Besondere Bedingungen Für Die Erstellung Von Software. (1) Die Regelungen dieses § 4 gelten für die Erstellung und Anpassung von Software für den Kunden durch etracker.
(2) etracker benennt einen Projektleiter, der Kunde einen verantwortlichen Ansprechpartner. Diese können Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Projektleiter soll Entscheidungen in Textform festhalten. Der Ansprechpartner steht etracker für notwendige Informationen und Abstimmungen zur Verfügung.
(3) Vorbehaltlich einer gesonderten Abrede ist etracker nicht zur Analyse der vorhandenen Daten, Hard- und Software und der sonstigen Systemumgebung des Kunden verpflichtet und insoweit auf die vollständige Information durch den Kunden angewiesen. etracker berücksichtigt die beim Kunden vorliegenden Voraussetzungen, soweit sie in Textform Bestandteil der Leistungsbeschreibung werden.
(4) Soweit sich die Anforderungen des Kunden noch nicht aus der Aufgabenstellung laut Vertrag ergeben und hierdurch eine hinreichende Leistungsbeschreibung nicht zu erstellen ist, detailliert etracker die Leistungsanforderungen mit Unterstützung des Kunden, erstellt eine Spezifikation darüber und legt sie dem Kunden zur Genehmigung vor. Der Kunde wird sie bei Vertragsgemäßheit innerhalb von 14 Tagen in Textform genehmigen. Die Spezifikation ist verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit.
(5) Etwaige Änderungswünsche betreffend Softwareleistungen wird der Kunde etracker in Textform mitteilen. etracker wird den Kunden auf dessen Wunsch gegen Vergütung bei der Formulierung der Änderungsanforderung unterstützen. Für die Prüfung von Änderungswünschen steht etracker eine angemessene Vergütung nach Maßgabe der mit dem Kunden vereinbarten Vergütungssätze, beim Nicht-Bestehen einer einschlägigen Vereinbarung nach den jeweils gültigen Listenpreisen von etracker zu.
(6) etracker schuldet nicht die Installation oder Implementierung der Software, wenn dies nicht mit dem Kunden vereinbart ist. Der Kunde sorgt dafür, dass spätestens zum Zeitpunkt der Installation fachkundiges Personal für den Einsatz der Software zur Verfügung steht. Ist kein fester Übergabezeitpunkt vereinbart, kündigt etracker die Bereitstellung des Leistungsergebnisses mit angemessener Ankündigungsfrist (zumindest fünf Tage, sofern im Hinblick auf die Termindichte des jeweiligen Projekts möglich) an.
(7) Die Übergabe oder Hinterlegung des Quellcodes oder die Zustimmung zur Hinterlegung schuldet etracker nur, wenn und soweit dies in Textform vereinbart ist.
Besondere Bedingungen Für Die Erstellung Von Software