Ordnungsgemäße Wartung und Inspektionen Musterklauseln

Ordnungsgemäße Wartung und Inspektionen. Der Endnutzer und seine Berechtigten dürfen die Software und die Autonomiefunktionen nur so lange verwenden, wie der Reinigungsroboter gemäß den Anweisungen für Reinigungsroboter betrieben und gewartet wird. Zu einem solchen Betrieb und einer solchen Wartung zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend (a) die Inspektion des Reinigungsroboters vor jedem Einsatz, um u. a. sicherzustellen, dass die Abzieher korrekt positioniert und gereinigt sind, alle Betriebsflüssigkeiten aufgefüllt wurden und dass keine sichtbaren Schäden an dem Reinigungsroboter vorliegen, und (b) die Wartung und Routinewartung mindestens nach den Industrienormen für manuelle Nassreiniger. Alle Reinigungsroboter müssen an einem hinreichend sicheren Ort und für die Öffentlichkeit unzugänglich aufbewahrt werden.