Performanceberechnung Musterklauseln
Performanceberechnung. Die erfolgsabhängige Vergütung wird anhand der Anteilwertentwicklung, die nach der BVI-Methode berechnet wird, in der Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung des vereinbarten zusätzlichen Schwellenwertes ermittelt. Die Wertentwicklungsberechnung nach der BVI-Methode beruht auf der international anerkannten „time weighted rate of return (TWR)“- Standard-Methode. Die Berech- nungs-Methode misst die prozentuale Veränderung des angelegten Vermögens zu Beginn und zum Ende eines Betrachtungszeitraumes. Ausschüttungen werden dabei rechnerisch in neue Fondsanteile investiert und somit wie Thesaurierungen behandelt. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt dabei auf Basis der börsen-täglich ermittelten Anteilwerte. Der Anteilwert resultiert aus dem ermittelten Nettoinventarwert („Net Asset Value“) dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Hierzu werden die Vermögensgegenstände und Erträge addiert und die Kosten des Gemischten Sondervermögens sowie eventuell aufgenommene Kredite und sonstige Verbind- lichkeiten abgezogen. Entsprechend dem Ergebnis eines täglichen Vergleichs wird eine angefallene erfolgsabhängige Vergütung im Gemischten Sondervermögen je ausgegebenen Anteil zu- rückgestellt bzw. bei Unterschreiten der vereinbarten Wertsteigerung oder der „High water mark“ wieder aufgelöst. Die am Ende der Abrechnungsperiode bestehende, zurückgestellte erfolgsabhängige Vergütung kann entnommen werden.
