Leistungsprämien Musterklauseln

Leistungsprämien. Für die Belohnung von Sonderleistungen können Einmal-Prämien in monetärer oder nicht monetärer Form ausgerichtet werden.
Leistungsprämien. 1 Ausserordentliche Leistungen von Teams oder einzelnen Mitarbeitenden können mit Leistungsprämien honoriert werden. Diese werden nicht in das Grundgehalt eingebaut.
Leistungsprämien. Art. 34 Stunden-, und Monatslohn Art. 35 Mindestlöhne
Leistungsprämien. 33.1 Es steht dem Arbeitgeber zu, zusätzlich zum vereinbarten Lohn eine Leistungsprämie auszuzahlen, (kein Akkordlohn).
Leistungsprämien. Als Anerkennung für besondere und aussergewöhnliche Leistungen können Mit- arbeitende mit einer Leistungsprämie belohnt werden. Die Details sind im FAV-Anhang 1 unter Punkt 4 beschrieben.
Leistungsprämien. Für besonders gute Leistungen können einmalige Leistungsprämien bis zur Höhe eines Monats- xxxxxx gewährt werden.
Leistungsprämien. Ausserordentliche Leistungen können durch individuelle, freiweillige Leistungsprämien honoriert werden. Dabei handelt es sich um einmalig ausbezahlte Beträge, die nicht zu einem festen Lohnbestandteil werden und im alleinigen Ermessen von GGZ stehen.
Leistungsprämien. 48q. (1) Der Vertragshochschullehrperson können jederzeit widerrufbare Leistungsprämien gezahlt wer- den. § 49. (entfällt)
Leistungsprämien. 1 Es steht dem Arbeitgeber zu, zusätzlich zum vereinbarten Lohn eine Leistungsprämie auszuzahlen, (kein Ak- kordlohn).
Leistungsprämien. Leistungsprämien können bei Erreichen besonderer, schriftlich zwischen Arbeit- nehmerIn und Arbeitgeber vereinbarter Arbeits- und Leistungsziele oder bei Erreichen besonderer Arbeitsergebnisse einzelner ArbeitnehmerInnen oder mehrerer MitarbeiterInnen eines definierten Arbeitsbereiches gewährt werden. Die Prämien werden grundsätzlich erst nach Erreichen des Zieles bzw. des besonderen Arbeitsergebnisses als Einmalzahlung geleistet. ArbeitnehmerIn und Arbeitgeber können Zielvereinbarungen abschließen. Diese sind Grundlage für Leistungszulagen und können Grundlage für Leistungsprämien sein. Zielvereinbarungen sollen folgenden Mindestregelungsgehalt haben: • Geltungsbereich • Bezeichnung des besonderen Ziels • Benennung der Leistungskriterien/Zielvorgaben • Bewertungs- und Abrechnungsregelungen • Laufzeit • Höhe und Zahlungsbedingungen der Leistungszulage bzw. der Leistungsprämie.