Projektorganisation. 2.2.4.1 Der Vertreter des Auftragnehmers übernimmt idR die Rolle des Projektleiters, ausgenommen solche Projekte, bei de- nen die Leistung des Auftragnehmers nicht in Lieferungen oder Erstellung eines Werkes sondern nur in der Beistellung von Personal liegt. Eine Änderung der Person des Projektleiters bzw. des angebotenen Schlüsselpersonals im laufenden Projekt ist ohne zwingenden Grund nur nach schriftlicher, elektronisch oder per Fax erteilter Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Eine Kündigung durch den Projektleiter gilt nur dann als zwin- gender Grund, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass der Projektleiter es trotz eines Angebots des Auftragnehmers (die- ses ist dem Auftraggeber vorzulegen) ablehnt, als Selbständiger für das Projekt weiter tätig zu sein.
2.2.4.2 Für Softwareentwicklungs- und -anpassungsaufgaben hat der Auftragnehmer eine Schätzung des Aufwandes nach der Function Point Methode nach IFPUG Version 4.2.x o.ä. so früh wie möglich zu erstellen und nach jeder Projektphase zu aktua- lisieren.
2.2.4.3 Der Projektleiter hat gemäß den Vorgaben des Vertra- ges einen Projektplan in ausreichender Detaillierung (Arbeitspa- kete im Umfang von maximal 15 Personentagen mit Angabe der Function Points oder ähnlicher Leistungseinheiten sowie den Abhängigkeiten der Arbeitspakete untereinander) zu erstellen und in kritischen Projektphasen wöchentlich, sonst vierzehntä- gig mit einem beim Auftraggeber üblichen Projektplanungstool (z.B. MS-Projekt) auf den aktuellen Stand zu bringen und dem AG-Vertreter bzw (siehe 2.2.4.8) dem Projektlenkungsaus- schuss zu übermitteln. Dabei ist ein SOLL/IST- Vergleich zu führen.
2.2.4.4 Der Projektleiter hat ein Projekthandbuch nach dem – an internationale Standards angelehnten – Standard des ÖBB Konzerns zu führen, in dem, sofern durch den Auftragnehmer per Definition im Zuge der Ausschreibung nicht detailliertere An- forderungen erfolgen, mindestens die folgenden Projektsteue- rungsmechanismen beschrieben sind: • Aufbau-, Ablauforganisation • Regeln der Zusammenarbeit • Dokumentenlenkung • Beteiligte (wie Projektmitarbeiter, beteiligte (Sub- )Unternehmen, Mitglieder des Projektlenkungsausschusses usw ...) • Qualitätssicherung • Änderungsmanagement • Rollenbeschreibungen • Meilensteine • Projektablage
2.2.4.5 Von jeder Besprechung ist durch den Projektleiter ein Ergebnisprotokoll im Format des beim Auftraggeber üblichen Textverarbeitungssystems zu schreiben und innerhalb einer Woche ab Besprechungstermin an alle Teilneh...
Projektorganisation. Die Projektorganisation besteht, soweit nicht anders vereinbart, aus den folgenden Organen:
Projektorganisation. Die Projektorganisation besteht, soweit nicht anders vereinbart, aus den folgenden Orga- nen:
Projektorganisation. 5.1 Im Rahmen eines jeden Projektes bestellt der Kunde zur Wahrnehmung seiner Interessen ein Product Owner Team, das die Gesamtprojektleitung verantwortet, insbesondere das Projektbudget sowie den Projektfortschritt. Das Product Owner Team setzt sich aus dem „Product Owner STACKIT“ und einem „Product Owner Kunde“ zusammen. Alle zusammen bilden die im Projekt eingesetzte Projektleitung.
5.2 Der Kunde bzw. STACKIT werden personelle Änderungen in diesen Funktionen im Zuge eines Projektes wechselseitig umge- hend in Textform bekannt geben.
5.3 Aufgaben der Projektleitung sind insbesondere: • Gestaltung der Projektorganisation, • Erstellung und Überblicken des Projektplans und -budgets, • Koordination interner und externer Schnittstellen und • Projektcontrolling, Projektdokumentation und -abschluss.
5.4 Die Projektleitung trifft zudem die für die zügige Projektabwicklung erforderlichen Entscheidungen. Sie entscheidet insbeson- dere über Änderungs- (Change Proposals) und Ergänzungsanträge betreffend die jeweiligen Leistungsbeschreibungen, welche die in diesen definierten Projektziele, -zeitpläne oder -budgets wesentlich verändern.
Projektorganisation. Die Vertragspartner vereinbaren in Anwendung von Ziffer 14.2 AGB SIK 2015 folgende Projektorganisation: [Opt 1 (Noch zu erstellende Projektorganisation) Im vorliegenden Vertrag ist die Leistungserbringerin zur Erstellung des Projektkonzepts bis am …, zur Erstellung des detaillierten Projektplans bis am …, als auch zur Erstellung der detaillierteren Umschreibung der Projektorganisation bis am … verpflichtet. Die entsprechenden Dokumente sind der Leistungsbezügerin zur Abnahme innert [30] Tagen vorzulegen. Die Leistungserbringerin kontrolliert im Anschluss die Einhaltung des detaillierten Projektplans und informiert die Leistungserbringerin über den jeweiligen Fortschritt. [Projektkonzept, Projektplan, Projektorganisation] und deren allfällige Kontrolle sind in entsprechenden, von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Anhängen zu vorliegender Vertragsurkunde festgelegt. Im vorliegenden Vertrag ist die Erstellung eines detaillierten Projektkonzepts, eines detaillierten Projektplans und eine Umschreibung der Prozessorganisation ausnahmsweise nicht notwendig.]
Projektorganisation. Die Vertragsparteien werden gemeinsam und einvernehmlich nach Unterzeichnung dieses Vertrags die Projektorganisation festlegen.
Projektorganisation. Der Auftragnehmer wird die Leistungen in enger Zusammen- arbeit mit dem Auftraggeber erbringen. Auftraggeber und Auftragnehmer xxxxxxxx je einen Projekt- leiter.Diese entscheiden gemeinsam. Sollte eine gemeinsame Entscheidung nicht möglich sein, ist der Projektlenkungs- ausschuss, bestehend aus je einem Mitglied der Geschäfts- leitung von Auftragnehmer und Auftraggeber anzurufen. Die beiden Projektleiter legen gemeinsam folgende Parameter fest: Häufigkeit, Dauer und Teilnehmerkreis von Projektbesprechungen Detaillierungsgrad von Projektplänen und Projektcontrolling Regeln für Erstellung und Genehmigung von Besprechungsprotokollen Die Vertragspartner sind gehalten, soweit es in ihrer Macht liegt,Projektkontinuität sicherzustellen, d.h. insbesondere nicht ständig die im Projekt arbeitenden Mitarbeiter zu wechseln.Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. In diesem Fall liegt die Generalunternehmerschaft und Gesamtverantwortung beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber wird jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern des Auftragnehmers, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, während der Dauer der Geschäftsbeziehung und 12 Monate nach Beendigung der Geschäftsbeziehung unterlassen. Bei Verstoß ist der Auftraggeber verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu leisten.
Projektorganisation. Die Projektorganisation besteht soweit nicht anders vereinbart aus den folgenden Organen:
Projektorganisation. 6.1 Leistungspflicht des Auftragnehmers B20.002.09.018.07.E 05/18 Seite 4/10 Für den Auftraggeber ist der Auftragnehmer alleini- ger und uneingeschränkt verantwortlicher Ansprech- partner für die Vertragsleistung, auch wenn er Erfül- lungs- oder Verrichtungsgehilfen einsetzt.
Projektorganisation. Für die Projektlaufzeit werden seitens des Auftraggebers Gremien eingerichtet. Teilnahme und Aufgaben für den Auftragnehmer werden zu Projektbeginn separat vereinbart.