Projektleitung. Projektleitung im Sinne dieser Richtlinien ist die Person, die für das bewilligte Projekt die Verantwortung für die wissenschaftliche Durchführung trägt und das Recht hat, über die konkrete Verwendung der Mittel nach Maßgabe dieser Richtlinien und gegebenenfalls der beachtlichen Regelungen der Forschungseinrichtung oder Hochschule zu entschei- den. Die Inanspruchnahme der Bewilligung setzt im Regelfall das Vorhandensein eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen der Projektleiterin bzw. dem Projektleiter und der Hochschule oder wissenschaftlichen Einrichtung, an der das Projekt durchgeführt wird, über die gesamte Laufzeit des Projektes voraus, mindestens jedoch das Vorhandensein entsprechender Arbeitsmöglichkeiten.
Projektleitung. Oberste Instanz im laufenden Projektgeschehen, Entscheidung von Fragen aus den Projekt- teams, Koordination der Projektteams, Gesamtverantwortung für das Projekt. Die:Der Auf- tragnehmer:in hat zu Projektbeginn bzw. im Falle eines Vergabeverfahrens im Angebot eine Projektleitung und deren:dessen Qualifikationen und Projekterfahrungen zu nennen. Ein Wechsel der Person der Projektleitung im laufenden Projekt ist nur gegen eine Person, die den Anforderungskriterien des Vertrages entspricht, und nach schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin zulässig. Die Zustimmung wird nach erfolgtem Nachweis der geforder- ten Anforderungskriterien nicht grundlos verweigert werden.
Projektleitung. 5.1. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
5.2. Der Projektmanager der TERRITORY ist Leiter des Projektes und demgemäß für alle während des Projektes auftretenden Fragen sowie für das Einfordern und die Entgegennahme aller vom Kunden geschuldeten Informationen und sonstigen Mitwirkungshandlungen zuständig. Der Projektmanager hat dem Kunden stets und unverzüglich alle das Projekt betreffenden Informationen zu erteilen und Entscheidungen zu treffen. Der Projektmanager kontrolliert regelmäßig die Einhaltung des Zeitrahmens und des Inhalts des Projektauftrages sowie die Qualität der geleisteten Arbeit.
5.3. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
5.4. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
5.5. Als Eskalationsgremium wird ein Lenkungsausschuss aus verantwortlichen Mitgliedern des Kunden sowie aus Mitgliedern der Geschäftsleitung der TERRITORY gebildet, der insbesondere unverzüglich einzuberufen ist, wenn die Einhaltung des Zeitrahmens und des Inhalts des Projektauftrages in nicht nur unerheblicher Weise gefährdet ist oder wenn über die Erweiterung des Projektauftrages zu entscheiden ist und die Entscheidungen zusätzliche Zeit und Ressourcen erfordern. Der Lenkungsausschuss tritt bei Anrufung baldmöglich zusammen und soll seine Entscheidungen innerhalb der Sitzung treffen.
5.6. Vereinbarte Änderungen der Leistungen sind vom Projektmanager der TERRITORY zu dokumentieren und vom Kunden ausdrücklich zu bestätigen. Die Dokumentation soll schriftlich erfolgen.
Projektleitung. 15.1 Der AN stellt sicher, dass für den Auftraggeber mindestens ein Projektleiter an sämtlichen Baubesprechungen teilnimmt sowie nach den Umständen des Einzelfalls in zumutbarem Umfang für den AG direkt erreichbar ist.
15.2 Der AN ist nicht berechtigt, den Projektleiter oder den stell- vertretenden Projektleiter ohne Zustimmung des AG auszutauschen. Der AG darf seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern, insbesondere wenn berechtigte Zweifel an der Eignung des neuen Projektleiters bestehen, beispielsweise weil dieser mit dem Projekt nicht ausreichend vertraut ist, nicht annähernd über dieselbe Erfah- rung verfügt oder ein Ablehnungsgrund gemäß Ziff. 5.4 vorliegt.
Projektleitung. Die Parteien benennen folgende Projektleiter: Projektleiter des AG: [•] Projektleiter des AN: [•] (Vertreter: [•])
Projektleitung. Projektleitung im Sinne dieser Verwendungsrichtlinien ist die oder der gegenüber der DFG vertretungsberechtigte Sprecherin oder Sprecher des Graduiertenkollegs (im Fol- genden kurz: „die Sprecherin oder der Sprecher“). Die Sprecherin bzw. der Sprecher ist zusammen mit den weiteren am Kolleg beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für die wissenschaftliche Durchführung des Graduiertenkollegs verantwortlich. Die Sprecherin bzw. der Sprecher muss im Hauptamt unbefristet dienstrechtlich beru- fene Professorin oder berufener Professor sein und die Anliegen des Graduiertenkollegs in den Gremien der antragstellenden Hochschule vertreten können.
Projektleitung. Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx (Projektleiter PreGo) ist Leiter des Projekts und koordiniert die am Projekt betei- ligten Stellen. Er wird vertreten von Xxxxxx Xxxxxx-Xxxx (Verwaltungsleiter Bezirksamt Wandsbek). Die Projektleitung nimmt an den Sitzungen der Lenkungsgruppe teil und informiert diese über den Stand des Projekts und etwaige Entscheidungsbedarfe. Aufgaben der Projektgruppe sind die Koordinierung des Gesamtprojekts und die Kommunikation. Der Projektgruppe gehören neben der Projektleitung an: Xxxxxxxxx Xxxxxx, Xxx Xxxxxx-Xxx, Xxxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxxx Xxxxxxxx (Bezirksamt Wandsbek), Xxxxxx Xxxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxx Xxxxx (Finanzbehörde), Dr. Xxxxxxxx Xxxxxx (Senatskanzlei/Planungsstab) sowie ein Mitglied des Per- sonalrats des Bezirksamts Wandsbek.
Projektleitung. 01.01 Projektziele 01.0101 Entscheidungsfindung hinsichtlich Projektzielen 01.0101A Definition der Projektziele h Definition der Projektziele in Hinblick auf Quantitäten, Qualitäten, Kosten und Termine. Rechtzeitiges Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen hinsichtlich Funktion, Konstruktion, Standard und Gestaltung als auch hinsichtlich Qualitäten, Kosten und Terminen. 01.0102 Aktualisieren der Projektziele 01.0102A Maßnahmenkatalog h Führen und Aktualisieren des Entscheidungsund Maßnahmenkatalogs zur Kontrolle der Projektziele. 01.0103 Herbeiführen von Entscheidungen 01.0103A Projektbesprechungen und Verhandlungen h Leiten von Projektbesprechungen auf Geschäftsführungs- und Vorstandsebene zur Vorbereitung, Einleitung und Durchsetzung von Entscheidungen. Führen von Verhandlungen mit Dritten mit projektbezogener vertragsrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Bindungswirkung für die/den AG. Wahrnehmen der Projektanlaufstelle. 01.02 Definition der Anforderungsprofile 01.0201 Einbindung von Fachplanungsleistungen 01.0201A Leistungsumfang FachplanerInnen h Definition der Fachgebiete und des Leistungsumfangs der für das Projekt erforderlichen FachplanerInnen. Einholung von Angeboten für die Beauftragung von Fachplanungsleistungen. Bewertung der Angebote und Vorschlag zur Beauftragung an die/den AG. Ausarbeitung der Auftragsschreiben für die einzelnen Planenden im Einvernehmen mit der/dem AG. 01.03 Vollzugsleistungen 01.04 Konfliktmanagement 01.0401 Lösung von unterschiedlichen Interessen 01.0401A Konfliktmanagement h Konfliktmanagement bei Auseinandersetzungen mit Nachbarn, Firmen und sonstigen Beteiligten. Wahrung der Interessen der /des AG. 01.05 Repräsentation
Projektleitung. Jeder Projektleiter ist dem Programmausschuss für die Durchfüh- rung der ihm übertragenen Projekte im Sinne des vorliegenden Übereinkommens, des einschlägigen das Projekt betreffenden Anhangs sowie der Beschlüsse des Programmausschusses verantwortlich.
Projektleitung. 1) Die Parteien benennen für alle Belange dieses Vertrages jeweils Projektmanager, die für die Koordinierung und Überwachung der Tätigkeiten im jeweiligen Hause verantwortlich und zum Empfang rechtsverbindlicher Willenserklärungen befugt sind.
2) Änderungen hinsichtlich der Projektmanager sind dem jeweils anderen An- sprechpartner unverzüglich in Textform zu übersenden. Im Interesse einer Pro- jektkontinuität soll es jedoch nur im Ausnahmefall zu einem Wechsel eines Pro- jektmanagers kommen.