Nutzung der Software und der Autonomiefunktionen durch den Endnutzer Musterklauseln
Nutzung der Software und der Autonomiefunktionen durch den Endnutzer. Der Endnutzer ist verpflichtet, die folgenden, für alle Reinigungsroboter geltenden Nutzungsregeln einzuhalten (zusammen „Nutzungsbeschränkungen“ genannt):