Common use of Priorisierung Clause in Contracts

Priorisierung. 4.1 Die Gesellschaft ist der Netzneutralität verpflichtet und behandelt daher jedweden Datenverkehr im eigenen Netz gleich. 4.2 Eine Ausnahme hiervon bildet der Verkehr des eigenen Telefo- niedienstes der Gesellschaft, dieser wird priorisiert zur Sicherung der notwendigen Qualität an die Dienstleister übermittelt. Weiter werden protokollspezifische Steuerungsdaten im Sinne des bestmöglichen Nut- zungserlebnisses priorisiert behandelt. Aufgrund des marginalen Band- breitenbedarfs dieser priorisierten Daten hat dies normalerweise keine wahrnehmbare Auswirkung auf die Nutzung des Internetdienstes. 4.3 Die Gesellschaft behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei über- durchschnittlicher Belastung des Internet-Zugangs durch den Kunden, den Zugang des Kunden in seiner Bandbreite zu beschränken (z. B. um Schaden am Netz und Systemen zu verhindern) oder dem Kunden ein An- gebot für ein höherwertiges Produkt zu unterbreiten. Dies gilt insbeson- dere im Fall der Wiederholung. Weiterhin behält sich die Gesellschaft das Recht vor, bestimmte Anwendungen der Protokollfamilie TCP/IP nicht zu unterstützen. 4.4 Zur Gewährleistung einer bestmöglichen Übertragungsgeschwin- digkeit im Breitbandkabelnetz trifft die Gesellschaft zudem folgende Qualitätssicherungsmaßnahmen: An den Knotenpunkten des Breit- bandkabel-/Zugangs - und des Backbonenetzes werden fortlaufend Trafficanalysen durchgeführt. Erreichen die Trafficwerte voreingestellte Schwellwerte, wird das Network Operation Center darüber informiert und setzt weitere Prozesse zur Evaluation von evtl. notwendig werdenden Kapazitätserweiterungen in Gang. Grundsätzlich wird dabei jede Art von Verkehr gleichmäßig durchgeleitet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Priorisierung. 4.1 16.4.1 Die Gesellschaft FUT ist der Netzneutralität verpflichtet und behandelt daher jedweden Datenverkehr im eigenen Netz gleich. 4.2 16.4.2 Eine Ausnahme hiervon bildet der Verkehr des eigenen Telefo- niedienstes Telefoniedienstes der GesellschaftFUT, dieser wird priorisiert zur Sicherung der notwendigen Qualität an die Dienstleister übermittelt. Weiter werden protokollspezifische Steuerungsdaten im Sinne des bestmöglichen Nut- zungserlebnisses Nutzungserlebnisses priorisiert behandelt. Aufgrund des marginalen Band- breitenbedarfs dieser priorisierten Daten hat dies normalerweise keine wahrnehmbare Auswirkung auf die Nutzung des Internetdienstes.des 4.3 16.4.3 Die Gesellschaft FUT behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei über- durchschnittlicher überdurchschnittlicher Belastung des Internet-Zugangs durch den Kunden, den Zugang des Kunden in seiner Bandbreite zu beschränken (z. B. um Schaden am Netz und Systemen zu verhindern) oder dem Kunden ein An- gebot Angebot für ein höherwertiges Produkt zu unterbreiten. Dies gilt insbeson- dere insbesondere im Fall der Wiederholung. Weiterhin behält sich die Gesellschaft FUT das Recht vor, bestimmte Anwendungen der Protokollfamilie Protokoll-familie TCP/IP nicht zu unterstützen. 4.4 16.4.4 Zur Gewährleistung einer bestmöglichen Übertragungsgeschwin- digkeit Übertragungs-geschwindigkeit im Breitbandkabelnetz trifft die Gesellschaft FUT zudem folgende Qualitätssicherungsmaßnahmen: An den Knotenpunkten des Breit- bandkabel-/Zugangs Breitbandkabel-/ Zugangs - und des Backbonenetzes werden fortlaufend fort-laufend Trafficanalysen durchgeführt. Erreichen die Trafficwerte voreingestellte Schwellwerte, wird das Network Operation Center darüber informiert und setzt weitere Prozesse zur Evaluation von evtl. notwendig werdenden Kapazitätserweiterungen in Gang. Grundsätzlich wird dabei jede Art von Verkehr gleichmäßig durchgeleitet.

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Samples: General Terms and Conditions

Priorisierung. 4.1 4.4.1 Die Gesellschaft TELECO ist der Netzneutralität verpflichtet und behandelt daher jedweden Datenverkehr im eigenen Netz gleich. 4.2 15.4.2 Eine Ausnahme hiervon bildet der Verkehr des eigenen Telefo- niedienstes Telefoniedienstes der GesellschaftTELE- CO, dieser wird priorisiert zur Sicherung der notwendigen Qualität an die Dienstleister übermittelt. Weiter werden protokollspezifische Steuerungsdaten im Sinne des bestmöglichen Nut- zungserlebnisses bestmögli- chen Nutzungserlebnisses priorisiert behandelt. Aufgrund des marginalen Band- breitenbedarfs Bandbreitenbe- darfs dieser priorisierten Daten hat dies normalerweise keine wahrnehmbare Auswirkung auf die Nutzung des Internetdienstes. 4.3 4.4.3 Die Gesellschaft TELECO behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei über- durchschnittlicher überdurchschnittlicher Belastung des Internet-Zugangs durch den Kunden, den Zugang des Kunden in seiner Bandbreite zu beschränken (z. B. um Schaden am Netz und Systemen zu verhindern) oder dem Kunden ein An- gebot Angebot für ein höherwertiges Produkt zu unterbreiten. Dies gilt insbeson- dere im Fall der Wiederholung. Weiterhin behält sich die Gesellschaft TELECO das Recht vor, bestimmte Anwendungen der Protokollfamilie Protokoll-familie TCP/IP nicht zu unterstützen. 4.4 4.4.4 Zur Gewährleistung einer bestmöglichen Übertragungsgeschwin- digkeit Übertragungs-geschwindigkeit im Breitbandkabelnetz Breitband- kabelnetz trifft die Gesellschaft TELECO zudem folgende Qualitätssicherungsmaßnahmen: An den Knotenpunkten des Breit- bandkabel-/Zugangs Breitbandkabel-/ Zugangs - und des Backbonenetzes werden fortlaufend fort- laufend Trafficanalysen durchgeführt. Erreichen die Trafficwerte voreingestellte SchwellwerteSchwellwer- te, wird das Network Operation Center darüber informiert und setzt weitere Prozesse zur Evaluation von evtl. notwendig werdenden Kapazitätserweiterungen in Gang. Grundsätzlich wird dabei jede Art von Verkehr gleichmäßig durchgeleitet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Internet/Telefonie

Priorisierung. 4.1 Die Gesellschaft ist der Netzneutralität verpflichtet und behandelt daher jedweden sämtlichen Datenverkehr im eigenen Netz gleich. 4.2 Eine Ausnahme hiervon bildet der Verkehr des eigenen Telefo- niedienstes Telefoniedienstes der Gesellschaft, dieser wird priorisiert zur Sicherung der notwendigen Qualität an die Dienstleister übermittelt. Weiter werden protokollspezifische Steuerungsdaten im Sinne des bestmöglichen Nut- zungserlebnisses Nutzungserlebnisses priorisiert behandelt. Aufgrund des marginalen Band- breitenbedarfs Bandbreitenbedarfes dieser priorisierten Daten hat dies normalerweise keine wahrnehmbare Auswirkung auf die Nutzung des Internetdienstes. 4.3 Die Gesellschaft behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei über- durchschnittlicher überdurchschnittlicher Belastung des Internet-Zugangs Internet- Zuganges durch den Kunden, den Zugang des Kunden in seiner Bandbreite zu beschränken (z. B. um Schaden am Netz und den Systemen zu verhindern) oder dem Kunden ein An- gebot Angebot für ein höherwertiges Produkt zu unterbreiten. Dies Dieses gilt insbeson- dere insbesondere im Fall der Wiederholung. Weiterhin behält sich die Gesellschaft das Recht vor, bestimmte Anwendungen der Protokollfamilie TCP/IP nicht zu unterstützen. 4.4 Zur Gewährleistung einer bestmöglichen Übertragungsgeschwin- digkeit Übertragungsgeschwindigkeit im Breitbandkabelnetz trifft die Gesellschaft zudem folgende Qualitätssicherungsmaßnahmen: An den Knotenpunkten des Breit- bandkabel-/Zugangs Breitbandkabel-/Zuganges - und des Backbonenetzes werden fortlaufend Trafficanalysen durchgeführt. Erreichen die Trafficwerte voreingestellte SchwellwerteSchwellenwerte, wird das Network Operation Network- Operation-Center darüber informiert und setzt weitere Prozesse zur Evaluation von evtl. notwendig werdenden Kapazitätserweiterungen in Gang. Grundsätzlich wird dabei jede Art von Verkehr gleichmäßig durchgeleitet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Priorisierung. 4.1 Die Gesellschaft ist der Netzneutralität verpflichtet und behandelt daher jedweden Datenverkehr im eigenen Netz gleich. 4.2 Eine Ausnahme hiervon bildet der Verkehr des eigenen Telefo- niedienstes der Gesellschaft, dieser wird priorisiert zur Sicherung der notwendigen Qualität an die Dienstleister übermittelt. Weiter werden protokollspezifische Steuerungsdaten im Sinne des bestmöglichen Nut- zungserlebnisses priorisiert behandelt. Aufgrund des marginalen Band- breitenbedarfs dieser priorisierten Daten hat dies normalerweise keine wahrnehmbare Auswirkung auf die Nutzung des Internetdienstes. 4.3 Die Gesellschaft behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei über- durchschnittlicher Belastung des Internet-Zugangs durch den Kunden, den Zugang des Kunden in seiner Bandbreite zu beschränken (z. B. um Schaden am Netz und Systemen zu verhindern) oder dem Kunden ein An- gebot Angebot für ein höherwertiges Produkt zu unterbreiten. Dies gilt insbeson- dere ins- besondere im Fall der Wiederholung. Weiterhin behält sich die Gesellschaft Gesell- schaft das Recht vor, bestimmte Anwendungen der Protokollfamilie TCP/TCP/ IP nicht zu unterstützen. 4.4 Zur Gewährleistung einer bestmöglichen Übertragungsgeschwin- digkeit im Breitbandkabelnetz trifft die Gesellschaft zudem folgende Qualitätssicherungsmaßnahmen: An den Knotenpunkten des Breit- bandkabel-/Zugangs - und des Backbonenetzes werden fortlaufend Trafficanalysen durchgeführt. Erreichen die Trafficwerte voreingestellte Schwellwerte, wird das Network Operation Center darüber informiert und setzt weitere Prozesse zur Evaluation von evtl. notwendig werdenden Kapazitätserweiterungen in Gang. Grundsätzlich wird dabei jede Art von Verkehr gleichmäßig durchgeleitet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Priorisierung. AGB-Privatkunden-0820 4.1 Die Gesellschaft ist der Netzneutralität verpflichtet und behandelt daher jedweden Datenverkehr im eigenen Netz gleich. 4.2 Eine Ausnahme hiervon bildet der Verkehr des eigenen Telefo- niedienstes der Gesellschaft, dieser wird priorisiert zur Sicherung der notwendigen Qualität an die Dienstleister übermittelt. Weiter werden protokollspezifische Steuerungsdaten im Sinne des bestmöglichen Nut- zungserlebnisses priorisiert behandelt. Aufgrund des marginalen Band- breitenbedarfs dieser priorisierten Daten hat dies normalerweise keine wahrnehmbare Auswirkung auf die Nutzung des Internetdienstes. 4.3 Die Gesellschaft behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei über- durchschnittlicher Belastung des Internet-Zugangs durch den Kunden, den Zugang des Kunden in seiner Bandbreite zu beschränken (z. B. um Schaden am Netz und Systemen zu verhindern) oder dem Kunden ein An- gebot Angebot für ein höherwertiges Produkt zu unterbreiten. Dies gilt insbeson- dere ins- besondere im Fall der Wiederholung. Weiterhin behält sich die Gesellschaft Gesell- schaft das Recht vor, bestimmte Anwendungen der Protokollfamilie TCP/TCP/ IP nicht zu unterstützen. 4.4 Zur Gewährleistung einer bestmöglichen Übertragungsgeschwin- digkeit im Breitbandkabelnetz trifft die Gesellschaft zudem folgende Qualitätssicherungsmaßnahmen: An den Knotenpunkten des Breit- bandkabel-/Zugangs - und des Backbonenetzes werden fortlaufend Trafficanalysen durchgeführt. Erreichen die Trafficwerte voreingestellte Schwellwerte, wird das Network Operation Center darüber informiert und setzt weitere Prozesse zur Evaluation von evtl. notwendig werdenden Kapazitätserweiterungen in Gang. Grundsätzlich wird dabei jede Art von Verkehr gleichmäßig durchgeleitet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen