Personengesellschaften Musterklauseln

Personengesellschaften. Versicherungsschutz bei Personengesellschaften besteht für persönlich haftende Gesellschafter, berufene Unternehmensleiter sowie Mitglieder von Aufsichts- und Beratungsorganen.
Personengesellschaften. Versicherungsschutz in Bezug auf Personengesellschaften besteht für persönlich haftende Gesellschafter, berufene Unternehmensleiter sowie Mitglieder von Aufsichts- und Beratungsorganen. Für die Bestimmung des Versicherungsschutzes finden die Regelungen des Aktien- und GmbH-Gesetzes entsprechende Anwendung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Inanspruchnahmen aufgrund der Kapitalhaftung oder wegen der Verletzung von Treuepflichten als Gesellschafter.
Personengesellschaften. Ist der Inhaber der SNP Aktien eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft), so hängt die Besteu- erung davon ab, ob deren Gesellschafter der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegen. Bei Ge- sellschaftern, die der Körperschaftsteuer unterliegen, sind Gewinne aus der Veräußerung von Aktien grundsätzlich zu 95 % steuerbefreit (siehe vorstehend unter Abschnitt 5.4.3 c) (i) des Berichts). Bei Gesellschaftern, die der Einkommensteuer unterliegen, sind 60 % der Gewinne aus der Veräußerung von Aktien zu versteuern (siehe vorstehend unter Abschnitt 5.4.3 c) (ii) des Berichts). Zusätzlich unter- liegen die Gewinne aus der Veräußerung von Aktien bei Zuordnung zu einer inländischen Betriebsstätte auf der Ebene der gewerbesteuerpflichtigen Personengesellschaft zu 60 % der Gewerbesteuer, soweit natürliche Personen beteiligt sind, und zu 5 % der Gewerbesteuer, soweit Kapitalgesellschaften beteiligt sind. Soweit natürliche Personen an der Personengesellschaft beteiligt sind, wird die Gewerbesteuer jedoch im Wege eines pauschalierten Verfahrens vollständig oder teilweise auf ihre Einkommensteuer angerechnet. Hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von mit Veräußerungsgewinnen zusammenhängenden Betriebsausgaben und Veräußerungsverlusten gilt für körperschaftsteuerpflichtige Gesellschafter das vorstehend unter Abschnitt 5.4.3 c) (i) des Berichts Ausgeführte und für einkommensteuerpflichtige Gesellschafter das vorstehend unter Abschnitt 5.4.3 c) (ii) des Berichts Ausgeführte.
Personengesellschaften. Ist die Versicherungsnehmerin eine Personengesell- schaft, so gelten bei persönlich haftenden Gesellschaf- tern, berufenen Unternehmensleitern sowie Mitgliedern von Aufsichts- und Beratungsorganen von Personenge- sellschaften die Haftungstatbestände des Aktien- und GmbH-Gesetzes für die Bestimmung des Versiche- rungsschutzes analog. Eine darüberhinausgehende Haf- tung aufgrund anderer Bestimmungen (u.a. BGB und HGB sowie entsprechender ausländischen Rechtsvor- schriften) ist – mit Ausnahme der reinen Kapitalhaftung aus der Gesellschafterstellung ebenfalls mitversichert.
Personengesellschaften. 7. Partnerships
Personengesellschaften. Ist der Inhaber der Pfeiffer Vacuum-Aktien eine Personengesellschaft (Mitunterneh- merschaft), so hängt die Besteuerung davon ab, ob deren Gesellschafter der Einkom- men- oder Körperschaftsteuer unterliegen. Bei Gesellschaftern, die der Körper- schaftsteuer unterliegen, sind Gewinne aus der Veräußerung von Aktien grundsätz- lich zu 95% steuerbefreit (siehe oben unter (i)). Bei Gesellschaftern, die der Ein- kommensteuer unterliegen, sind 60% der Gewinne aus der Veräußerung von Aktien zu versteuern (siehe oben unter (ii)). Zusätzlich unterliegen die Gewinne aus der Veräußerung von Aktien bei Zuordnung zu einer inländischen Betriebsstätte auf der Ebene der gewerbesteuerpflichtigen Personengesellschaft zu 60% der Gewerbe- steuer, soweit natürliche Personen beteiligt sind, und zu 5% der Gewerbesteuer, so- weit Kapitalgesellschaften beteiligt sind. Soweit natürliche Personen an der Perso- nengesellschaft beteiligt sind, wird die Gewerbesteuer jedoch im Wege eines pau- schalierten Verfahrens vollständig oder teilweise auf ihre Einkommensteuer ange- rechnet. Hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von mit Veräußerungsgewinnen zusam- menhängenden Betriebsausgaben und Veräußerungsverlusten gilt für körperschaft- steuerpflichtige Gesellschafter das oben unter (i) Ausgeführte und für einkommen- steuerpflichtige Gesellschafter das oben unter (ii) Ausgeführte.
Personengesellschaften. Versichert wird jeder einzelne Gesellschafter; der erste Gesellschafter zahlt 100%, jeder weitere 50%.
Personengesellschaften. GENOSSENSCHAFTEN STIFTUNGEN KÖRPERSCHAFTEN ÄNDERUNGEN INNERHALB DER GESELLSCHAFT ÜBERSICHT DEUTSCHER GESELLSCHAFTSFORMEN ÄNDERUNG DES GESELLSCHAFTSVERTRAGS / DER SATZUNG FORM DER ÄNDERUNG KÜNDIGUNGSFRIST RECHTSFOLGE DER KÜNDIGUNG AUFWAND DER ÄNDERUNG GEMESSEN AN DEN ATTRIBU- TEN DAUER, KOSTEN UND (RECHTLICHER SOWIE STEUER- RECHTLICHER) BERATUNG ÜBERTRAGUNG VON ANTEILEN (VERFÜGUNGSGESCHÄFT) KOSTEN DER ÜBERTRAGUNG (HANDELSREGISTER + NOTAR)