Haftungsausschlüsse Musterklauseln

Haftungsausschlüsse. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DER EINGESCHRÄNKTEN HARDWARE-GARANTIE GEMÄSS ABSCHNITT 17.1 (HARDWARE-GARANTIE) VORGESEHEN, WERDEN DIE PRODUKTE WIE BESEHEN OHNE JEGLICHE GEWÄHR ERBRACHT. OHNE EINSCHRÄNKUNG DER VORHERIGEN AUSFÜHRUNGEN SCHLIESST SAMSARA AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG AUS, EBENSO WIE JEGLICHE GARANTIEN, DIE AUS EINER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER AUS HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN. DER KUNDE ERKENNT AN UND ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE PRODUKTE KEIN ERSATZ FÜR EIN SICHERES UND GESETZESKONFORMES FAHREN ODER EIN ANDERES ANGEMESSENES VERHALTEN AM ARBEITSPLATZ SIND. Samsara bietet keine Gewährleistung, dass die Produkte den Anforderungen des Kunden entsprechen oder ununterbrochen, sicher oder fehlerfrei verfügbar sein werden. Samsara bietet keine Gewährleistung bezüglich der Qualität, Genauigkeit, Rechtzeitigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit von Analysen oder Kundendaten. Keine Folgeschäden. WEDER SAMSARA NOCH DER KUNDE ODER EIN ANDERES, AN DER ERSTELLUNG, PRODUKTION ODER LIEFERUNG DER PRODUKTE BETEILIGTES UNTERNEHMEN HAFTET FÜR NEBEN-, SONDER-, STRAFSCHÄDEN, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEN GEWINN, DATENVERLUST ODER VERLUST DES GESCHÄFTSWERTS, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, COMPUTERSCHÄDEN ODER SYSTEMAUSFÄLLE ODER DIE KOSTEN FÜR ERSATZPRODUKTE AUFGRUND VON ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER AUFGRUND DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHEN NUTZUNG DER PRODUKTE, EGAL OB AUF GRUNDLAGE VON GEWÄHRLEISTUNG, VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), PRODUKTHAFTUNG ODER EINER ANDEREN RECHTSGRUNDLAGE, UND EGAL OB DIE ANDERE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WURDE ODER NICHT, AUCH WENN EIN HIERIN EINGERÄUMTER BESCHRÄNKTER RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HAT. GEWISSE RECHTSORDNUNGEN VERBIETEN RECHTLICH HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE ODER -BESCHRÄNKUNGEN FÜR FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN, WESHALB DIE VORHERIGEN BESCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE KEINE ANWENDUNG FINDEN. Haftungsobergrenze. MIT AUSNAHME (i) DER HIERIN FESTGELEGTEN AUSDRÜCKLICHEN ENTSCHÄDIGUNGSPFLICHT, (ii) DES VERSTOSSES DES KUNDEN GEGEN ABSCHNITT 5 (LIZENZEINSCHRÄNKUNGEN) UND (iii) DER ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN IM RAHMEN EINES AUFTRAGSFORMULARS, WIRD DIE GESAMTHAFTUNG DER JEWEILIGEN PARTEIEN, AUCH GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI UND IHREN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, AUFGRUND VON ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ...
Haftungsausschlüsse. 1. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns und unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Haben wir eine wesentliche Vertragspflicht (hierzu s. nächster Absatz) leicht fahrlässig verletzt, besteht eine Haftung; allerdings ist diese dann auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt. 2. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 3. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht leitende Angestellte sind, beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne des vorherigen Absatzes. 4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen Gesetzen, die der Umsetzung der Europäischen Produkthaftungsrichtlinie (85/374/EG) in nationales Recht dienen.
Haftungsausschlüsse a) Der Luftfrachtführer übernimmt keine Gewährleistung für Verlade- oder Lie- ferfristen, ebenso wenig für eine bestimmte Reihenfolge in der Abfertigung von Gütern gleicher Beförderungen. b) Der Luftfrachtführer haftet nicht für etwaige Schäden aus zusätzlichen Be- förderungen, die aus einem Vor- bzw. Nachtransport bzw. Stadtzubringer- dienst resultieren, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Luftfrachtführer verursacht wurden oder auf einer Verletzung von Pflichten des Luftfrachtführers beruhen, die die ord- nungsgemäße Durchführung der zusätzliche Beförderung überhaupt erst er- möglichen und auf deren Einhaltung der Absender regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. c) Der Luftfrachtführer haftet nicht für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die Befolgung von Gesetzen, Regierungsverordnungen, Anordnungen oder Auflagen oder durch andere Ereignisse verursacht worden sind, das au- ßerhalb des Einflusses des Luftfrachtführers liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf seine Entscheidung, die Beförderung einer Sendung abzu- lehnen d) Der Luftfrachtführer haftet nicht für die Beschädigung, die Zerstörung oder die Verspätung einer Gütersendung, die durch die in ihr enthaltenen Gegen- stände oder Tiere verursacht worden ist. Absender und Empfänger, deren Sendungen andere Sendungen oder das Eigentum des Luftfrachtführers be- schädigen oder zerstören, haben den Luftfrachtführer für alle entstandenen Verluste und Kosten zu entschädigen und schadlos zu halten. Sendungen, welche Flugzeuge, Menschen oder Eigentum gefährden können, können je- derzeit durch den Luftfrachtführer ohne Ankündigung und ohne dass dem Luftfrachtführer hieraus eine Haftung erwächst, entfernt oder zerstört werden. e) Der Luftfrachtführer haftet weder für Verluste, Schäden oder Kosten, die durch den Tod oder die Verletzung eines Tieres oder eines Betreuers entstehen, wenn diese durch das Verhalten, die Art oder die Veranlagung des Tieres oder eines anderen Tieres oder aus Gründen, die der Luftfracht- führer nicht zu vertreten hat, verursacht oder mitverursacht wurden. f) Der Luftfrachtführer haftet nicht für Verluste, Schäden, Forderungen oder Buß- gelder, die sich aus Fehlern, Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten von Angaben, die bei der Umwandlung von Papier zu eAWB-Dokumenten erfasst wurden, ergeben. g) Sendungen, welche infolge von Klimawechsel, Temperaturwechsel, Höhen- wechsel oder infolge anderer gewöhnlicher Umstände oder...
Haftungsausschlüsse. (a) Jeder Radar Score basiert auf Daten, die den Stripe Radar Services zum Zeitpunkt der Erstellung zur Verfügung stehen, und der Radar Score wird nicht automatisch aktualisiert, um spätere Änderungen der Daten, die zur Erstellung des Radar Scores verwendet wurden, widerzuspiegeln. (b) Die Stripe Radar Services verwenden Daten aus Transaktionen, die über die Stripe Services abgewickelt werden, wozu auch Ihre Transaktionen gehören können. (c) Die Stripe Radar Daten stellen keine Rechtsberatung dar und auch keine Beratung darüber, ob Sie eine Transaktion mit einer anderen Person durchführen sollten. (d) Stripe haftet nicht für Verluste, Schäden oder Kosten, die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) betrügerischen Transaktionen und anderen betrügerischen Aktivitäten, (ii) nicht betrügerischen Transaktionen, die von den Stripe Radar Services blockiert werden können, oder (iii) der Genauigkeit (oder Ungenauigkeit) der Radar Scores und allen Handlungen, die Sie oder Stripe aufgrund der Radar Scores vornehmen, ergeben.
Haftungsausschlüsse. 6.1. Für unsere Haftung gelten die Haftungsbeschränkungen und - Ausschlüsse gemäß diesen AGB, den Gesetzen und den AÖSp. 6.2. Wir sind von jeder Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist durch ein Verschulden des Verfügungsberechtigten, durch eine nicht von uns oder unserem Beauftragten verschuldete Weisung des Verfügungsberechtigten, durch besondere Mängel des Gutes oder durch Umstände verursacht worden ist, die wir oder unserer Beauftragter nicht vermeiden und deren Folgen wir oder unser Beauftragter nicht abwenden konnte. 6.3. Wir haften insbesondere nicht: 6.3.1. für Schäden, insbesondere auch Beraubungsschäden, an nicht oder mangelhaft verpackten Gütern, soweit nicht eine vorherige besondere schriftliche Vereinbarung über die Haftung erfolgt ist; 6.3.2. für Güter, die nach den zur Anwendung kommenden Beförderungsbestimmungen als unverpackt oder mangelhaft verpackt gelten; diese gelten auch uns gegenüber als unverpackt oder mangelhaft verpackt; 6.3.3. für äußerlich erkennbare Schäden der Verpackung, die sogleich oder später zutage treten; diese dürfen wir auf Kosten des Auftraggebers beseitigen lassen, wir müssen dies aber nicht tun, wir übernehmen dadurch aber keine über die vorhergehenden Absätze hinausgehende Haftung; 6.3.4. für Schäden, die durch Aufbewahrung im Freien entstehen, wenn solche Aufbewahrung vereinbart oder eine andere Aufbewahrung nach dem üblichen Geschäftsbetrieb oder nach den Umständen untunlich war; 6.3.5. für Schäden, die durch Diebstahl, Erpressung oder Raub oder eine andere strafbare Handlung entstehen; 6.3.6. für die unmittelbaren oder mittelbaren Folgen jedes sonstigen Ereignisses, das wir nicht verschuldet haben (wie etwa höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Schadhaftwerden irgendwelcher Geräte oder Leitungen, Einwirkung anderer Güter, Beschädigungen durch Tiere, natürliche Veränderung des Gutes, Verzögerungen, Lade- Beförderungs- oder Entladehindernisse etc.). 6.4. Wenn der Verlust oder die Beschädigung aus den mit einzelnen oder mehreren Umständen der folgenden Art verbundenen besonderen Gefahren entstanden ist, sind wir von jeder Haftung befreit: 6.4.1. Verwendung von offenen, nicht mit Planen gedeckten Fahrzeugen, wenn diese Verwendung ausdrücklich vereinbart worden ist; 6.4.2. Fehlen oder Mängel der Verpackung, wenn die Güter ihrer Natur nach bei fehlender oder mangelhafter Verpackung Verlusten oder Beschädigungen ausgesetzt sind; 6.4.3. Behandlung, Verladen, Verstauen od...
Haftungsausschlüsse. Betreiber" haftet gegenüber "Spielberechtigter" nicht für die Unfälle und Schäden, die dieser in Ausübung seiner sportlichen Betätigung erleidet. Der "Betreiber" haftet ferner nicht für alle auf dem Gelände oder aus den Räumen des "Betreiber" abhanden gekommenen oder beschädigten Gegenstände. Die Rechte "Spielberechtigter" aus dem vom Landes Golfverband / dem Deutschen Golfverband abgeschlossenen Versicherungsverträgen bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. Gerichtsstand ist Bosau. Thürk, den "Spielberechtigter" "Betreiber" (Erziehungsberechtigter bei Jugendlichen) Kategorie 1 Golfer‐innen 625,00 € Jahresgebühr für Einzelspieler, zuzüglich 35,00 € Verbandsabgaben inkl. Bearbeitungsgebühr 57,00 € Monatliche Zahlung 1) (Januar bis Dezember) für Einzelspieler, zuzüglich 35,00 € Verbandsabgaben inkl. Bearbeitungsgebühr (Fällig mit der ersten Rate) 180,00 € Jahresgebühr, zuzüglich 35,00 € Verbandsabgaben inkl. Bearbeitungsgebühr 495,00 € 195,00 € Jahresgebühr für Einzelspieler 300,00 € für 20 x 9 Loch Greenfee gültig für eine Saison, zuzüglich 35,00 € Verbandsabgaben inkl. Bearbeitungsgebühr 360,00 € 210,00 € Jahresgebühr für Einzelspieler 150,00 € für 10 x 9 Loch Greenfee gültig für eine Saison, zuzüglich 35,00 € Verbandsabgaben inkl. Bearbeitungsgebühr Kategorie 5 Fernmitgliedschaft (ohne Spielberechtigung) 160,00 € Jahresgebühr für Einzelspieler Wohnort mindestens 100 km entfernt, zuzüglich DGV Mitgliedschaft 35,00 € Verbandsabgaben inkl. Bearbeitungsgebühr 1) Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA‐Mandats für wiederkehrende Zahlungen. 2) Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten und Xxxxxxx ‐ Nachweis durch Studenten oder Schülerausweis zu erbringen. 3) Die Spielberechtigung in der Kategorie 3 und 3a ist Personengebunden. Während der Saison kann nicht von Kategorie 3a auf 3 aufgestockt werden. Ein Wechsel in eine Vollmitgliedschaft (Kategorie 1) ist jedoch jederzeit möglich. Kategorie 6 Zweitmitgliedschaft 430,00 € Jahresgebühr Wenn Sie bereits in einem anderem Golfclub Mitglied sind und dieser auch Ihr Handicap verwaltet, dann können Sie für eine Jahresgebühr bei uns spielen. Kategorie 1a Sonderangebot Clubumsteiger 430,00 € Jahresgebühr für Einzelspieler, zuzüglich 35,00 € Verbandsabgaben inkl. Bearbeitungsgebühr Dieses Sonderangebot unterliegt folgenden Bedingungen: Die Jahresgebühr beinhaltet das erste Jahr des Wechsels und bedarf einer Verlängerung der Mitgliedschaft für das Folgejahr. Sollte eine Verlängerung nicht erfolgen ist der Diffe...
Haftungsausschlüsse. Der Haftungsanspruch erlischt, wenn der AG den Schaden und die daraus resul- tierenden Ansprüche nicht unverzüglich – längstens aber binnen 14 Tagen (so- fern nicht in den besonderen Bedingungen Abweichendes als vereinbart gilt) ab Kenntnis vom Schaden und Schädiger – schriftlich anzeigt und nachweist bzw. der Anspruch nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend ge- macht wird. Bei Verlust eines Schlüssels wird nur der Ersatz des verlorenen Schlüs- sels geleistet; es erfolgt kein weiterer Schadenersatz. Für andere als die angeführ- ten Schäden haftet der ÖWD nicht, insbesondere auch nicht für Schäden, für die auf Grund der allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversiche- rung kein Versicherungsschutz gewährt wird. Die Möglichkeit der Anfechtung we- gen Verkürzung über die Hälfte wird ausgeschlossen.
Haftungsausschlüsse. (a) Die Bereitstellung der Lösungen und Produkte erfolgt auf Basis des Ist-Zustands, wobei nicht garantiert wird, dass sie lückenlos oder fehlerfrei sind. (b) Ausser in dem gesetzlich verbotenen Umfang oder in dem Umfang, in dem gesetzliche Rechte gelten, die nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder aufgehoben werden können: (i) sind der Anbieter und seine Lizenzgeber nicht verpflichtet, Zusicherungen oder Gewährleistungen irgendwelcher Art abzugeben, weder ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig in Bezug auf die Lösungen, Produkte und/oder Dokumentation (und der Kontoinhaber erkennt an, dass er sich ohne vorherige Prüfung nicht auf Produkte und/oder Dokumente verlassen darf); und (ii) lehnen der Anbieter und seine Lizenzgeber alle Gewährleistungen ab, einschliesslich aller impliziten oder ausdrücklichen Gewährleistungen.
Haftungsausschlüsse. 10.1 Der Verkäufer trägt nicht die Verantwortung für Materialschäden an der Ware, die in Erscheinung treten, nachdem die Ware dem Käufer zur Abholung bereitgestellt wurde. Ist die Lieferung der Waren an den Käufer durch den Verkäufer ausdrücklich vereinbart, kann der Verkäufer nicht für Materialschäden der Waren verantwortlich gemacht werden, die nach der Auslieferung der Waren an den Käufer in Erscheinung treten. 10.2 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch eine Verzögerung der Leistungserbringung oder Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Verkäufers für den Kunden entstehen und auf falschen oder ungenauen Angaben, Spezifikationen, Projekten oder anderen durch den Kunden bereitgestellten Informationen beruhen. 10.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch Verzögerungen von Seiten der Lieferanten des Verkäufers für den Käufer entstehen. 10.4 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die nicht direkt an der Ware entstanden sind, besonders nicht für Gewinneinbußen, Schäden an anderen Dingen des Käufers, Schäden aufgrund von Geräteausfällen, Produktionsstillstand oder andere materielle und immaterielle Schäden. 10.5 In jedem Falle ist die gesamte und maximale Haftung des Anbieters und beteiligter Personen, Mitarbeiter, Manager und Zulieferer begrenzt auf den Wert der Waren, die das Schadensereignis hervorgerufen haben.
Haftungsausschlüsse. 4.3.1. Die Gesellschaft haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, die dem Kunden entstehen (z. B. entgangener Gewinn, entgangene Einnahmen usw.). 4.3.2. Die Gesellschaft haftet nicht für höhere Gewalt und Ereignisse, die auflerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. Ausfall des Subunternehmers, des Lieferanten, Änderung des Grundvertrags, Naturgewalten, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Pande- mien usw.). 4.3.3. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für Xxxxxx, die auf ungenaue, unprä- zise, unvollständige oder nicht konforme Daten zurückzuführen sind, die vom Kunden oder seinem Vertreter bereitgestellt wurden. 4.3.4. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für die Nutzung des Fahrzeugs, die nicht den Anweisungen und Empfehlungen aus der mitgelieferten Bedienungsanleitung ent- spricht, sowie für die Nichtbeachtung der Wartungsanweisungen des Herstellers durch den Kunden bei einer von ihm zugelassenen Reparaturwerkstatt.