Versicherte Musterklauseln

Versicherte. Versicherte im Sinne dieses Versicherungsvertrages sind versicherte Gesellschaften und mitversicherte Personen bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit. Versicherte Gesellschaften sind • der Versicherungsnehmer, • dessen Tochtergesellschaften im Inland und in den Ländern des Europäi- schen Wirtschaftsraums (EWR) oder des Vereinigten Königreichs Groß- britannien und Nordirland (UK) und • Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Zweigstellen des Versiche- rungsnehmers außerhalb des EWR / UK, soweit diese im Versicherungs- schein ausdrücklich benannt sind. Mitversicherte Personen sind die • Mitglieder der Geschäftsführung der versicherten Gesellschaften, • angestellten Mitarbeiter der versicherten Gesellschaften, • in den Betrieb der versicherten Gesellschaften eingegliederten Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, Praktikanten und Werksstudenten, • in den Betrieb der versicherten Gesellschaften eingegliederten freien Mit- arbeiter (natürliche Personen), soweit diese im Namen und Auftrag der ver- sicherten Gesellschaften tätig werden.
Versicherte. (1) Versichert sind der Versicherungsnehmer, sowie die nachfolgend aufgeführten versicherten Personen.
Versicherte. Versicherungsschutz besteht für
Versicherte. Versichert sind: E2.1 Versicherungsnehmer Natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft, Körper- schaft oder Anstalt, die in der Police als Versicherungsnehmer aufgeführt ist. Ist der Versicherungsnehmer eine Personengesellschaft (wie Kol- lektivgesellschaft), Gemeinschaft zu gesamter Hand (wie Erbenge- meinschaft) oder hat er die Versicherung für Rechnung Dritter abgeschlossen, so sind ihm in Rechten und Pflichten gleichgestellt die Gesellschafter, die Angehörigen der Gemeinschaft zu gesam- ter Hand bzw. die übrigen Personen, auf welche die Versicherung lautet. E2.2 Vertreter des Versicherungsnehmers Die aktuellen und ehemaligen Vertreter des Versicherungsnehmers sowie die mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes betrauten Personen aus ihren Tätigkeiten für den versicherten Betrieb.
Versicherte. 1 . MITVERSICHERTE PERSONEN Versicherte im Sinne dieses Versicherungsvertrags sind versicherte Gesellschaften und mitversicherte Personen bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit. Versicherte Gesellschaften sind • der Versicherungsnehmer, • Tochtergesellschaften, Zweigstellen und Niederlassungen des Versicherungsnehmers im Inland sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), • Tochtergesellschaften des Versicherungsnehmers außerhalb des EWR, soweit diese im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind. Mitversicherte Personen sind die • gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers, • leitende und sonstige angestellte Mitarbeiter des Versicherungsnehmers, geringfügig Beschäftigte, ehrenamtliche Helfer, Auszubildende, Volontäre, Praktikanten und Werkstudenten, • in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederten Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, • in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederten freien Mitarbeiter (natürliche Personen), soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden, • Anteilsinhaber, Kommanditisten, Gesellschafter, Aufsichtsräte und Beiräte (natürliche Personen), soweit diese eine nach diesem Vertrag versicherte Tätigkeit im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers ausüben.
Versicherte. Sie sind im Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versicherte. Eigenschaften‌ Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen für die Folgen aus ihrem Verhalten im privaten Leben als: 1 Privatperson 2 Familienoberhaupt
Versicherte. Gefahren‌ Versichert sind Personenunfälle bei der Benützung des Fahrzeugs sowie beim Auf- und Absteigen und bei unterwegs vorzunehmenden Hantie- rungen am Fahrzeug.