Haftungsausschlüsse Musterklauseln

Haftungsausschlüsse. DIESER FONDS WIRD VON MSCI INC. WEDER GESPONSERT, VERKAUFT NOCH BEWORBEN („MSCI“), IHREN KONZERNGESELLSCHAFTEN, IHREN INFORMATIONS-LIEFERANTEN ODER ANDEREN MIT DER ZUSAMMENSTELLUNG, BERECHNUNG ODER SCHAFFUNG EINES MSCI-INDEX BEFASSTEN ODER VERBUNDENEN PARTEIEN (ZUSAMMEN DIE „MSCI-PARTEIEN“) WEDER GESPONSERT, NOCH EMPFOHLEN, VERKAUFT ODER BEWORBEN. DIE MSCI-INDIZES STEHEN IM AUSSCHLIESSLICHEN EIGENTUM VON MSCI. MSCI UND DIE NAMEN DER MSCI-INDIZES SIND MARKEN VON MSCI ODER DER MIT IHR VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND WURDEN ZUR VERWENDUNG ZU BESTIMMTEN ZWECKEN DURCH DIE SOURCE UK SERVICES LIMITED LIZENZIERT. KEINE DER MSCI-PARTEIEN GIBT EINE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG GEGENÜBER DEM EMITTENTEN ODER DEN EIGENTÜMERN DIESES FONDS ODER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSONEN HINSICHTLICH DER RATSAMKEIT EINER ANLAGE IN FONDS IM ALLGEMEINEN ODER IN DIESEM FONDS IM BESONDEREN ODER DER FÄHIGKEIT EINES MSCI-INDEX, DIE JEWEILIGE AKTIENMARKTENTWICKLUNG ABZUBILDEN, AB. MSCI ODER DIE MIT IHR VERBUNDENEN UNTERNEHMEN SIND DIE LIZENZGEBER BESTIMMTER MARKEN UND GESCHÄFTLICHER BEZEICHNUNGEN SOWIE DER MSCI-INDIZES, DIE VON MSCI OHNE BERÜCKSICHTIGUNG DIESES FONDS ODER DES EMITTENTEN ODER DER EIGENTÜMER DIESES FONDS ODER ANDERER NATÜRLICHER ODER JURISTISCHER PERSONEN FESTGELEGT, ZUSAMMENGESTELLT UND BERECHNET WERDEN. KEINE DER MSCI-PARTEIEN UNTERLIEGT EINER VERPFLICHTUNG, BEI DER FESTLEGUNG, ZUSAMMENSETZUNG ODER BERECHNUNG DER MSCI-INDIZES DIE BELANGE DES EMITTENTEN ODER DER EIGENTÜMER DIESES FONDS ODER ANDERER NATÜRLICHER ODER JURISTISCHER PERSONEN ZU BERÜCKSICHTIGEN. KEINE DER MSCI-PARTEIEN IST FÜR DIE FESTLEGUNG DES AUSGABEZEITPUNKTS, DER AUSGABEPREISE ODER DES AUSGABEUMFANGS DIESES FONDS ODER DIE FESTLEGUNG ODER BERECHNUNG DER GLEICHUNG ODER DES BETRAGES, ANHAND DERER BZW. GEGEN DEN ANTEILE DIESES FONDS ZURÜCKGEGEBEN WERDEN KÖNNEN, VERANTWORTLICH ODER SIND DARAN BETEILIGT. WEITERHIN UNTERLIEGT KEINE DER MSCI-PARTEIEN EINER VERPFLICHTUNG GEGENÜBER DEM EMITTENTEN ODER DEN EIGENTÜMERN DIESES FONDS ODER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG, DEM VERTRIEB ODER DEM ANGEBOT DIESES FONDS. OBWOHL MSCI INFORMATIONEN ZUR AUFNAHME IN DIE MSCI-INDIZES ODER ZUR VERWENDUNG BEI DEREN BERECHNUNG VON QUELLEN ERHÄLT, DIE MSCI ALS VERLÄSSLICH ERACHTET, GEWÄHRLEISTET KEINE DER MSCI-PARTEIEN DIE ECHTHEIT, RICHTIGKEIT UND/ODER VOLLSTÄNDIGKEIT EINES MSCI-INDEX ODER DARIN ENTHALTENER DATEN. KEINE DER MSCI-PARTEIEN GIBT EINE AUSDRÜC...
Haftungsausschlüsse. 1. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns und unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Haben wir eine wesentliche Vertragspflicht (hierzu s. nächster Absatz) leicht fahrlässig verletzt, besteht eine Haftung; allerdings ist diese dann auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Haftungsausschlüsse. (a) Jeder Radar Score basiert auf Daten, die den Stripe Radar Services zum Zeitpunkt der Erstellung zur Verfügung stehen, und der Radar Score wird nicht automatisch aktualisiert, um spätere Änderungen der Daten, die zur Erstellung des Radar Scores verwendet wurden, widerzuspiegeln.
Haftungsausschlüsse. Der Fonds wird von der Standard & Poor’s Financial Services LLC („Standard & Poor’s“) oder ihren Drittlizenzgebern weder gesponsert, empfohlen, verkauft oder beworben. Weder Standard & Poor’s noch ihre Drittlizenzgeber geben eine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung gegenüber den Eigentümern des Fonds oder jeder anderen Person hinsichtlich der Ratsamkeit einer Anlage in Wertpapieren im Allgemeinen oder in dem Fonds im Besonderen oder der Fähigkeit des relevanten Index, die allgemeine Aktienmarktentwicklung abzubilden, ab. Die Beziehung von Standard & Poor’s’ und ihren Drittlizenzgebern gegenüber der Gesellschaft ist einzig und allein die eines Lizenzgebers bestimmter Marken und Handelsnamen von Standard & Poor’s und den Drittlizenzgebern sowie des Indexes, der von Standard & Poor’s oder ihren Drittlizenzgebern ohne Berücksichtigung der Gesellschaft oder des Fonds festgelegt, zusammengestellt und berechnet wird. Standard & Poor’s und ihre Drittlizenzgeber sind nicht verpflichtet bei der Festlegung, Zusammenstellung oder Berechnung des Indexes die Belange der Gesellschaft oder der Eigentümer des Fonds zu berücksichtigen. Weder Standard & Poor’s noch ihre Drittlizenzgeber sind für die Festlegung der Preise und des Volumens des Fonds oder des Zeitpunkts der Ausgabe oder des Verkaufs des Fonds oder die Festlegung oder Berechnung der Gleichung, anhand derer der Rücknahmeanspruch berechnet wird, verantwortlich oder daran beteiligt gewesen. Standard & Poor’s hat keinerlei Verpflichtung oder Verantwortung im Zusammenhang mit der Verwaltung, dem Vertrieb oder dem Handel des Fonds. WEDER STANDARD & POOR’S, IHRE TOCHTERUNTERNEHMEN NOCH IHRE DRITTLIZENZGEBER GARANTIEREN DIE EIGNUNG, RICHTIGKEIT, AKTUALITÄT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DES INDEXES ODER DER DARIN ENTHALTENEN DATEN ODER DIESBEZÜGLICHER MITTEILUNGEN, INSBESONDERE MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE MITTEILUNGEN (EINSCHLIESSLICH ELEKTRONISCHER MITTEILUNGEN). STANDARD & POOR’S, IHRE TOCHTERUNTERNEHMEN UND IHRE DRITTLIZENZGEBER UNTERLIEGEN KEINEM SCHADENERSATZ ODER KEINER HAFTUNG FÜR ETWAIGE FEHLER, AUSLASSUNGEN ODER VERZÖGERUNGEN DARIN. STANDARD & POOR’S ÜBERNIMMT IN BEZUG AUF DIE MARKEN, DEN INDEX ODER JEGLICHE DARIN ENTHALTENE DATEN WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND IRGENDEINE GEWÄHR UND LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER EINE BESTIMMTE VERWENDUNG AB. UNBESCHADET DES VORSTEHENDEN HAFTEN STANDARD & POOR’S, IHRE TOCHTERU...
Haftungsausschlüsse. 1. Die Haftung der Kraft für Verlust oder Beschädigung der Kunstgegenstände ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf einer der folgenden Ursachen beruht:
Haftungsausschlüsse. Betreiber" haftet gegenüber "Spielberechtigter" nicht für die Unfälle und Schäden, die dieser in Ausübung seiner sportlichen Betätigung erleidet. Der "Betreiber" haftet ferner nicht für alle auf dem Gelände oder aus den Räumen des "Betreiber" abhanden gekommenen oder beschädigten Gegenstände. Die Rechte "Spielberechtigter" aus dem vom Landes Golfverband / dem Deutschen Golfverband abgeschlossenen Versicherungsverträgen bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. Gerichtsstand ist Bosau. Thürk, den "Spielberechtigter" "Betreiber" (Erziehungsberechtigter bei Jugendlichen) Kategorie 1 Golfer‐innen 625,00 € Jahresgebühr für Einzelspieler, zuzüglich 35,00 € Verbandsabgaben inkl. Bearbeitungsgebühr 57,00 € Monatliche Zahlung 1) (Januar bis Dezember) für Einzelspieler, zuzüglich 35,00 € Verbandsabgaben inkl. Bearbeitungsgebühr (Fällig mit der ersten Rate) 180,00 € Jahresgebühr, zuzüglich 35,00 € Verbandsabgaben inkl. Bearbeitungsgebühr 495,00 € 195,00 € Jahresgebühr für Einzelspieler 300,00 € für 20 x 9 Loch Greenfee gültig für eine Saison, zuzüglich 35,00 € Verbandsabgaben inkl. Bearbeitungsgebühr 360,00 € 210,00 € Jahresgebühr für Einzelspieler 150,00 € für 10 x 9 Loch Greenfee gültig für eine Saison, zuzüglich 35,00 € Verbandsabgaben inkl. Bearbeitungsgebühr Kategorie 5 Fernmitgliedschaft (ohne Spielberechtigung) 160,00 € Jahresgebühr für Einzelspieler Wohnort mindestens 100 km entfernt, zuzüglich DGV Mitgliedschaft 35,00 € Verbandsabgaben inkl. Bearbeitungsgebühr
Haftungsausschlüsse. Der Haftungsanspruch erlischt, wenn der AG den Schaden und die daraus resultierenden Ansprüche nicht unverzüglich – längstens aber binnen 14 Tagen (sofern nicht in den besonderen Bedingungen Abweichendes als vereinbart gilt) ab Kenntnis vom Schaden und Schädiger – schriftlich anzeigt und nachweist bzw. der Anspruch nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend ge- macht wird. Bei Verlust eines Schlüssels wird nur der Ersatz des verlorenen Schlüssels geleistet; es erfolgt kein weiterer Schadener- satz. Für andere als die angeführten Schäden haftet der ÖWD nicht, insbesondere auch nicht für Schäden, für die auf Grund der allge- meinen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz gewährt wird. Die Möglichkeit der Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte wird ausgeschlossen.
Haftungsausschlüsse. 5.4.1 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und schlicht grobe Fahrlässigkeit ist, außer bei Personenschäden, ausgeschlossen.
Haftungsausschlüsse. Die Wielandbus AG und oder die Horner Reisen AG haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
Haftungsausschlüsse. (a) Die Bereitstellung der Lösungen und Produkte erfolgt auf Basis des Ist-Zustands, wobei nicht garantiert wird, dass sie lückenlos oder fehlerfrei sind.