Platzkontrolle Musterklauseln

Platzkontrolle. Den Anordnungen der Platzaufsicht, d.h. Geschäftsführer, Head‐Greenkeeper, Platzmarshals bzw. Platzkontrolle sowie unseres Golflehrers ist Folge zu leisten.
Platzkontrolle. Der Golfclub behält sich eine Platzkontrolle vor, u.a. um sicherzustellen, dass nur berechtigte Mitglieder/Gastspieler den Golfplatz nutzen. Den Anordnungen der für die Platzkontrolle zuständigen Spielaufsicht durch Marshal, Mitglieder des Spielaus- schusses oder deren Beauftragte ist Folge zu leisten.