Persönliches Verhalten Musterklauseln

Persönliches Verhalten. Die Mitarbeitenden verpflichten sich zu einem taktvollen, guten Einvernehmen und die Zusammen- arbeit fördernden Benehmen gegenüber Mitarbeitenden, Vorgesetzten und Untergebenen. Gegen- über Kunden, Vertragspartnern und Amtsstellen ist Höflichkeit und Zuvorkommenheit zu beachten. Auch hat das Verhalten der Mitarbeitenden ausserhalb des Betriebes der Wahrung des Ansehens und Vertrauens, welches die Cargologic in der Öffentlichkeit geniesst, Rechnung zu tragen.
Persönliches Verhalten. Die Mitarbeitenden verpflichten sich zu einem taktvollen, guten Einvernehmen und die Zusammenarbeit fördernden Benehmen gegenüber Mitarbeitenden, Vorgesetzten und Untergebenen. Gegenüber Kunden, Vertragspartnern und Amtsstellen ist Höflichkeit und Zuvorkommenheit zu beachten. Auch hat das Verhalten der Mitarbeitenden ausserhalb des Betriebes der Wahrung des Ansehens und Vertrauens, welches die Swissport Basel in der Öffentlichkeit geniesst, Rechnung zu tragen. Geschäftsschädigendes Verhalten jeglicher Art ist zu unterlassen.
Persönliches Verhalten. Während des Kurses werde ich mich mit sämtlichen Personen, die in Verbindung mit dem Kurs stehen, respektvoll und angemessen verhalten, seien es Vertreter von EUREKA, Xxxxxxx oder jegliche anderen Personen, die mit dem Kurs zu tun haben.
Persönliches Verhalten. Jegliche Form von körperlicher Gewalt, Androhung von Gewalt oder Sachbeschädigung ist verboten und wird zur Anzeige gebracht. Auch jegliche Form von Gewaltverherrlichung durch Zeigen von Schrift- zügen, Symbolen oder Zitaten und Liedern ist untersagt. Menschen- feindliche, rassistische, rechtsradikale oder sexistische Äußerungen werden nicht toleriert und zur Anzeige gebracht. Die Privatsphäre der Mitmenschen ist zu respektieren. Distanzloses Verhalten und sexuelle Beziehungen sind unerwünscht. Den Anweisungen des Klinikpersonals ist Folge zu leisten. Die Räumlichkeiten der Klinik sind von jedem sauber und ordentlich zu hinterlassen. Sicherheit / Haftung für Wertsachen u. a. Diebstähle sind auch in Krankenhäusern ein immerwährendes Thema. Aus diesem Grund sind die Seiteneingänge der einzelnen Häuser von außen verschlossen zu halten. Der Haupteingang zu allen stationären Bereichen unserer Klinik befin- det sich an der Potsdamer Chaussee 69. Dort erfolgt selbstverständ- lich durch unsere Mitarbeiter im Bereich der Rezeption eine genaue Wegbeschreibung, damit Besucher sich orientieren können. Für mitgebrachte Wertsachen wird grundsätzlich keine Haftung über- nommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Wertsachen in kleinerem Umfang im Bereich der Patientenverwaltung in Verwahrung zu geben. Bei Abspracheunfähigkeit des Patienten aufgrund des psychischen Zustands kann das Stationspersonal Geldbeträge und Wertgegen- stände gegen schriftlichen Nachweis und Unterschrift eines Zeugen in Verwahrung nehmen.

Related to Persönliches Verhalten

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.