Projektorganisation. 1.2.4.1 Der Vertreter des Auftragnehmers übernimmt für die vom Auftraggeber beauftragten Leistungen die Rolle des Pro- jektleiters, es sei denn, der Auftraggeber gibt andere Anweisun- gen. Eine Änderung der Person des Projektleiters bzw. des an- gebotenen Schlüsselpersonals im laufenden Projekt ist ohne zwingenden Grund nur nach schriftlicher, elektronisch oder per Fax erteilter Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Eine Kündigung durch den Projektleiter gilt nur dann als zwingender Grund, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass der Projektlei- ter es trotz eines Angebots des Auftragnehmers (dieses ist dem Auftraggeber vorzulegen) ablehnt, als Selbständiger für das Projekt weiter tätig zu sein.
1.2.4.2 Der Projektleiter hat gemäß den Vorgaben des Vertra- ges einen Projektplan in ausreichender Detaillierung (Arbeitspa- kete im Umfang von vorab vereinbarten Personentagen mit An- gabe der Function Points oder ähnlicher Leistungseinheiten so- wie den Abhängigkeiten der Arbeitspakete zueinander) zu er- stellen und in abgestimmten Projektphasen wöchentlich, sonst vierzehntägig mit einem beim Auftraggeber üblichen Projektpla- nungstool (z.B. MS-Projekt) auf den aktuellen Stand zu bringen und dem AG-Vertreter bzw. (siehe 1.2.4.7) dem Projektlen- kungsausschuss zu übermitteln. Dabei ist ein SOLL/IST- Ver- gleich zu führen.
1.2.4.3 Der Projektleiter hat ein Projekthandbuch nach dem – an internationale Best Practices (z.B. Prince2) angelehnten – Standard des ÖBB Konzerns zu führen, in dem, sofern durch den Auftragnehmer per Definition im Zuge der Ausschreibung nicht detailliertere Anforderungen erfolgen, mindestens die fol- genden Projektsteuerungsmechanismen nach ISO 21500 (Leit- linien Projektmanagement) beschrieben sind: • Projektorganisation • Stakeholder • Projektinhalt • Ressourcen • Zeit • Kosten • Risiko • Qualität • Beschaffung • Kommunikation • Dokumentenlenkung • Projektablage. Darüber hinaus wird ein Projekt idR nach den Phasen • Initialisierung • Planung • Umsetzung • Controlling • Abschluss abgehandelt.
1.2.4.4 Von jeder Besprechung ist durch den Projektleiter ein Ergebnisprotokoll im Format des beim Auftraggeber üblichen Textverarbeitungssystems zu erstellen und innerhalb einer Wo- che ab Besprechungstermin an alle Teilnehmer, die Vertreter von Auftraggeber und Auftragnehmer sowie sonstige Betroffene zu versenden.
1.2.4.5 Soweit noch nicht vorhanden, hat der Auftragnehmer ein Pflichtenheft (bzw. Detailspezifikationen) zu erstellen.
1.2.4.6 Wenn nicht a...
Projektorganisation. Die Projektorganisation besteht, soweit nicht anders vereinbart, aus den folgenden Organen:
Projektorganisation. Die Projektorganisation besteht, soweit nicht anders vereinbart, aus den folgenden Orga- nen:
Projektorganisation. 5.1 Im Rahmen eines jeden Projektes bestellt der Kunde zur Wahrnehmung seiner Interessen ein Product Owner Team, das die Gesamtprojektleitung verantwortet, insbesondere das Projektbudget sowie den Projektfortschritt. Das Product Owner Team setzt sich aus dem „Product Owner STACKIT“ und einem „Product Owner Kunde“ zusammen. Alle zusammen bilden die im Projekt eingesetzte Projektleitung.
5.2 Der Kunde bzw. STACKIT werden personelle Änderungen in diesen Funktionen im Zuge eines Projektes wechselseitig umge- hend in Textform bekannt geben.
5.3 Aufgaben der Projektleitung sind insbesondere: • Gestaltung der Projektorganisation, • Erstellung und Überblicken des Projektplans und -budgets, • Koordination interner und externer Schnittstellen und • Projektcontrolling, Projektdokumentation und -abschluss.
5.4 Die Projektleitung trifft zudem die für die zügige Projektabwicklung erforderlichen Entscheidungen. Sie entscheidet insbeson- dere über Änderungs- (Change Proposals) und Ergänzungsanträge betreffend die jeweiligen Leistungsbeschreibungen, welche die in diesen definierten Projektziele, -zeitpläne oder -budgets wesentlich verändern.
Projektorganisation. Der Auftragnehmer wird die Leistungen in enger Zusammen- arbeit mit dem Auftraggeber erbringen. Auftraggeber und Auftragnehmer xxxxxxxx je einen Projekt- leiter.Diese entscheiden gemeinsam. Sollte eine gemeinsame Entscheidung nicht möglich sein, ist der Projektlenkungs- ausschuss, bestehend aus je einem Mitglied der Geschäfts- leitung von Auftragnehmer und Auftraggeber anzurufen. Die beiden Projektleiter legen gemeinsam folgende Parameter fest: Häufigkeit, Dauer und Teilnehmerkreis von Projektbesprechungen Detaillierungsgrad von Projektplänen und Projektcontrolling Regeln für Erstellung und Genehmigung von Besprechungsprotokollen Die Vertragspartner sind gehalten, soweit es in ihrer Macht liegt,Projektkontinuität sicherzustellen, d.h. insbesondere nicht ständig die im Projekt arbeitenden Mitarbeiter zu wechseln.Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. In diesem Fall liegt die Generalunternehmerschaft und Gesamtverantwortung beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber wird jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern des Auftragnehmers, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, während der Dauer der Geschäftsbeziehung und 12 Monate nach Beendigung der Geschäftsbeziehung unterlassen. Bei Verstoß ist der Auftraggeber verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu leisten.
Projektorganisation. Für die Projektlaufzeit werden seitens des Auftraggebers Gremien eingerichtet. Teilnahme und Aufgaben für den Auftragnehmer werden zu Projektbeginn separat vereinbart.
Projektorganisation. 6.1 Leistungspflicht des Auftragnehmers B20.002.09.018.07.E 05/18 Seite 4/10 Für den Auftraggeber ist der Auftragnehmer alleini- ger und uneingeschränkt verantwortlicher Ansprech- partner für die Vertragsleistung, auch wenn er Erfül- lungs- oder Verrichtungsgehilfen einsetzt.
Projektorganisation. 🞎 Projektorganisation (am Projekt Beteiligte und ihre vertraglichen Beziehungen): 🞎 Die Projektorganisation (am Projekt Beteiligte und ihre vertraglichen Beziehungen) ist in Beilage 6 beschrieben.
Art. 9 Versicherungen Der Auftragnehmer erklärt, für die Dauer des Auftrags folgende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Ist der Auftragnehmer eine Planergemeinschaft, schliesst diese eine separate Versicherung für sie ab. 🞎 Personenschäden CHF xxx pro Einzelereignis (mind. CHF xxx Mio) 🞎 Sachschäden CHF xxx pro Einzelereignis (mind. CHF xxx Mio) 🞎 Bautenschäden CHF xxx pro Einzelereignis (mind. CHF xxx Mio) 🞎 Reine Vermögensschäden CHF xxx pro Einzelereignis (mind. CHF xxx Mio) Versicherungsgesellschaft: Policen-Nr.: Selbstbehalt pro Schadenereignis (durch den Auftragnehmer anzugeben): CHF 🞎 Der Auftragnehmer erklärt, folgende projektspezifische Risiken zusätzlich versichert zu haben: Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber bei Vertragsunterzeichnung die schriftliche Bestätigung seiner Versicherung und verpflichtet sich, diese Versicherung für die Dauer des Bauprojekts nicht einzuschränken und aufrecht zu halten. Er reicht dem Auftraggeber jeweils unaufgefordert die neue Police zu den Akten.
Projektorganisation. 5.1 Die Firma gibt schriftlich Name und Funktion der Verantwortlichen bekannt und setzt diese gemäss Projektorganisation ein.
5.2 Schlüsselpersonen der Firma, die für das vor- liegende Projekt verantwortlich sind, können nach Vertragsabschluss nur mit Zustimmung der SBB AG durch gleich qualifizierte Perso- nen in ihrer Funktion ersetzt werden.
Projektorganisation. Im Bewusstsein dessen, dass ein Projekt im Laufe seiner Entstehung, Bearbeitung und Ausführung eine enge Betreuung erfordert, legen die Parteien eine Projektorganisation fest. Ohne besondere Abrede gelten folgende Regeln:
a) Jede Partei bezeichnet mit Namen die in diesem Projekt verant- wortlichen Personen. Diese können ihr Unternehmen im Rahmen dieses Projektes uneingeschränkt vertreten und verpflichten.
b) Die Parteien entsenden ihre Vertreter in ein Projektteam. Dieses ist verantwortlich für die Zielvorgaben und die Überwachung des Projektes. Es legt die wichtigsten Projektschritte fest.
c) Der Lieferant ernennt einen Mitarbeiter als Projektleiter. Dieser führt das Projekt und ist verantwortlich für Planung, Arbeitszutei- lung, Koordination, Kontrolle, Aktualisierung der Projektunterlagen, Dokumentation und Abnahme.
d) Beschlüsse des Projektteams und Anordnungen des Projektleiters gelten als genehmigt, wenn weder der Lieferant noch der Kunde innert der gesetzten Frist, und wo eine solche fehlt während fünf Arbeitstagen, widerspricht.