Provisionsabrechnung Musterklauseln

Provisionsabrechnung. 1. Abrechnungen, Auswertungen, Berechnungs- grundlagen. Die proWIN nomis Swiss GmbH ist für alle Provisionsabrechnungen gemäss der geltenden Stufenpläne verantwortlich und erstellt diese mit pro- WIN International, Deutschland. Für den im laufenden Monat erzielten gewichteten Gruppenumsatz erhält der VIP im Folgemonat die Auszahlung des Provisions- betrages gemäss Stufenplan (siehe Anlage) durch die proWIN nomis Swiss GmbH. Die Auszahlung erfolgt
Provisionsabrechnung. Der Unternehmer gibt für jeden Kalendermonat bis spätestens zum letzten Tag des Folgemonats dem Vertreter eine Provisionsabrechnung über die durchgeführten und verrechneten Geschäfte. Zur Provisionsabrechnung gehören Name (Firmenwortlaut), Adresse, Kundennummer, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Provisionssatz. Der laut Abrechnung dem Vertreter zustehende Provisionsbetrag ist fällig am Ende des dem Monat folgenden Monats, in dem die vollständige Zahlung des Kunden eingeht (wobei im Zweifel der Provisionsanspruch jeweils in dem Ausmaß fällig wird, als der Kunde Zahlungen geleistet hat). Zuviel oder zuwenig ausbezahlte Provisionen - somit unrichtige Akontierungen - werden bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt bzw. auf sonstige Ansprüche des Vertreters angerechnet.
Provisionsabrechnung. Die jeweilige Provisionsabrechnung gilt als vom VERMITTLER als richtig und für den Zeitraum vollständig akzeptiert und konstitutiv als umfassend und richtig anerkannt, wenn dieser nicht innerhalb von 42 Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht.
Provisionsabrechnung. Abs. 1 Satz 2 (Lohnabrechnung)
Provisionsabrechnung. Die UP erhalten ihre Provisionsabrechnung, die unmittelbar vom UP geprüft werden sollte. Sollten Abweichungen festgestellt werden, sind diese innerhalb von fünfzehn Tagen bei nc-Vita anzumelden. Kommt der UP dieser Aufforderung nicht nach, geht nc-Vita davon aus, dass der UP die Korrektheit, Genauigkeit und Angemessenheit der Abrechnung anerkennt.