Streitbeilegungsverfahren Musterklauseln

Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstan- dungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Ver- sorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucher- beschwerden sind zu richten an: Gemeindewerke Peiner Land GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxx, Fon: 00000 0000-0, Fax: 00000 0000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxxxx.xx.
Streitbeilegungsverfahren. 15.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Rosenheim Versorgungs GmbH; Bayerstraße 5; 00000 Xxxxxxxxx; 08031 365-2626; xxxxxxxxxx@xxxx.xx
Streitbeilegungsverfahren. Das FVU weist darauf hin, dass es nicht verpflichtet ist, bei Streitigkeiten aus dem Netzanschlussvertrag/ Fernwärmeversorgungsvertrag oder über dessen Bestehen mit Kunden und Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen, und dass es nicht an einem solchen Verfahren teilnimmt.
Streitbeilegungsverfahren. 14.1.Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Be- anstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Elektrizitätswerk Xxxx Xxxxxxx GmbH & Co. KG, Xxxxxxx-Xx-Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxx@x-xxxx-xxxxxxx.xx
Streitbeilegungsverfahren. Der Lieferant ist verpflichtet, Beanstandungen (Verbraucherbeschwer- den) von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, insbesondere zum Vertragsschluss oder zur Qualität von Leistungen die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang zu beantworten. Verbraucherbe- schwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Xxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxx Telefon: (08 41) 80-0 Fax: (08 41) 80-44 69 E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xx-x.xx Internet: xxx.xx-x.xx Der Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Lieferanten abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle lauten derzeit: Xxxxxxxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000-0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Die Abwicklung des Vertrages erfolgt in elektronischer Form. Der Lieferant stellt dem Kunden alle Vertragsinformationen wie z. B. Rechnungen, Preis- oder Vertragsänderungen über den Online-Service seines Kundenportals zur Verfügung und informiert ihn jeweils per E- Mail über die Bereitstellung im Online-Service. Der Kunde verzichtet auf eine Rechnungszustellung und Kundenkommunikation bezüglich der Vertragsdurchführung in Papierform. Der Kunde hat hierzu seine gültige E-Mail-Adresse bei Vertrags- abschluss anzugeben bzw. im Online-Service zu hinterlegen. Er ist zudem verpflichtet, im Online-Service bereitgestellte Vertrags- informationen unverzüglich nach Erhalt der Information über deren Bereitstellung dort abzurufen. Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronischen Mitteilungen per E-Mail durch den Lieferanten ord- nungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und hat technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an den Lieferanten (z. B. Abwesenheitsnotiz) können nicht berü...
Streitbeilegungsverfahren. 7.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unter- nehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Städtische Werke, Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxx, Servicenummer 0561/782-3030 und E Mail: Xxxxxxxxxx@xxxxx.xx
Streitbeilegungsverfahren. Telefónica Germany nimmt darüber hinaus nicht an Streitbeilegungsverfahren vor anderen Verbraucherschlichtungsstellen gem. §§ 2, 36 VSBG teil.
Streitbeilegungsverfahren. Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbrau- cherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
Streitbeilegungsverfahren. Die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH ist grund- sätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ihre personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung des Treuhandvertrages durch den Treuhänder, die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH, ver- arbeitet und dazu an den Auftragnehmer weitergegeben. Die Datenschutzerklärung des Treuhänders entnehmen Sie dem Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxx-xx.xx. Treuhänderische Verwaltung von Dauergrabpflegeverträgen Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Telefon: 02 31 · 00 00 00 00, Telefax: 02 31 · 96 10 14 92, xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxx-xx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxx-xx.xx Amtsgericht Dortmund, HRB 3116, Steuernummer: 314/5712/0480
Streitbeilegungsverfahren. 13.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, Kundenservice, Xxxxx Xxx 0, 00000 Xxxxxxxx. Per Telefon unter der Telefonnummer 0000 0000000 oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxx-xxxx-xxx.xx.