Prüfungsprozess Musterklauseln

Prüfungsprozess. 4.1 Voraussetzung für den Beginn des Prüfungssprozesses ist, dass der zu zertifizierende Versender eine sechsmonatige Versandhistorie vorweist. 4.2 Der Prüfungsprozess besteht aus drei Prüfungen, um die Einhaltung der verpflichtenden CSA Kriterien sicherzustellen: einer technischen, einer rechtlichen und einer Reputationsprüfung. eco führt anhand der vom zu zertifizierenden Versender eingereichten Unterlagen (insbesondere benannte IP-Adressen, Beispielnewsletter, allgemeine Geschäftsbedingungen und andere Informationen zur Permissioneinholung) die technische und rechtliche Prüfung durch. ▇▇▇▇▇▇ die eingereichten Informationen nach wiederholtem Hinweis im Rahmen des Prüfungsverfahrens gleiche oder gleich gelagerte Fehler (zum Beispiel technisch/rechtlich) auf, behält sich eco vor, eine Frist zur endgültigen Behebung des Fehlers durch den Versender zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann eco eine erneute Prüfungsgebühr in Rechnung stellen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Versender erforderliche Unterlagen trotz mehrfacher Nachfragen seitens eco nicht einreicht. Die Reputationsprüfung übernimmt der Beschwerde- und Zertifizierungsausschuss (BZA). Dieser besteht aus vier Mitgliedern, von denen eco und der DDV jeweils zwei benennen. 4.3 Der BZA entscheidet nach einer umfassenden Prüfung über den Antrag des Versenders. Dabei berücksichtigt der BZA für seine Entscheidung auch, ob das Geschäftsmodell des Versenders den ethischen Grundgedanken der CSA und/oder den weiteren selbstregulatorischen Aktivitäten von eco beziehungsweise vom DDV entgegensteht. Sofern eine Mehrheit der vier Mitglieder des BZA eine Aufnahme des Versenders befürwortet, erhält der Versender hierüber eine Bestätigung per Post oder E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt wird die Zahlung des monatlichen Beitrags entsprechend der CSA Preisliste fällig. Der BZA kann die Aufnahme des Versenders beim Vorliegen begründeter Zweifel hinsichtlich der Einhaltung der CSA Kriterien ablehnen. Sofern das Geschäftsmodell des Versenders den ethischen Grundgedanken der CSA und/oder den weiteren selbstregulatorischen Aktivitäten von eco beziehungsweise vom DDV entgegensteht, kann der BZA selbst dann gegen die Aufnahme eines Versenders in die CSA stimmen, wenn im Übrigen keine Bedenken in Bezug auf die Einhaltung der CSA Regularien bestehen. Die Rückzahlung der einmaligen Prüfungsgebühr und die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche sind bei ablehnender Entscheidung ausgeschlossen.
Prüfungsprozess. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, korrekte schriftliche Aufzeichnungen, Ausgaben von Systemtools und sonstige Systemdaten zu erstellen, aufzubewahren und IBM sowie den beauftragten Prüfern bereitzustellen, um gegenüber IBM prüffähige Nachweise dafür zu erbringen, dass die Nutzung der Programme in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen erfolgt, einschließlich der angewandten IBM Lizenz- und Preisbedingungen. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, 1) sicherzustellen, dass die berechtigte Nutzung nicht überschritten wird und 2) die Nutzungsbedingungen eingehalten werden. Nach angemessener Vorankündigung ist IBM dazu berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbedingungen an allen Standorten des Lizenznehmers und für alle Umgebungen, an denen der Lizenznehmer die den Nutzungsbedingungen unterliegenden Programme (zu irgendeinem Zweck) nutzt, zu überprüfen. Die Prüfung findet während der üblichen Geschäftszeiten in den Räumlichkeiten des Lizenznehmers statt. IBM wird sich bemühen, den Geschäftsbetrieb des Lizenznehmers dabei so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. IBM ist berechtigt, die Prüfung durch einen unabhängigen Prüfer durchführen zu lassen, soweit dieser durch eine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung zur Geheimhaltung verpflichtet ist.
Prüfungsprozess. Der Kunde verpflichtet sich, korrekte schriftliche Aufzeichnungen, Ausgaben von Systemtools und sonstige Systemdaten zu erstellen, aufzubewahren und IBM sowie den beauftragten Prüfern bereitzustellen, um gegenüber IBM prüffähige Nachweise dafür zu erbringen, dass die Nutzung aller berechtigten Produkte in Übereinstimmung mit den Passport Advantage Bedingungen, einschließlich sämtlicher anwendbarer IBM Lizenz- und Preisbedingungen, erfolgt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, 1) sicherzustellen, dass die berechtigte Nutzung nicht überschritten wird und 2) die Passport Advantage Bedingungen eingehalten werden. Nach angemessener Vorankündigung ist IBM dazu berechtigt, die Einhaltung der Passport Advantage Bedingungen an allen Standorten des Kunden und für alle Umgebungen, an denen der Kunden die den Passport Advantage Bedingungen unterliegenden berechtigten Produkte (zu irgendeinem Zweck) nutzt, zu überprüfen. Die Prüfung findet während der üblichen Geschäftszeiten in den Räumlichkeiten des Kunden statt. IBM wird sich bemühen, den Geschäftsbetrieb des Kunden dabei so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. IBM ist berechtigt, die Prüfung durch einen unabhängigen Prüfer durchführen zu lassen, soweit dieser durch eine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung zur Geheimhaltung verpflichtet ist.