Patchmanagement Musterklauseln

Patchmanagement. Der Auftragnehmer stellt durch das Patchmanagement sicher, dass alle Systemkomponenten des Backendverfahrens über einen aktuellen Softwarestand verfügen. Patchmanagement ist notwendig, damit ein sicherer Betrieb im Sinne des BSI Grundschutzes gewährleistet werden kann. Im Rahmen des Patchmanagement werden regelmäßig in Abhängigkeit einer Risikoeinschätzung des Auftragnehmers alle Systemkomponenten mit den von den Herstellern bereitgestellten Programm- aktualisierungen versorgt. Die Änderungen erfolgen im Rahmen eines Changemanagement Prozesses. Der Auftragnehmer behält sich vor, Maßnahmen die zur Risikominimierung des Rechenzentrumsbetriebs notwendig sind zu Lasten des Auftraggebers vorzunehmen. Dies ist insbesondere zu prüfen, wenn nach Vorgabe des Auftraggebers Versionen für Systemkomponenten eingesetzt werden, die vom jeweiligen Hersteller nicht mehr supportet werden (end of life) und dadurch für andere Kunden ein Betriebsrisiko darstellen.
Patchmanagement. Dieser Service deckt das Patchmanagement des Betriebssystems ab. Die Patchintervalle ergeben sich aus der Patchklasse des Systems.
Patchmanagement. Die Versicherten haben Sicherheitsupdates auf Servern und Clients (mobilen Ge- räten, Desktops und Terminals) sowie auf Netzwerkgeräten und Sicherheitssyste- men (z. B. Firewalls, Virenschutz) innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung des Updates durch den Hersteller einzuspielen.
Patchmanagement. Es ist kein Patchmanagement enthalten.
Patchmanagement. Bestandteil des Technischen Verfahrensmanagements ist das systemtechnische Patchmanagement zur Fachanwendung Eureka-Fach. Grundsätzlich liegt das technische Verfahrensmanagement beim Auftragnehmer. Installationsleistungen von Mitarbeitern des Auftraggebers über eine (optional einzurichtende, entgeltpflichtige) Remote Access Verbindung gemäß Vereinbarungen zur Fernwartung müssen in Abstimmung mit dem Systembetreuer des Auftragnehmers und im Rahmen eines geregelten Change-Management-Prozesses erfolgen.