Projektorganisation Musterklauseln

Projektorganisation. Die Projektorganisation besteht, soweit nicht anders vereinbart, aus den folgenden Organen:
Projektorganisation. 1.2.4.1 Der bevollmächtigte Vertreter des Auftragnehmers über- nimmt für die vom Auftraggeber beauftragten Leistungen die Rolle des Projektleiters, es sei denn, der Auftraggeber gibt an- dere Anweisungen. Eine Änderung der Person des Projektleiters bzw. des angebotenen Schlüsselpersonals im laufenden Projekt ist ohne zwingenden Grund nur nach schriftlicher, elektronisch oder per Fax erteilter Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Eine Kündigung durch den Projektleiter gilt nur dann als zwingen- der Grund, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass der Projekt- leiter es trotz eines Angebots des Auftragnehmers (dieses ist dem Auftraggeber vorzulegen) ablehnt, als Selbständiger für das Projekt weiter tätig zu sein. 1.2.4.2 Der Projektleiter hat gemäß den Vorgaben des Vertrages einen Projektplan in ausreichender Detaillierung (Arbeitspakete im Umfang von vorab vereinbarten Personentagen mit Angabe der Function Points oder ähnlicher Leistungseinheiten sowie den Abhängigkeiten der Arbeitspakete zueinander) zu erstellen und wie im Projekt einvernehmlich abgestimmt auf den aktuellen Stand zu bringen und dem AG-Vertreter bzw. (siehe 1.2.4.7) dem Projektlenkungsausschuss zu übermitteln. Dabei ist ein SOLL/IST- Vergleich zu führen. 1.2.4.3 Der Projektleiter hat ein Projekthandbuch nach dem – an internationale Best Practices (z.B. Prince2) angelehnten – Stan- dard des ÖBB Konzerns zu führen, in dem, sofern durch den Auf- tragnehmer per Definition im Zuge der Ausschreibung nicht de- tailliertere Anforderungen erfolgen, mindestens die folgenden Projektsteuerungsmechanismen nach ISO 21500 (Leitlinien Pro- jektmanagement) beschrieben sind:  Projektorganisation  Stakeholder  Projektinhalt  Ressourcen  Zeit  Kosten  Risiko  Qualität  Beschaffung  Kommunikation  Dokumentenlenkung  Projektablage. Darüber hinaus wird ein Projekt idR nach den Phasen  Initialisierung  Planung  Umsetzung  Controlling  Abschluss abgehandelt. 1.2.4.4 Von jeder Besprechung ist durch den Projektleiter ein Er- gebnisprotokoll im Format des beim Auftraggeber üblichen Text- verarbeitungssystems zu erstellen und innerhalb einer Woche ab Besprechungstermin an alle Teilnehmer, die Vertreter von Auf- traggeber und Auftragnehmer sowie sonstige Betroffene zu ver- senden. 1.2.4.5 Soweit noch nicht vorhanden, hat der Auftragnehmer ein Pflichtenheft (bzw. Detailspezifikationen) zu erstellen. 1.2.4.6 Wenn nicht anders definiert, sind alle in diesem Abschnitt angeführten Dokumente vom Auftragnehmer ...
Projektorganisation. Die Projektorganisation besteht, soweit nicht anders vereinbart, aus den folgenden Orga- nen:
Projektorganisation. 5.1 Im Rahmen eines jeden Projektes bestellt der Kunde zur Wahrnehmung seiner Interessen ein Product Owner Team, das die Gesamtprojektleitung verantwortet, insbesondere das Projektbudget sowie den Projektfortschritt. Das Product Owner Team setzt sich aus dem „Product Owner STACKIT“ und einem „Product Owner Kunde“ zusammen. Alle zusammen bilden die im Projekt eingesetzte Projektleitung. 5.2 Der Kunde bzw. STACKIT werden personelle Änderungen in diesen Funktionen im Zuge eines Projektes wechselseitig umge- hend in Textform bekannt geben. 5.3 Aufgaben der Projektleitung sind insbesondere: • Gestaltung der Projektorganisation, • Erstellung und Überblicken des Projektplans und -budgets, • Koordination interner und externer Schnittstellen und • Projektcontrolling, Projektdokumentation und -abschluss. 5.4 Die Projektleitung trifft zudem die für die zügige Projektabwicklung erforderlichen Entscheidungen. Sie entscheidet insbeson- dere über Änderungs- (Change Proposals) und Ergänzungsanträge betreffend die jeweiligen Leistungsbeschreibungen, welche die in diesen definierten Projektziele, -zeitpläne oder -budgets wesentlich verändern.
Projektorganisation. 1. Die Vertragsparteien benennen im jeweiligen Einzelvertrag je einen Ansprechpartner („Projektleiter“) und, falls erforderlich, einen Stellvertreter für alle die Projektleistungen betreffenden Angelegenheiten. 2. Unser Projektleiter bzw. dessen Stellvertreter ist unter anderem für die Planung, Durchführung, Steu- erung und Kontrolle der zu erbringenden Projektleistungen zuständig. Der Projektleiter des Vertrags- partners bzw. dessen Stellvertreter unterstützt ihn dabei. Er ist vor allem für alle Fragen zu den fachli- chen, organisatorischen und technischen Anforderungen und Voraussetzungen für die zu erbringenden Projektleistungen sowie für die Koordination und Erbringung der Mitwirkungsleistungen des Vertrags- partners gemäß Ziff. V. zuständig. In diesen beiden Bereichen entscheidet er selbst unverzüglich Fra- gen, die ihm von uns vorgelegt werden. Entscheidungen zu sonstigen Fragen hat er zeitnah herbeizu- führen. 3. Sofern die Person des Projektleiters zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde, ist jede Änderung in der Person eines Projektleiters bzw. seines Stellvertreters der jeweils anderen Vertrags- partei unverzüglich anzuzeigen. 4. Die Projektleiter oder ihre Stellvertreter besprechen regelmäßig den Fortschritt der zu erbringenden Projektleistungen. Bei Bedarf fertigen wir ein Protokoll über die jeweilige Besprechung an, welches dem Hornusserstrasse 7 5079 Zeihen Geschäftsführer: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Neue Aargauer Bank AG IBAN: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇ Tel.: +▇▇ (▇) ▇▇ ▇▇▇ ▇▇-▇▇ Fax: +▇▇ (▇) ▇▇ ▇▇▇-▇▇▇▇ Vertragspartner innerhalb angemessener Frist zugeleitet wird. Soweit dieser nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Protokolls diesem detailliert widerspricht, gilt es als genehmigt. 5. Im Fall von Meinungsverschiedenheiten werden sich die Vertragsparteien vor dem Beschreiten des Rechtswegs bemühen, über die Projektleiter eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte auf dieser Ebene keine Lösung gefunden werden, wird die Angelegenheit auf die Geschäftsführungsebene eska- liert. Lässt sich eine einvernehmliche Lösung auch auf Geschäftsführungsebene nicht finden, steht den Vertragsparteien der Rechtsweg offen. Das Recht der Vertragsparteien, um einstweiligen Rechtsschutz nachzusuchen, bleibt unberührt.
Projektorganisation. Die Vertragspartner vereinbaren in Anwendung von Ziffer 14.2 AGB SIK 2020 folgende Projektorganisation: [Opt 1 (Noch zu erstellende Projektorganisation) Im vorliegenden Vertrag ist die Leistungserbringerin zur Erstellung der Projektorganisation gemeinsam mit der Leistungsbezügerin bis am … verpflichtet. Die Projektorganisation ist im entsprechenden Anhang zur vorliegender Vertragsurkunde festgelegt. Im vorliegenden Vertrag ist die Erstellung einer Projektorganisation ausnahmsweise nicht notwendig.]
Projektorganisation. Für die Projektlaufzeit werden seitens des Auftraggebers Gremien eingerichtet. Teilnahme und Aufgaben für den Auftragnehmer werden zu Projektbeginn separat vereinbart.
Projektorganisation. 1 Die Kirchenpflegen/Sachwalter der Vertragsgemeinden setzen eine Steuerungsgruppe ein, die sich wie folgt zusammensetzt: a. Aus jeder Vertragsgemeinde zwei Personen, wobei mindestens eine Mitglied der Kirchenpflege sein muss, b. alle Pfarrpersonen der beteiligten Kirchgemeinden, c. ein externer Projektleiter, mit beratender Stimme, d. je nach zu behandelnden Aufgaben weitere Personen mit beratender Stimme. 2 Jede Vertragsgemeinde hat eine Stimme. 3 Die Steuerungsgruppe konstituiert sich selbst und wählt aus ihrer Mitte die Vorsitzdende oder den Vorsitzenden. Die Geschäftsführung richtet sich im Übrigen nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (§§38–43). 4 Die Steuerungsgruppe organisiert und koordiniert das Zusammenschlussverfahren. Sie ist zuständig für die Information der Bevölkerung und unterbreitet den Kirchenpflegen zuhanden der Stimmberechtigen die Kirchgemeindeordnung und das erste Budget der neuen Kirchgemeinde. 5 Der Vorsitzende der Steuerungsgruppe leitet allfällige Kirchgemeindeversammlungen der neuen Kirchgemeinde bis zum Amtsantritt der neuen Kirchenpflege. 6 Die Steuerungsgruppe ist befugt, im Rahmen der für den Zusammenschluss budgetierten Kredite Ausgaben zu tätigen. 7 Die Steuerungsgruppe setzt Arbeitsgruppen ein, die zu bestimmten Themen Entscheidungsgrundlagen erarbeiten. 8 Die Steuerungsgruppe kann zur Vorbereitung und Beratung einzelner Geschäfte Fachpersonen beiziehen.
Projektorganisation. Die Projektorganisation besteht soweit nicht anders vereinbart aus den folgenden Organen:
Projektorganisation. 6.1 Leistungspflicht des Auftragnehmers B20.002.09.018.07.E 05/18 Seite 4/10 Für den Auftraggeber ist der Auftragnehmer alleini- ger und uneingeschränkt verantwortlicher Ansprech- partner für die Vertragsleistung, auch wenn er Erfül- lungs- oder Verrichtungsgehilfen einsetzt.