zu deren Erstattung verpflichtet ist; - eines Zwangsvollstreckungsschrittes - dieEntschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000,- Euro begrenzt. Zahlungen für den Versicherten und mitversicherte Per- sonen aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zu- sammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Der Versicherer trägt nicht - Kosten, die im Zusammenhang mit einer einverständlichen Erledi- gung entstanden sind, soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versicherten angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis ent- sprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenvertei- lung gesetzlich vorgeschrieben ist; - Kosten aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als ein Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden; - Kosten, die der Versicherungsnehmer ohne Rechtspflicht übernom- men hat; - Kosten, die aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvoll- streckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen; - Kosten, zu deren Übernahme ein anderer Rechtsschutzversicherer verpflichtet wäre, wenn der Spezial- Schadenersatz-Rechtsschutz- Vertrag nicht bestünde. Der Versicherer zahlt in jedem Rechtsschutzfall höchstens die verein- barte Versicherungssumme. Zahlungen für die versicherte Person auf- grund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für - die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interes- sen des Versicherungsnehmers notwendigen schriftlichen Unterla- gen und trägt die dabei anfallenden Kosten; - die Bestellung eines für die Wahrnehmung der rechtlichen Interes- sen des Versicherten erforderlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Tätigkeit entstehenden Kosten.
Leistungsumfang. Der Anleger kann Aufträge per Telefax in dem von der USB nachstehend angebotenen Umfang abwickeln. Diese Aufträge umfassen den Kauf und Verkauf sowie die Umschichtung von Fondsanteilen und sonstigen Wertpapieren. Auszahlungen bei Verkauf von Fondsanteilen beziehungsweise sonstigen Wertpapieren kön- nen nur auf das eigene Konto des Anlegers beziehungsweise des Verfügungsberechtigten über das UnionDepot, das bei einem inländischen Kreditinstitut geführt wird, erfolgen. Die Umschichtung von Fondsanteilen ist nur innerhalb des eigenen UnionDepots möglich. Darüber hinaus können Aufträge zur Stammdatenerfassung, -änderung beziehungsweise -löschung (zum Beispiel Anschriftsänderungen, Lastschrifteinzüge, Auszahlpläne, Freistellungs- aufträge auf amtlich vorgeschriebenem Formular und so weiter) per Telefax erteilt werden. Die USB weist darauf hin, dass die Übermittlung von Aufträgen per Telefax die Möglichkeit eines Missbrauchs eröffnet, etwa die Manipulation des Auftragsinhalts, die Fälschung der Unterschrift durch den Einsatz moderner Kopiertechniken beziehungsweise Manipulation der Absenderkennung. Der Anleger nimmt dementsprechend zur Kenntnis, dass der USB bei der Erteilung von Aufträgen per Telefax die Möglichkeit fehlt, die bei ihr eingehenden Telefax- aufträge auf ihre Echtheit und ihre Autorisierung durch den Anleger zu überprüfen bezie- hungsweise eventuelle Fälschungen zu erkennen. NGR
Leistungsumfang. Beinhaltet der Servicevertrag die Kraftstofflieferung, übergibt Xxxxxx für jedes Leasingfahrzeug dem vom Leasingnehmer benannten Nutzer (im folgenden auch Karteninhaber) bis zu 2 Tankkarten, die Allane auf der Grundlage von Tankkarten- und Lieferverträgen mit verschiedenen Mineralölgesellschaften von diesen bezieht. Die Tankkarten verbleiben im Eigentum von Allane und/oder der auf der Tankkarte angegebenen Mineralölgesellschaft. Die Auswahl der Mineralölgesellschaften erfolgt in Abstimmung mit dem Leasingnehmer. Durch die Ausgabe von Tankkarten werden keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zwischen dem Leasingnehmer und der Mineralölgesellschaft begründet. Die Tankkarte gewährt dem Karteninhaber die Möglichkeit, gegen Vorlage der Tankkarte und Verwendung eines PIN-Codes im Namen und für Rechnung von Allane im In- und Ausland Lieferungen und Leistungen über die Stellen zu beziehen, die von der auf der Tankkarte genannten Mineralölgesellschaft zur Akzeptanz der Tankkarte autorisiert sind; ein Anspruch des Leasingnehmers auf Lieferungen und Leistungen gegen Vorlage der Tankkarte besteht jedoch nicht. Soweit der Leasingnehmer bzw. ein Nutzer unter Verwendung einer Tankkarte Kraftstoffe, sonstige Waren oder Dienstleistungen bezieht, gelten folgende Liefer- und Leistungsbeziehungen: Der Karteninhaber bezieht den Kraftstoff und die sonstigen Waren sowie die Dienstleistungen von der Tankkartenakzeptanzstelle im Namen und für Rechnung von Allane; der mit der Tankkarte bezahlte Kraftstoff sowie die mit der Tankkarte bezahlten sonstigen Waren und Dienstleistungen werden sodann von Allane an den Leasingnehmer geliefert bzw. geleistet (sog. Reihenliefergeschäft); die jeweilige Tankkartenakzeptanzstelle wird dabei als Erfüllungsgehilfin von Allane tätig. Der jeweilige Karteninhaber gilt als vom Leasingnehmer bevollmächtigt und berechtigt, unter Verwendung der Tankkarte Lieferungen und Leistungen für den Leasingnehmer von Xxxxxx in Anspruch zu nehmen. Xxxxxx (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Xxxxxx handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Inhabers der vorgelegten Tankkarte weiter zu prüfen, wenn dieser sich durch die Eingabe des korrekten PIN-Codes legitimiert. Allane (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Allane handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) kann Lieferungen ablehnen und Tankkarten einziehen, wenn der Verwender der Tankkarte sich nicht durch Eingabe des korrekten PIN-Codes oder Vorzeigen des...
Leistungsumfang. Vodafone erbringt im Rahmen von Abo-TV folgende Leistungen:
Leistungsumfang. Ist zwischen dem Leasingnehmer und Xxxxxx eine Pauschal-Abrechnung vereinbart, übernimmt Xxxxxx die Kosten für - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - die Kosten für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die Kosten für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer Kosten, die gemäß den Full-Service- Bedingungen von Allane zu tragen sind, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre. Unter die Komponente „Wartung und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragen.
Leistungsumfang. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen. Wird in einem Strafverfahren wegen eines Versicherungsfalls, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen, gegebenenfalls die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. Hat der Versicherungsnehmer für eine aus einem Versicherungsfall geschuldete Rente kraft Gesetzes Sicherheit zu leisten oder ist ihm die Abwendung der Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung nachgelassen, so ist der Versicherer an seiner Stelle zur Sicherheitsleistung oder Hinterlegung verpflichtet.
Leistungsumfang. Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten