Performance Fee. Ferner ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, eine erfolgsabhängige Vergütung („Performance Fee“) gemäss Anhang A1 „Teilfonds im Überblick“ des Wertzuwachses des um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigten Anteilswertes der entsprechenden Anteilsklasse zu erhalten. Eine etwaige Performance Fee wird an jedem Bewertungstag auf der Basis der Anzahl umlaufender Anteile der entsprechenden Anteilsklasse ermittelt und abgegrenzt, sofern der Anteilspreis der entsprechenden Anteilsklasse über der High Watermark liegt. Eine abgegrenzte Performance Fee wird quartalsweise (Xxxx, Juni, September, Dezember) nachträglich ausgezahlt. Als Berechnungsgrundlage wird das Prinzip der High Watermark angewendet. Verzeichnet der Teilfonds bzw. die entsprechende Anteilsklasse Werteinbussen, wird die Performance Fee erst wieder erhoben, wenn der um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigte Anteilspreis der entsprechenden Anteilsklasse nach Abzug aller Kosten ein neues Höchst erreicht (High Watermark). Dabei handelt es sich um eine all-time High Watermark (Allzeithoch = High Watermark Prinzip). Jahr 3 Jahr 2 Jahr 1 Bewertungstag High Watermark NAV vor Perf. Fee Perf. Fee NAV nach Perf. Fee NAV Start 100.00 100.00 0.0000 100.00 NAV 1 100.00 103.00 0.2250 102.78 NAV 2 103.00 110.00 0.5250 109.48 NAV 3 110.00 102.00 0.0000 102.00 NAV 4 110.00 96.00 0.0000 96.00 NAV 5 110.00 101.00 0.0000 101.00 NAV 6 110.00 105.00 0.0000 105.00 NAV 7 110.00 111.40 0.1050 111.30 NAV 8 111.40 115.00 0.2700 114.73 NAV 9 115.00 110.00 0.0000 110.00 NAV 10 115.00 112.00 0.0000 112.00 NAV 11 115.00 120.00 0.3750 119.63 NAV 31.12.XX01 120.00 119.00 0.0000 119.00 NAV 1 120.00 110.00 0.0000 110.00 NAV 2 120.00 105.00 0.0000 105.00 NAV 3 120.00 112.00 0.0000 112.00 NAV 4 120.00 114.00 0.0000 114.00 NAV 5 120.00 116.00 0.0000 116.00 NAV 6 120.00 121.00 0.0750 120.93 NAV 7 121.00 125.00 0.3000 124.70 NAV 8 125.00 115.00 0.0000 115.00 NAV 9 125.00 110.00 0.0000 110.00 NAV 10 125.00 109.00 0.0000 109.00 NAV 11 125.00 108.00 0.0000 108.00 NAV 31.12.XX02 125.00 107.00 0.0000 107.00 NAV 1 125.00 103.00 0.0000 103.00 NAV 2 125.00 100.00 0.0000 100.00 NAV 3 125.00 97.00 0.0000 97.00 NAV 4 125.00 95.00 0.0000 95.00 NAV 5 125.00 99.00 0.0000 99.00 NAV 6 125.00 103.00 0.0000 103.00 NAV 7 125.00 105.00 0.0000 105.00 NAV 8 125.00 109.00 0.0000 109.00 NAV 9 125.00 116.00 0.0000 116.00 NAV 10 125.00 123.00 0.0000 123.00 NAV 11 125.00 128.00 0.2250 127.78 NAV 31.12.XX03 128.00 125.00 0....
Performance Fee. Es wird für die Vermögensverwaltung keine erfolgsabhängige Kommission (Performance Fee) erhoben. Die Fondsleitung hat keine Gebührenteilungsvereinbarungen („commission sharing agree- ments“) geschlossen. Die Fondsleitung hat keine Vereinbarungen bezüglich sogenannter “soft commissions“ ge- schlossen.
Performance Fee. Der Vermögensverwalter hat darüber hinaus Anspruch auf eine performanceabhängige Anla- geverwaltungsgebühr ("Performance Fee"). Die Performance Fee wird an jedem Bewertungs- tag auf einer annualisierten Basis (Beginn Rechnungsjahr bis zum jeweiligen Auftragstag) be- rechnet und zu Lasten des Teilvermögens unter Anwendung der nachfolgenden Sätze und un- ter Einhaltung der untenstehenden Bedingungen zurückgestellt oder Rückstellungen ange- passt. Nach Ablauf des jeweiligen Rechnungsjahres des Teilvermögens wird dem Anlagever- walter die allfällig geschuldete Performance Fee ausbezahlt. Die Ausrichtung und Höhe der Performance Fee ist von der Entwicklung des Nettoinventarwerts je Anteil im Vergleich zum genannten Referenzindex abhängig. Um Anspruch auf die Performance Fee zu haben, muss die Performance des (ausschüttungs- bereinigten) Nettoinventarwertes je Anteil (vor Abzug der Performance Fee) am letzten Bewer- tungstag des Rechnungsjahres oberhalb der Performance des Vergleichsindexes liegen und es müssen allfällige Minderperformances gegenüber dem Vergleichsindex aus den Vorjahren wie- der vollumfänglich wettgemacht worden sein (Prinzip der relativen High-Water-Mark). Der anwendbare Satz für die Performance Fee beträgt 20%.
Performance Fee. Zusätzlich zur pauschalen Verwaltungskommission bezieht die Fondsleitung für die unten aufgeführten Teilver- mögen eine erfolgsabhängige Vergütung («Performance Fee») gemäss § 19 Ziff. 2 des Fondsvertrages, sofern die Wertentwicklung des Nettoinventarwerts der jeweiligen Anteilsklasse an einem Bewertungsstichtag 8% p.a. («Hurdle-Rate») überschreitet und über dem historischen Höchststand («High Watermark») der jeweiligen Anteilsklasse liegt. Die Performance Fee beträgt 10% und bezieht sich auf die Entwicklung des Teils des Nettoin- ventarwertes der jeweiligen Anteilsklasse, welcher die Hurdle-Rate übersteigt. Etwaige Verluste resp. Wertentwicklungen von weniger als 8% p.a. aus der Vergangenheit müssen zuerst wieder aufgeholt, d.h. durch die kumulierte Performance ausgeglichen worden sein, bevor Performance Fee geschuldet ist. Die erste High Watermark wurde auf den Erstausgabepreis festgesetzt. Der Berechnungszeitraum umfasst ein Kalenderjahr, die erforderliche Wertentwicklung von 8% p.a. gelangt entsprechend pro rata temporis zur An- wendung. Eine etwaige Performance Fee wird bewertungstäglich ermittelt und abgegrenzt. Die Performance Fee geht zu Lasten des Teilvermögens und wird am Ende des Berechnungszeitraumes, beziehungsweise im Falle von Rücknahmen zum Zeitpunkt der Rücknahmen, ausgezahlt. Die Ergebnisfeststellung für die Anteilklasse erfolgt nach Belastung der oben genannten pauschalen Verwal- tungskommission und der sonstigen Vergütungen und Nebenkosten, welche nicht in der pauschalen Verwal- tungskommission enthalten sind. Eine Rückerstattung der Performance Fee kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Nettoinventarwert nach Belastung der Performance Fee wieder fällt. Bei der Berechnung der Performance Fee finden keine sogenannten Ausgleichsmethoden ("Equalisation Ac- counting", "Multi-Series Accounting" etc.) Anwendung. Dies kann zur Folge haben, dass ein Anleger abhängig vom Zeitpunkt seines Anteilerwerbs unter Umständen nicht von einer positiven Wertentwicklung profitiert hat, ihm jedoch aufgrund einer insgesamt positiven Entwicklung des Teilvermögens während der Performance Fee Periode eine Performance Fee belastet wird. Im Fall einer Rücknahme von Anteilen während einer Performance Fee Periode erfolgt zusätzlich ein Einbehalt desjenigen Teils der Performance Fee, der während der entsprechenden Performance Fee Periode bis zum Be- wertungsstichtag der Rücknahme der Anteile abgegrenzt wurde, unabhängig davon, ob am Ende der entspre- chenden Per...
Performance Fee. Zusätzlich erhält die Verwaltungsgesellschaft für die Anteilscheingattungen R, RZ und S jährlich eine variable Erfolgsgebühr. Die variable Erfolgsgebühr beträgt unter Berücksichtigung einer sogenannten „High-Water-Mark“ maximal 15 vH jener Wertentwicklung des Fonds, die über dem ICE BofA German Treasury Bill Index (vormals ICE BofAML German Government Bill Index) plus 2 Prozent (wobei diese Prozentangabe absolut zu verstehen ist und von der Wertentwicklung des Fonds, die über dem Index liegt, in Abzug zu bringen ist) liegt. Die „High-Water-Mark“ entspricht dabei dem Anteilswert an jenem Rechnungsjahresende, zu dem zuletzt eine variable Erfolgsgebühr ausbezahlt wurde. Für eine Wertentwicklung, die unter der „High-Water-Mark“ liegt, wird keine variable Erfolgsgebühr verrechnet. Diese variable Erfolgsgebühr wird auf Basis des durchschnittlichen Fondsvolumens täglich abgegrenzt und beeinflusst erfolgswirksam den täglich ermittelten Rechenwert. Während des Rechnungsjahres kommt es je nach Performanceverlauf des Fonds auf einem Abgrenzungskonto zu Zu- und Abbuchungen, wobei die Summe der Abbuchungen im Rechnungsjahr die Summe der Zubuchungen nicht übersteigen darf. Bei der Ermittlung des Rechenwertes und der Wertentwicklung wird die OEKB-Methode angewandt, die von einer Wiederveranlagung eventueller Auszahlungen oder Ausschüttungen ausgeht. Die liquiditätswirksame Auszahlung der variablen Erfolgsgebühr erfolgt durch den Fonds jährlich nach Ende des Rechnungsjahres zum Monatsultimo des Folgemonats. Der Referenzwert ICE BofA German Treasury Bill Index (vormals ICE BofAML German Government Bill Index) wird von einem Index-Anbieter bereitgestellt, der in das „Register der Administratoren und Referenzwerte“ nach Artikel 36 der VO (EU) 2016/1011 nicht eingetragen ist. Gemäß Art. 51 Abs. 5 der VO (EU) 2016/1011 haben in einem Drittstaat ansässige Index-Anbieter bis zum 31.12.2023 Zeit, eine Zulassung oder Registrierung zu beantragen. Das Register ist auf der Website der European Securities and Markets Authority („ESMA“) frei zugänglich und wird regelmäßig aktualisiert.
Performance Fee. Als performanceorientierte Gebühr wird ein Prozentsatz der Differenz zwischen dem Nettoinventarwert pro Anteil vor Berechnung der performanceorientierten Gebühr und der zuletzt erreichten High Watermark des Fonds, multipliziert mit der Anzahl der Anteile dem Fonds als Kosten belastet. Eine Performance Fee fällt nur an, wenn am Bewertungstag der Nettoinventarwert pro Anteil vor Belastung einer allfälligen performanceorientierten Gebühr höher ist als die bisherige High Watermark. Anstelle des bisherigen High Watermark Wertes tritt dann der neue, höhere Wert nach Abzug der performanceorientierten Gebühr für die nächste Bewertungsperiode in Kraft. Ansonsten bleibt die High Watermark unverändert. Eine einmal erreichte High Watermark bleibt auch nach Ablauf eines Geschäftsjahres des Fonds bestehen. Berechnungsbeispiel mit folgender Performance Fee: 20% Watermark Perf. Fee Perf. Fee Perf. Fee NAV 1 n.a. 100.00 103.00 0.6000 0.60 102.40 NAV 2 n.a. 102.40 110.00 1.5200 2.12 108.48 NAV 3 n.a. 108.48 102.00 0.0000 2.12 102.00 NAV 4 n.a. 108.48 96.00 0.0000 2.12 96.00 NAV 5 n.a. 108.48 101.00 0.0000 2.12 101.00 NAV 6 n.a. 108.48 105.00 0.0000 2.12 105.00 NAV 7 n.a. 108.48 111.40 0.5840 2.70 110.82 Bendern, 01. Xxxx 2021 CAIAC Fund Management AG, Bendern Bank Frick & Co. AG, Balzers Die nachfolgenden Informationen richten sich an potentielle Erwerber des Blockchain Fund in der Republik Österreich, indem sie den Prospekt mit Bezug auf den Vertrieb in Österreich präzisieren und ergänzen: Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Xx Xxxxxxxxx 0, X-0000 Xxxx Telefon 0000 (0) 00000 00000, Fax 0000 (0) 00000 0 00000 Anteile können über die Zahlstelle erworben und zurückgegeben werden. Dort können auch die Ausgabe- und Rücknahmepreise erfragt werden. Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Xx Xxxxxxxxx 0, X-0000 Xxxx Telefon 0043 (0)-00000 00000, Fax 0000 (0) 00000 0 00000 Der Prospekt als Treuhandurkunde, die wesentlichen Informationen für die Anleger (KIID) sowie die jeweiligen Geschäfts- und Halbjahresberichte können bei der vorgenannten Stelle kostenfrei bezogen werden.
Performance Fee. Die Performance Fee ist eine Gebühr für die Verwaltung eines Fonds, die abhängig von der erzielten Vermögensentwicklung erhoben wird. Sie entsteht in der Regel, wenn bestimmte Ziele erreicht wurden, z. B. das bessere Abschneiden im Vergleich zu einer Benchmark oder eine vorher festgelegte Mindest-Performance. Somit wird der Anlagefonds neben der Gebühr für das Fondsmanagement zusätzlich mit beispielsweise 10 bis 20 Prozent der erzielten Rendite belastet.
Performance Fee. Unter bestimmten Umständen und wie in Anhang A festgelegt, ist die Verwaltungsgesellschaft zum Erhalt einer wertentwicklungsabhängigen Gebühr (die „Performance Fee“) berechtigt. Die Höhe der Performance Fee je Teilfonds oder Anteilklasse wird im Jahresbericht mitgeteilt. Die Verwaltungsgesellschaft zahlt aus der Performance Fee die Gebühr des Asset Managers.
Performance Fee. Als performanceorientierte Gebühr wird ein Prozentsatz der Differenz zwischen dem Nettoinventarwert pro Anteil vor Berechnung der performanceorientierten Gebühr und der zuletzt erreichten High Watermark des OGAW, multipliziert mit der Anzahl der Anteile dem OGAW als Kosten belastet. Eine Performance Fee fällt nur an, wenn am Bewertungstag der Nettoinventarwert pro Anteil vor Belastung einer allfälligen performanceorientierten Gebühr höher ist als die bisherige High Watermark. Anstelle des bisherigen High Watermark Wertes tritt dann der neue, höhere Wert nach Abzug der performanceorientierten Gebühr für die nächste Bewertungsperiode in Kraft. Ansonsten bleibt die High Watermark unverändert. Eine einmal erreichte High Watermark bleibt auch nach Ablauf eines Geschäftsjahres des OGAW bestehen. Bendern, 10. Mai 2019 CAIAC Fund Management AG, Bendern SIGMA Bank AG, Schaan Die nachfolgenden Informationen richten sich an potentielle Erwerber des Heureka Outperformance Fonds in der Republik Österreich, indem sie den Prospekt mit Bezug auf den Vertrieb in Österreich präzisieren und ergänzen: Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Xx Xxxxxxxxx 0, X-0000 Xxxx Telefon 0000 (0) 00000 00000, Fax 0000 (0) 00000 0 00000 Anteile können über die Zahlstelle erworben und zurückgegeben werden. Dort können auch die Ausgabe- und Rücknahmepreise erfragt werden. Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Xx Xxxxxxxxx 0, X-0000 Xxxx Telefon 0043 (0)-00000 00000, Fax 0000 (0) 00000 0 00000 Der Prospekt als Treuhandurkunde, die wesentlichen Informationen für die Anleger (KID) sowie die jeweiligen Geschäfts- und Halbjahresberichte können bei der vorgenannten Stelle kostenfrei bezogen werden.
Performance Fee. Als performanceorientierte Gebühr wird ein Prozentsatz der Differenz zwischen dem Nettoinventarwert pro Anteil vor Berechnung der performanceorientierten Gebühr und der zuletzt erreichten High Watermark des Fonds, multipliziert mit der Anzahl der Anteile dem Fonds als Kosten belastet. Eine Performance Fee fällt nur an, wenn am Bewertungstag der Nettoinventarwert pro Anteil vor Belastung einer allfälligen performanceorientierten Gebühr höher ist als die bisherige High Watermark. Anstelle des bisherigen High Watermark Wertes tritt dann der neue, höhere Wert nach Abzug der performanceorientierten Gebühr für die nächste Bewertungsperiode in Kraft. Ansonsten bleibt die High Watermark unverändert. Eine einmal erreichte High Watermark bleibt auch nach Ablauf eines Geschäftsjahres des Fonds bestehen. Bendern, 26. August 2019 Balzers, 26. August 2019 CAIAC Fund Management AG Bank Frick & Co. AG