Performance Fee Musterklauseln

Performance Fee. Ferner ist der AIFM berechtigt, eine erfolgsabhängige Vergütung („Performance Fee“) gemäss Anhang B „Fonds im Überblick“ des Wertzuwachses des um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigten Anteilswertes des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse zu erhalten. Eine etwaige Performance Fee wird an jedem Bewertungstag auf der Basis der Anzahl umlaufender Anteile des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse ermittelt und abgegrenzt, sofern der Anteilspreis des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse über der High Watermark liegt. Eine abgegrenzte Performance Fee wird quartalsweise (Xxxx, Juni, September, Dezember) nachträglich ausgezahlt. Als Berechnungsgrundlage wird das Prinzip der High Watermark angewendet. Verzeichnet der AIF bzw. die entsprechende Anteilsklasse Werteinbussen, wird die Performance Fee erst wieder erhoben, wenn der um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigte Anteilspreis des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse nach Abzug aller Kosten ein neues Höchst erreicht (High Watermark). Dabei handelt es sich um eine all-time High Watermark (Allzeithoch = High Watermark Prinzip). Jahr 3 Jahr 2 Jahr 1 Bewertungstag High Watermark NAV vor Perf. Fee Perf. Fee NAV nach Perf. Fee NAV Start 100.00 100.00 0.0000 100.00 NAV 1 100.00 103.00 0.2700 102.73 NAV 2 103.00 110.00 0.6300 109.37 NAV 3 110.00 102.00 0.0000 102.00 NAV 4 110.00 96.00 0.0000 96.00 NAV 5 110.00 101.00 0.0000 101.00 NAV 6 110.00 105.00 0.0000 105.00 NAV 7 110.00 111.40 0.1260 111.27 NAV 8 111.40 115.00 0.3240 114.68 NAV 9 115.00 110.00 0.0000 110.00 NAV 10 115.00 112.00 0.0000 112.00 NAV 11 115.00 120.00 0.4500 119.55 NAV 12 120.00 120.00 0.0000 120.00 NAV 1 120.00 110.00 0.0000 110.00 NAV 2 120.00 105.00 0.0000 105.00 NAV 3 120.00 112.00 0.0000 112.00 NAV 4 120.00 114.00 0.0000 114.00 NAV 5 120.00 116.00 0.0000 116.00 NAV 6 120.00 121.00 0.0900 120.91 NAV 7 121.00 125.00 0.3600 124.64 NAV 8 125.00 115.00 0.0000 115.00 NAV 9 125.00 110.00 0.0000 110.00 NAV 10 125.00 109.00 0.0000 109.00 NAV 11 125.00 108.00 0.0000 108.00 NAV 12 125.00 107.00 0.0000 107.00 NAV 1 125.00 103.00 0.0000 103.00 NAV 2 125.00 100.00 0.0000 100.00 NAV 3 125.00 97.00 0.0000 97.00 NAV 4 125.00 95.00 0.0000 95.00 NAV 5 125.00 99.00 0.0000 99.00 NAV 6 125.00 103.00 0.0000 103.00 NAV 7 125.00 105.00 0.0000 105.00 NAV 8 125.00 109.00 0.0000 109.00 NAV 9 125.00 116.00 0.0000 116.00 NAV 10 125.00 123.00 0.0000 123.00 NAV 11 125.00 128.00 0.2700 127.73 NAV 12 128.00 125.00 0.00...
Performance Fee. Es wird für die Vermögensverwaltung keine erfolgsabhängige Kommission (Performance Fee) erhoben. Die Fondsleitung hat keine Gebührenteilungsvereinbarungen („commission sharing agree- ments“) geschlossen. Die Fondsleitung hat keine Vereinbarungen bezüglich sogenannter “soft commissions“ ge- schlossen.
Performance Fee. Der Vermögensverwalter hat darüber hinaus Anspruch auf eine performanceabhängige Anla- geverwaltungsgebühr ("Performance Fee"). Die Performance Fee wird an jedem Bewertungs- tag auf einer annualisierten Basis (Beginn Rechnungsjahr bis zum jeweiligen Auftragstag) be- rechnet und zu Lasten des Teilvermögens unter Anwendung der nachfolgenden Sätze und un- ter Einhaltung der untenstehenden Bedingungen zurückgestellt oder Rückstellungen ange- passt. Nach Ablauf des jeweiligen Rechnungsjahres des Teilvermögens wird dem Anlagever- walter die allfällig geschuldete Performance Fee ausbezahlt. Die Ausrichtung und Höhe der Performance Fee ist von der Entwicklung des Nettoinventarwerts je Anteil im Vergleich zum genannten Referenzindex abhängig. Um Anspruch auf die Performance Fee zu haben, muss die Performance des (ausschüttungs- bereinigten) Nettoinventarwertes je Anteil (vor Abzug der Performance Fee) am letzten Bewer- tungstag des Rechnungsjahres oberhalb der Performance des Vergleichsindexes liegen und es müssen allfällige Minderperformances gegenüber dem Vergleichsindex aus den Vorjahren wie- der vollumfänglich wettgemacht worden sein (Prinzip der relativen High-Water-Mark). Der anwendbare Satz für die Performance Fee beträgt 20%.
Performance Fee. Als performanceorientierte Gebühr wird ein Prozentsatz der Differenz zwischen dem Nettoinventarwert pro Anteil vor Berechnung der performanceorientierten Gebühr und der zuletzt erreichten High Watermark des OGAW, multipliziert mit der Anzahl der Anteile dem OGAW als Kosten belastet. Eine Performance Fee fällt nur an, wenn am Bewertungstag der Nettoinventarwert pro Anteil vor Belastung einer allfälligen performanceorientierten Gebühr höher ist als die bisherige High Watermark. Anstelle des bisherigen High Watermark Wertes tritt dann der neue, höhere Wert nach Abzug der performanceorientierten Gebühr für die nächste Bewertungsperiode in Kraft. Ansonsten bleibt die High Watermark unverändert. Eine einmal erreichte High Watermark bleibt auch nach Ablauf eines Geschäftsjahres des OGAW bestehen. Bendern, 05. November 2021 CAIAC Fund Management AG, Bendern NEUE BANK AG, Vaduz Die Verwaltungsgesellschaft hat die Absicht, die Anteile des Fonds in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich zu vertreiben, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angezeigt und ist mit Abschluss des Anzeigeverfahrens zum öffentlichen Vertrieb berechtigt. Die Verwaltungsgesellschaft hat die DZ BANK AG, Xxxxx xxx Xxxxxxxx 00, X-00000 Xxxxxxxxx, als Zahlstelle in der Bundesrepublik Deutschland ernannt. Zusätzlich zu den allgemeinen Rücknahmeverfahren haben in Deutschland ansässige Anleger auch die Möglichkeit, Rücknahmeanträge für die von ihnen gehaltenen Anteile bei der deutschen Zahlstelle zur Weiterleitung an die Verwaltungsgesellschaft einzureichen. In Deutschland ansässige Anteilsinhaber können auch verlangen, dass Rücknahmeerlöse und alle weiteren für die Anteilsinhaber bestimmten Zahlungen (z.B. Dividendenausschüttungen, die aus dem Vermögen des Fonds zu leisten sind) über die deutsche Zahlstelle geleitet werden. Die DZ BANK AG, Xxxxx xxx Xxxxxxxx 00, X-00000 Xxxxxxxxx, ist auch als Informationsstelle in Deutschland ernannt worden. In Deutschland ansässige Anleger können bei der deutschen Informationsstelle den aktuellen Prospekt, den KIID (Key Investor Information Document), die aktuellen Vertragsbedingungen sowie den jeweils neuesten Geschäftsbericht (Jahresbericht) und, sofern nachfolgend veröffentlicht, auch den neuesten Halbjahresbericht elektronisch und physisch kostenlos erhalten und dort kostenlos die aktuellen Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile erfragen. Des Weiteren stehen bei der deutschen Informationsstelle auch alle sonstigen Informationen und Unterlage...
Performance Fee. Unter bestimmten Umständen und wie in Anhang A festgelegt, ist die Verwaltungsgesellschaft zum Erhalt einer wertentwicklungsabhängigen Gebühr (die „Performance Fee“) berechtigt. Die Höhe der Performance Fee je Teilfonds oder Anteilklasse wird im Jahresbericht mitgeteilt. Die Verwaltungsgesellschaft zahlt aus der Performance Fee die Gebühr des Asset Managers.
Performance Fee. Als performanceorientierte Gebühr wird ein Prozentsatz der Differenz zwischen dem Nettoinventarwert pro Anteil vor Berechnung der performanceorientierten Gebühr und der zuletzt erreichten High Watermark des Fonds, multipliziert mit der Anzahl der Anteile dem Fonds als Kosten belastet. Eine Performance Fee fällt nur an, wenn am Bewertungstag der Nettoinventarwert pro Anteil vor Belastung einer allfälligen performanceorientierten Gebühr höher ist als die bisherige High Watermark. Anstelle des bisherigen High Watermark Wertes tritt dann der neue, höhere Wert nach Abzug der performanceorientierten Gebühr für die nächste Bewertungsperiode in Kraft. Ansonsten bleibt die High Watermark unverändert. Eine einmal erreichte High Watermark bleibt auch nach Ablauf eines Geschäftsjahres des Fonds bestehen. Berechnungsbeispiel mit folgender Performance Fee: 20% Watermark Perf. Fee Perf. Fee Perf. Fee NAV 1 n.a. 100.00 103.00 0.6000 0.60 102.40 NAV 2 n.a. 102.40 110.00 1.5200 2.12 108.48 NAV 3 n.a. 108.48 102.00 0.0000 2.12 102.00 NAV 4 n.a. 108.48 96.00 0.0000 2.12 96.00 NAV 5 n.a. 108.48 101.00 0.0000 2.12 101.00 NAV 6 n.a. 108.48 105.00 0.0000 2.12 105.00 NAV 7 n.a. 108.48 111.40 0.5840 2.70 110.82 Bendern, 01. Xxxx 2021 CAIAC Fund Management AG, Bendern Bank Frick & Co. AG, Balzers Die nachfolgenden Informationen richten sich an potentielle Erwerber des Blockchain Fund in der Republik Österreich, indem sie den Prospekt mit Bezug auf den Vertrieb in Österreich präzisieren und ergänzen: Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Xx Xxxxxxxxx 0, X-0000 Xxxx Telefon 0000 (0) 00000 00000, Fax 0000 (0) 00000 0 00000 Anteile können über die Zahlstelle erworben und zurückgegeben werden. Dort können auch die Ausgabe- und Rücknahmepreise erfragt werden. Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Xx Xxxxxxxxx 0, X-0000 Xxxx Telefon 0043 (0)-00000 00000, Fax 0000 (0) 00000 0 00000 Der Prospekt als Treuhandurkunde, die wesentlichen Informationen für die Anleger (KIID) sowie die jeweiligen Geschäfts- und Halbjahresberichte können bei der vorgenannten Stelle kostenfrei bezogen werden.
Performance Fee. Die Performance Fee ist eine Gebühr für die Verwaltung eines Fonds, die abhängig von der erzielten Vermögensentwicklung erhoben wird. Sie entsteht in der Regel, wenn bestimmte Ziele erreicht wurden, z. B. das bessere Abschneiden im Vergleich zu einer Benchmark oder eine vorher festgelegte Mindest-Performance. Somit wird der Anlagefonds neben der Gebühr für das Fondsmanagement zusätzlich mit beispielsweise 10 bis 20 Prozent der erzielten Rendite belastet.
Performance Fee. Als performanceorientierte Gebühr wird ein Prozentsatz der Differenz zwischen dem Nettoinventarwert pro Anteil vor Berechnung der performanceorientierten Gebühr und der zuletzt erreichten High Watermark des Fonds, multipliziert mit der Anzahl der Anteile dem Fonds als Kosten belastet. Eine Performance Fee fällt nur an, wenn am Bewertungstag der Nettoinventarwert pro Anteil vor Belastung einer allfälligen performanceorientierten Gebühr höher ist als die bisherige High Watermark. Anstelle des bisherigen High Watermark Wertes tritt dann der neue, höhere Wert nach Abzug der performanceorientierten Gebühr für die nächste Bewertungsperiode in Kraft. Ansonsten bleibt die High Watermark unverändert. Eine einmal erreichte High Watermark bleibt auch nach Ablauf eines Geschäftsjahres des Fonds bestehen. Bendern, 14. Dezember 2017 CAIAC Fund Management AG, Bendern Volksbank AG, Schaan
Performance Fee. Als performanceorientierte Gebühr wird ein Prozentsatz der Differenz zwischen dem Nettoinventarwert pro Anteil vor Berechnung der performanceorientierten Gebühr und der zuletzt erreichten High Watermark des Fonds, multipliziert mit der Anzahl der Anteile dem Fonds als Kosten belastet. Eine Performance Fee fällt nur an, wenn am Bewertungstag der Nettoinventarwert pro Anteil vor Belastung einer allfälligen performanceorientierten Gebühr höher ist als die bisherige High Watermark. Anstelle des bisherigen High Watermark Wertes tritt dann der neue, höhere Wert nach Abzug der performanceorientierten Gebühr für die nächste Bewertungsperiode in Kraft. Ansonsten bleibt die High Watermark unverändert. Eine einmal erreichte High Watermark bleibt auch nach Ablauf eines Geschäftsjahres des Fonds bestehen. Bendern, 01. August 2017 CAIAC Fund Management AG, Bendern Volksbank AG, Schaan Die nachfolgenden Informationen richten sich an potentielle Erwerber des Heureka Outperformance Fonds in der Republik Österreich, indem sie den Prospekt mit Bezug auf den Vertrieb in Österreich präzisieren und ergänzen: Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Xx Xxxxxxxxx 0, X-0000 Xxxx Telefon 0000 (0) 00000 00000, Fax 0000 (0) 00000 0 00000 Anteile können über die Zahlstelle erworben und zurückgegeben werden. Dort können auch die Ausgabe- und Rücknahmepreise erfragt werden. Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Xx Xxxxxxxxx 0, X-0000 Xxxx Telefon 0043 (0)-00000 00000, Fax 0000 (0) 00000 0 00000 Der Prospekt als Treuhandurkunde, die wesentlichen Informationen für die Anleger (KID) sowie die jeweiligen Geschäfts- und Halbjahresberichte können bei der vorgenannten Stelle kostenfrei bezogen werden.
Performance Fee. Die Gesellschaft kann für die Verwaltung des Sondervermögens zusätzlich zu den Vergütungen je ausgegebenen Anteil eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 10,00 % des Betrages erhalten, um den die Anteilwertentwicklung am Ende einer Abrechnungsperiode den Ertrag aus einer als Vergleichsmaßstab herangezogenen Kapitalmarktanlage in dieser Abrechnungsperiode übersteigt, jedoch insgesamt höchstens bis zu 10,00 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den börsentäglichen Werten errechnet wird. Ist der Anteilwert zu Beginn der Abrechnungsperiode niedriger als der Höchststand des Anteilwertes des Sondervermögens, der am Ende der fünf vorangegangenen Abrechnungsperioden erzielt wurde (nachfolgend „High Water Mark“), so tritt zwecks Berechnung der Anteilwertentwicklung nach Satz 1 die High Water Mark an die Stelle des Anteilwerts zu Beginn der Abrechnungsperiode. Existieren für das Sondervermögen weniger als fünf vorangegangene Abrechnungsperioden, so werden bei der Berechnung des Vergütungsanspruchs alle vorangegangenen Abrechnungsperioden berücksichtigt. Die dem Sondervermögen belasteten Kosten dürfen vor dem Vergleich nicht von der Entwicklung des Vergleichsmaßstabs abgezogen werden. Als Vergleichsmaßstab werden 10-jährige Bundesanleihen (Bunds) festgelegt. Falls der Vergleichsmaßstab entfallen sollte, wird die Gesellschaft einen angemessenen anderen Vergleichsmaßstab festlegen, der an die Stelle des genannten Maßstabs tritt. Es steht der Gesellschaft frei, für eine oder mehrere Anteilklassen eine niedrigere erfolgsabhängige Vergütung zu berechnen oder von der Berechnung einer erfolgsabhängigen Vergütung abzusehen. Die Abrechnungsperiode beginnt am 01.01. und endet am 31.12. eines Kalenderjahres. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflegung des OGAW-Sondervermögens und endet erst am zweiten 31.12., der der Auflegung folgt. Die Anteilwertentwicklung ist nach der BVI-Methode zu berechnen. Die erfolgsabhängige Vergütung wird durch den Vergleich des Ertrages der 10-jährigen Bundesanleihen (Bunds) mit der Anteilwertentwicklung, die nach der BVI-Methode berechnet wird, in der Abrechnungsperiode (ggf. unter Berücksichtigung des vereinbarten zusätzlichen Schwellenwertes) ermittelt. Die Wertentwicklungsberechnung nach der BVI-Methode beruht auf der international anerkannten „time weighted rate of return (TWR)“- Standard-Methode. Die Berechnungs-Methode misst die prozentuale Veränderung des ang...