Priorisierung Musterklauseln

Priorisierung. Netz- und systemrelevante Vorgaben zum Verhalten von Erzeugungsanlagen haben immer Vorrang vor marktrelevanten Vorgaben.
Priorisierung. 4.1 Die Gesellschaft ist der Netzneutralität verpflichtet und behandelt daher jedweden Datenverkehr im eigenen Netz gleich. 4.2 Eine Ausnahme hiervon bildet der Verkehr des eigenen Telefo- niedienstes der Gesellschaft, dieser wird priorisiert zur Sicherung der notwendigen Qualität an die Dienstleister übermittelt. Weiter werden protokollspezifische Steuerungsdaten im Sinne des bestmöglichen Nut- zungserlebnisses priorisiert behandelt. Aufgrund des marginalen Band- breitenbedarfs dieser priorisierten Daten hat dies normalerweise keine wahrnehmbare Auswirkung auf die Nutzung des Internetdienstes. 4.3 Die Gesellschaft behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei über- durchschnittlicher Belastung des Internet-Zugangs durch den Kunden, den Zugang des Kunden in seiner Bandbreite zu beschränken (z. B. um Schaden am Netz und Systemen zu verhindern) oder dem Kunden ein An- gebot für ein höherwertiges Produkt zu unterbreiten. Dies gilt insbeson- dere im Fall der Wiederholung. Weiterhin behält sich die Gesellschaft das Recht vor, bestimmte Anwendungen der Protokollfamilie TCP/IP nicht zu unterstützen. 4.4 Zur Gewährleistung einer bestmöglichen Übertragungsgeschwin- digkeit im Breitbandkabelnetz trifft die Gesellschaft zudem folgende Qualitätssicherungsmaßnahmen: An den Knotenpunkten des Breit- bandkabel-/Zugangs - und des Backbonenetzes werden fortlaufend Trafficanalysen durchgeführt. Erreichen die Trafficwerte voreingestellte Schwellwerte, wird das Network Operation Center darüber informiert und setzt weitere Prozesse zur Evaluation von evtl. notwendig werdenden Kapazitätserweiterungen in Gang. Grundsätzlich wird dabei jede Art von Verkehr gleichmäßig durchgeleitet.
Priorisierung. Eine Priorisierung bestimmter Dienste findet derzeit nicht statt. Der Anbieter behält sich allerdings vor, zur Qualitäts- sicherung von Diensten diese bevorzugt zu transportieren.
Priorisierung. Zur Sicherung der für einen Sprachtelefoniedienst notwendigen Qualität transportiert der Kabelnetzbetreiber entspre- chende Daten bevorzugt in seinem Netz. Weiter werden protokollspezifische Steuerungsdaten im Sinne des bestmöglichen Nutzungserlebnisses priorisiert behandelt. Aufgrund des marginalen Bandbreitenbedarfs dieser priorisierten Daten hat dies normalerweise keine wahrnehmbare Auswirkung auf die Nutzung des Internetdienstes.
Priorisierung. Sachverhalte, welche die Nutzung des Dienstes durch den Kunden komplett verhindern, gelten als Priorität 1. Sachverhalte, welche die Nutzung des Dienstes durch den Kunden maßgeblich behindern, gelten als Priorität 2. Alle anderen Sachverhalte unterliegen der Priorität 3.
Priorisierung. 4.1 Die Gesellschaft ist der Netzneutralität verpflichtet und behandelt daher jedweden Datenverkehr im eigenen Netz gleich. AGB-Privatkunden-0622 4.2 Eine Ausnahme hiervon bildet der Verkehr des eigenen Telefo- niedienstes der Gesellschaft, dieser wird priorisiert zur Sicherung der notwendigen Qualität an die Dienstleister übermittelt. Weiter werden protokollspezifische Steuerungsdaten im Sinne des bestmöglichen Nut- zungserlebnisses priorisiert behandelt. Aufgrund des marginalen Band- breitenbedarfs dieser priorisierten Daten hat dies normalerweise keine wahrnehmbare Auswirkung auf die Nutzung des Internetdienstes.
Priorisierung. Im Falle eines Incidents weisen die Vertragsparteien in gegenseitigem Einverständnis eine Prioritätsstufe zu, die von der jeweiligen Auswirkung auf die betriebliche Organisation des Kunden abhängt. Auf der Grundlage dieser Prioritätsstufe ergreift NORRIQ Maßnahmen, die innerhalb der nachstehend beschriebenen Fristen beginnen. Support und Request for Change werden immer mit Priorität 3 behandelt. - „Red“ oder Priorität 1 („Business Standstill“: Die Software oder eine der folgenden Anwendungen der Software sind überhaupt nicht mehr funktionsfähig, was eine kritische Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb des Kunden zur Folge hat: das Erstellen von Rechnungen oder das Erstellen gesetzlich vorgeschriebener Dokumente): Innerhalb von 4 Arbeitsstunden nach Meldung beginnt NORRIQ mit der Analyse des Problems. - „Orange“ oder Priorität 2 („Business Impacted“: Die Software ist teilweise nicht mehr funktionsfähig, was eine Beeinträchtigung der täglichen Arbeit der Benutzer zur Folge hat): Innerhalb eines Arbeitstages nach Meldung beginnt NORRIQ mit der Analyse des Problems. - „Green“ oder Priorität 3 („Non-Critical“: Die Software kann noch verwendet werden, aber einige Funktionalitäten sind gestört, ohne dass dies eine kritische Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb des Kunden zur Folge hat): Innerhalb einer in gegenseitigem Einverständnis festgelegten Frist, in jedem Fall aber innerhalb von 16 Arbeitsstunden nach Meldung, beginnt NORRIQ mit der Analyse des Problems.
Priorisierung. Im Falle eines Incidents weisen die Vertragsparteien in gegenseitigem Einverständnis eine Prioritätsstufe zu, die von der jeweiligen Auswirkung auf die betriebliche Organisation des Kunden abhängt. Auf der Grundlage dieser Prioritätsstufe ergreift NORRIQ Maßnahmen, die innerhalb der nachstehend beschriebenen Fristen beginnen. Support und Request for Change werden immer mit Priorität 2 behandelt. - „Red“ oder Priorität 1 („Business Halted“: Die Software kann überhaupt nicht mehr verwendet werden, was eine kritische Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb des Kunden zur Folge hat): Innerhalb von 8 Arbeitsstunden nach Meldung beginnt NORRIQ mit der Analyse des Problems. - „Green“ oder Priorität 2 („Non-Critical“: Die Software kann noch verwendet werden, aber einige Funktionalitäten sind gestört, ohne dass dies eine kritische Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb des Kunden zur Folge hat): Innerhalb einer in gegenseitigem Einverständnis festgelegten Frist, in jedem Fall aber innerhalb von 16 Arbeitsstunden nach Meldung, beginnt NORRIQ mit der Analyse des Problems.
Priorisierung. AGBTCG-0917 Stand September 2017 Im Einzelfall kann eine Priorisierung des Voice-over-LTE Sprachverkehrs gegenüber des sonstigen Datenverkehrs im LTE-Netz erfolgen. Dadurch kann es zu einer Reduzierung der Up- und Download-Geschwindigkeit des übrigen Datenverkehrs kommen.
Priorisierung. AGB-Privatkunden-0820 Im Einzelfall kann eine Priorisierung des Voice-over-LTE Sprachverkehrs gegenüber des sonstigen Datenverkehrs im LTE-Netz erfolgen. Dadurch kann es zu einer Reduzierung der Up- und Download-Geschwindigkeit des übrigen Datenverkehrs kommen.