Streitbeilegungsverfahren. 15.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsab- schluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: GGEW Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße AG, Xxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxx, per Fax an 06251/0000000, oder per E-Mail an xxxxxxxxxx@xxxx.xx
Streitbeilegungsverfahren. Das FVU weist darauf hin, dass es nicht verpflichtet ist, bei Streitigkeiten aus dem Netzanschlussvertrag/ Fernwärmeversorgungsvertrag oder über dessen Bestehen mit Kunden und Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen, und dass es nicht an einem solchen Verfahren teilnimmt.
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Telefon: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xx
Streitbeilegungsverfahren. Der Lieferant ist verpflichtet, Beanstandungen (Verbraucherbeschwer- den) von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, insbesondere zum Vertragsschluss oder zur Qualität von Leistungen die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang zu beantworten. Verbraucherbe- schwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Xxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxx Telefon: (08 41) 80-0 Fax: (08 41) 80-44 69 E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xx-x.xx Internet: xxx.xx-x.xx Der Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Lieferanten abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle lauten derzeit: Xxxxxxxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000-0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Die Abwicklung des Vertrages erfolgt in elektronischer Form. Der Lieferant stellt dem Kunden alle Vertragsinformationen wie z. B. Rechnungen, Preis- oder Vertragsänderungen über den Online-Service seines Kundenportals zur Verfügung und informiert ihn jeweils per E- Mail über die Bereitstellung im Online-Service. Der Kunde verzichtet auf eine Rechnungszustellung und Kundenkommunikation bezüglich der Vertragsdurchführung in Papierform. Der Kunde hat hierzu seine gültige E-Mail-Adresse bei Vertrags- abschluss anzugeben bzw. im Online-Service zu hinterlegen. Er ist zudem verpflichtet, im Online-Service bereitgestellte Vertrags- informationen unverzüglich nach Erhalt der Information über deren Bereitstellung dort abzurufen. Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronischen Mitteilungen per E-Mail durch den Lieferanten ord- nungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und hat technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an den Lieferanten (z. B. Abwesenheitsnotiz) können nicht berü...
Streitbeilegungsverfahren. 17.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: AggerEnergie GmbH, Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxxxxx, Tel: 02261 / 0000-000, Fax: 02261 / 0000-000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xx.
Streitbeilegungsverfahren. 14.1.Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Be- anstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Elektrizitätswerk Xxxx Xxxxxxx GmbH & Co. KG, Xxxxxxx-Xx-Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxx@x-xxxx-xxxxxxx.xx
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unter- nehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbe- schwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Beliefe- rung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Ver- fahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwer- den sind zu richten an: BeSte Stadtwerke GmbH, Xxxxxxxxxxxx. 0 xx 00000 Xxxxxxxxx, Telefon 05233/0000-000 oder vertrieb@beste- xxxxxxxxxx.xx.
Streitbeilegungsverfahren. 19.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflich- tet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des §13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucher- beschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach §111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Xxxxxxxxxx Xxxxxxxx XxxX, Xxx-Xxxxxxxxx-Xxx. 00-00, 00000 Xxxxxxxx Telefon 00000 000-0000 / xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx.
Streitbeilegungsverfahren. Telefónica Germany nimmt darüber hinaus nicht an Streitbeilegungsverfahren vor anderen Verbraucherschlichtungsstellen gem. §§ 2, 36 VSBG teil.
Streitbeilegungsverfahren. Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbrau- cherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und auch nicht bereit.