Qualitätssicherung / Kontrolle Musterklauseln

Qualitätssicherung / Kontrolle a) Unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften kann von der EASA nach vorheriger Absprache jederzeit die Qualität, Quantität, Zubereitung der Speisen und die Sauberkeit in den Betriebsräumen des AN überprüft werden. Sämtliche Protokolle im Rahmen des HACCP-Konzeptes (Hazard Analysis and Critical Control Points) können ohne Anmeldung von der EASA oder von ihr beauftragten Dritten stichprobenhaft kontrolliert werden. Festgestellte Mängel sind angemessen sofort oder mit Fristsetzung zu beseitigen. Bei Nichterledigung wird eine Malusgebühr in Höhe von 2.500 € erhoben. b) Bedient sich die EASA hierzu der zuständigen Behörden (z. B. Ordnungs- amt), haben auch diese Zutritt zu den Wirtschaftsräumen und zur Küche. Kosten, die durch Hinzuziehung Dritter entstehen, trägt der AN nur dann, wenn ihm ein Verstoß gegen einschlägige Gesetze und Verordnungen nach- gewiesen wird. An agency of the c) Der Betrieb muss 1x jährlich von einem neutralen Hygieneinstitut untersucht werden. Die Beauftragung, Koordination und Kostenübernahme erfolgen durch den AN. Die Berichte gehen zeitgleich an die EASA und den AN. Die aus dem Prüfbericht resultierenden Beanstandungen sind unverzüglich zu beheben.