Performance Fee Musterklauseln

Performance Fee. Neben der Verwaltungskommission kann die Fondsleitung eine erfolgsbezogene Kommission («Performance Fee») beziehen. Sie beträgt maximal 10%. Der effektiv angewandte Satz der Performance Fee je Anteilsklasse ist jeweils im Jahres- und Halb- jahresbericht ersichtlich. Die Performance Fee wird für alle Anteilsklassen, die sich hinsichtlich der Kommissionssätze, der Referenzwährung oder des Nettoinventarwerts unterscheiden, gesondert berechnet. Die Performance Fee wird auf dem Nettoinventarwert je Anteils- klasse in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilvermögens berechnet und ausbezahlt. Die Basis zur Berechnung der Performance Fee ist der Erstausgabepreis oder der jeweils letzte Nettoinventarwert eines Anteils des Teilvermögens der entsprechenden Anteilsklasse (nach Belastung der Verwaltungskommission und vor Belastung der Per- formance Fee). Die Performance Fee wird bei jeder offiziellen Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteilsklasse ermittelt und, falls die Voraussetzungen erfüllt sind, eine Rückstellung gebildet. Die Performance Fee unterliegt einer «High Watermark» (HWM). Diese wird in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilver- mögens je Anteilsklasse berechnet. Anspruch auf die Performance Fee besteht nur, wenn der Nettoinventarwert je Anteils- klasse über der High Watermark liegt. Die Performance Fee wird auf demjenigen Teil des Nettoinventarwerts (vor Performance Fee) berechnet, der über dem jeweils höheren Wert von (a) dem Erstausgabepreis oder (b) dem höchsten je errechneten Nettoinventarwert (vor Abzug der Perfor- mance Fee) der jeweiligen Anteilsklasse liegt. Wertverminderungen im Verhältnis zum Erstausgabepreis und zum Höchstwert, auf dessen Grundlage je eine Performance Fee ermittelt wurde, sind wettzumachen, bevor eine Performance Fee erneut ge- schuldet ist. Bei der Lancierung einer Anteilsklasse entspricht die High Watermark dem Erstausgabepreis je Anteil (ohne Be- rücksichtigung einer allfälligen Ausgabekommission) in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilvermögens. Die Performance Fee unterliegt keiner «Hurdle Rate». Somit wird die Performance Fee auf der gesamten Wertveränderung wie oben beschrieben belastet. Falls an einem Bewertungstag eine Performance Fee geschuldet ist, entspricht der für diesen Bewertungstag ermittelte Net- toinventarwert der Anteilsklasse vor Abzug der Performance Fee neu der High Watermark. Kann an einem Bewertungstag keine Performance Fee belastet werden, so entspricht die High Watermark am nächsten Be- ...
Performance Fee. Es wird für die Vermögensverwaltung keine erfolgsabhängige Kommission (Performance Fee) erhoben.
Performance Fee. Ferner ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, eine erfolgsabhängige Vergütung („Performance Fee“) gemäss Anhang A1 „Teilfonds im Überblick“ des Wertzuwachses des um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigten Anteilswertes der entsprechenden Anteilsklasse zu erhalten. Eine etwaige Performance Fee wird an jedem Bewertungstag auf der Basis der Anzahl umlaufender Anteile der entsprechenden Anteilsklasse ermittelt und abgegrenzt, sofern der Anteilspreis der entsprechenden Anteilsklasse über der High Watermark liegt. Eine abgegrenzte Performance Fee wird quartalsweise (Xxxx, Juni, September, Dezember) nachträglich ausgezahlt. Als Berechnungsgrundlage wird das Prinzip der High Watermark angewendet. Verzeichnet der Teilfonds bzw. die entsprechende Anteilsklasse Werteinbussen, wird die Performance Fee erst wieder erhoben, wenn der um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigte Anteilspreis der entsprechenden Anteilsklasse nach Abzug aller Kosten ein neues Höchst erreicht (High Watermark). Dabei handelt es sich um eine all-time High Watermark (Allzeithoch = High Watermark Prinzip). Jahr 3 Jahr 2 Jahr 1 Bewertungstag High Watermark NAV vor Perf. Fee Perf. Fee NAV nach Perf. Fee NAV Start 100.00 100.00 0.0000 100.00 NAV 1 100.00 103.00 0.2250 102.78 NAV 2 103.00 110.00 0.5250 109.48 NAV 3 110.00 102.00 0.0000 102.00 NAV 4 110.00 96.00 0.0000 96.00 NAV 5 110.00 101.00 0.0000 101.00 NAV 6 110.00 105.00 0.0000 105.00 NAV 7 110.00 111.40 0.1050 111.30 NAV 8 111.40 115.00 0.2700 114.73 NAV 9 115.00 110.00 0.0000 110.00 NAV 10 115.00 112.00 0.0000 112.00 NAV 11 115.00 120.00 0.3750 119.63 NAV 31.12.XX01 120.00 119.00 0.0000 119.00 NAV 1 120.00 110.00 0.0000 110.00 NAV 2 120.00 105.00 0.0000 105.00 NAV 3 120.00 112.00 0.0000 112.00 NAV 4 120.00 114.00 0.0000 114.00 NAV 5 120.00 116.00 0.0000 116.00 NAV 6 120.00 121.00 0.0750 120.93 NAV 7 121.00 125.00 0.3000 124.70 NAV 8 125.00 115.00 0.0000 115.00 NAV 9 125.00 110.00 0.0000 110.00 NAV 10 125.00 109.00 0.0000 109.00 NAV 11 125.00 108.00 0.0000 108.00 NAV 31.12.XX02 125.00 107.00 0.0000 107.00 NAV 1 125.00 103.00 0.0000 103.00 NAV 2 125.00 100.00 0.0000 100.00 NAV 3 125.00 97.00 0.0000 97.00 NAV 4 125.00 95.00 0.0000 95.00 NAV 5 125.00 99.00 0.0000 99.00 NAV 6 125.00 103.00 0.0000 103.00 NAV 7 125.00 105.00 0.0000 105.00 NAV 8 125.00 109.00 0.0000 109.00 NAV 9 125.00 116.00 0.0000 116.00 NAV 10 125.00 123.00 0.0000 123.00 NAV 11 125.00 128.00 0.2250 127.78 NAV 31.12.XX03 128.00 125.00 0....
Performance Fee. Die Fondsleitung hat Anspruch auf eine erfolgsabhängige Kommission (Performance Fee). Ein Anspruch auf die Performance Fee entsteht nur dann, wenn die beiden nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind: a) der Nettoinventarwert pro Anteil hat im laufenden Kalenderjahr die Hurdle Rate von 5% p.a. überschrit- ten; b) der Nettoinventarwert pro Anteil (vor dem Abzug der Performance Fee) am Quartalsende liegt über der gültigen High Watermark. Die gültige High Watermark entspricht dem höchsten Nettoinventarwert pro Anteil (vor dem Abzug der Performance Fee) aller früheren Quartalsenden. Der Erstausgabepreis (ohne Ausgabeaufschlag) ist die erste gültige High Watermark. Die Performance Fee pro Anteil beträgt höchstens 10% der Differenz zwischen dem Nettoinventarwert (vor dem Abzug der Performance Fee) am Ende eines Kalenderquartals und der gültigen High Watermark. Die Hurdle Rate von 5% p.a. wird jedes Jahr neu berechnet, d.h. bei Nichterreichen in einem Kalenderjahr wird die Differenz nicht als Verlust vorgetragen. Dagegen werden Verluste beim Nettoinventarwert im Sinne des High Watermark Prinzips ohne Zeitbegrenzung vorgetragen. Im Falle von Ausschüttungen werden die High Watermark und die Berechnungsbasis der Hurdle Rate adjus- tiert. Die im Rahmen der vorstehenden maximalen Performance Fee jeweils angewandten Sätze werden in den periodischen Berichten ausgewiesen. Die Performance Fee wird an jedem Bewertungstag ermittelt und in der Bilanz zulasten des Fondsvermögens vorgetragen. Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich. Aktueller Nettoinventarwert pro Anteil (vor Abzug der Performance Fee) CHF 112.00 Bisherige High Watermark CHF 110.00 Nettoinventarwert pro Anteil zu Beginn des Kalenderjahres CHF 104.50 Anzahl Anteile (Durchschnitt pro Kalenderquartal) 750’000 Der aktuelle Nettoinventarwert pro Anteil liegt über der bisherigen High Watermark. Die Hurdle Rate von 5% p.a. ist im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten (7.17%).
Performance Fee. Der Vermögensverwalter hat darüber hinaus Anspruch auf eine performanceabhängige Anla- geverwaltungsgebühr ("Performance Fee"). Die Performance Fee wird an jedem Bewertungs- tag auf einer annualisierten Basis (Beginn Rechnungsjahr bis zum jeweiligen Auftragstag) be- rechnet und zu Lasten des Teilvermögens unter Anwendung der nachfolgenden Sätze und un- ter Einhaltung der untenstehenden Bedingungen zurückgestellt oder Rückstellungen ange- passt. Nach Ablauf des jeweiligen Rechnungsjahres des Teilvermögens wird dem Anlagever- walter die allfällig geschuldete Performance Fee ausbezahlt. Die Ausrichtung und Höhe der Performance Fee ist von der Entwicklung des Nettoinventarwerts je Anteil im Vergleich zum genannten Referenzindex abhängig. Um Anspruch auf die Performance Fee zu haben, muss die Performance des (ausschüttungs- bereinigten) Nettoinventarwertes je Anteil (vor Abzug der Performance Fee) am letzten Bewer- tungstag des Rechnungsjahres oberhalb der Performance des Vergleichsindexes liegen und es müssen allfällige Minderperformances gegenüber dem Vergleichsindex aus den Vorjahren wie- der vollumfänglich wettgemacht worden sein (Prinzip der relativen High-Water-Mark). Der anwendbare Satz für die Performance Fee beträgt 20%.
Performance Fee. Ferner ist der AIFM berechtigt, eine erfolgsabhängige Vergütung („Performance Fee“) gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ des Wertzuwachses des um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigten Anteilswertes des AIF zu erhalten.
Performance Fee. Die Performance Fee ist eine Gebühr für die Verwaltung eines Fonds, die abhängig von der erzielten Vermögensentwicklung erhoben wird. Sie entsteht in der Regel, wenn bestimmte Ziele erreicht wurden, z. B. das bessere Abschneiden im Vergleich zu einer Benchmark oder eine vorher festgelegte Mindest-Performance. Somit wird der Anlagefonds neben der Gebühr für das Fondsmanagement zusätzlich mit beispielsweise 10 bis 20 Prozent der erzielten Rendite belastet.
Performance Fee. Als performanceorientierte Gebühr wird ein Prozentsatz der Differenz zwischen dem Nettoinventarwert pro Anteil vor Berechnung der performanceorientierten Gebühr und der zuletzt erreichten High Watermark des Fonds, multipliziert mit der Anzahl der Anteile dem Fonds als Kosten belastet. Eine Performance Fee fällt nur an, wenn am Bewertungstag der Nettoinventarwert pro Anteil vor Belastung einer allfälligen performanceorientierten Gebühr höher ist als die bisherige High Watermark. Anstelle des bisherigen High Watermark Wertes tritt dann der neue, höhere Wert nach Abzug der performanceorientierten Gebühr für die nächste Bewertungsperiode in Kraft. Ansonsten bleibt die High Watermark unverändert. Eine einmal erreichte High Watermark bleibt auch nach Ablauf eines Geschäftsjahres des Fonds bestehen. Berechnungsbeispiel mit folgender Performance Fee: 20% Watermark Perf. Fee Perf. Fee Perf. Fee NAV 1 n.a. 100.00 103.00 0.6000 0.60 102.40 NAV 2 n.a. 102.40 110.00 1.5200 2.12 108.48 NAV 3 n.a. 108.48 102.00 0.0000 2.12 102.00 NAV 4 n.a. 108.48 96.00 0.0000 2.12 96.00 NAV 5 n.a. 108.48 101.00 0.0000 2.12 101.00 NAV 6 n.a. 108.48 105.00 0.0000 2.12 105.00 NAV 7 n.a. 108.48 111.40 0.5840 2.70 110.82 Bendern, 01. Xxxx 2021 CAIAC Fund Management AG, Bendern Bank Frick & Co. AG, Balzers Die nachfolgenden Informationen richten sich an potentielle Erwerber des Blockchain Fund in der Republik Österreich, indem sie den Prospekt mit Bezug auf den Vertrieb in Österreich präzisieren und ergänzen: Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Xx Xxxxxxxxx 0, X-0000 Xxxx Telefon 0000 (0) 00000 00000, Fax 0000 (0) 00000 0 00000 Anteile können über die Zahlstelle erworben und zurückgegeben werden. Dort können auch die Ausgabe- und Rücknahmepreise erfragt werden. Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Xx Xxxxxxxxx 0, X-0000 Xxxx Telefon 0043 (0)-00000 00000, Fax 0000 (0) 00000 0 00000 Der Prospekt als Treuhandurkunde, die wesentlichen Informationen für die Anleger (KIID) sowie die jeweiligen Geschäfts- und Halbjahresberichte können bei der vorgenannten Stelle kostenfrei bezogen werden.
Performance Fee. Unter bestimmten Umständen und wie in Anhang A festgelegt, ist die Verwaltungsgesellschaft zum Erhalt einer wertentwicklungsabhängigen Gebühr (die „Performance Fee“) berechtigt. Die Höhe der Performance Fee je Teilfonds oder Anteilklasse wird im Jahresbericht mitgeteilt. Die Verwaltungsgesellschaft zahlt aus der Performance Fee die Gebühr des Asset Managers.
Performance Fee. Als performanceorientierte Gebühr wird ein Prozentsatz der Differenz zwischen dem Nettoinventarwert pro Anteil vor Berechnung der performanceorientierten Gebühr und der zuletzt erreichten High Watermark des Fonds, multipliziert mit der Anzahl der Anteile dem Fonds als Kosten belastet.