Elektronische Rechnungsstellung Musterklauseln

Elektronische Rechnungsstellung. Der Mieter ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen erhält und die Vermieterin an deren Stelle eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersendet. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ihm die elektronischen Rechnungen zugehen können oder von ihm, falls dies vereinbart wird, in elektronischer Form abgeholt werden. Störungen an den Empfangseinrichtungen oder sonstige Umstände, die den Zugang verhindern, hat der Mieter zu vertreten. Eine Rechnung ist zugegangen, sobald sie im Herrschaftsbereich des Mieters eingegangen ist. Sofern die Vermieterin nur einen Hinweis versendet und der Mieter die Rechnung selbst abrufen kann oder die Vermieterin die Rechnung zum Abruf bereitstellt, ist die Rechnung zugegangen, wenn sie vom Mieter abgerufen worden ist. Der Mieter ist verpflichtet, in angemessenen Zeiträumen Abrufe der bereitgestellten Rechnungen vorzunehmen. Der Mieter kann die alleinige Übersendung von Rechnungen in elektronischer Form jederzeit widerrufen. In diesem Fall wird die Vermieterin die Rechnung in Papierform an den Mieter stellen. Der Mieter hat in diesem Fall die Mehrkosten für die Übersendung der Rechnung in Papierform und das Porto hierfür zu tragen.
Elektronische Rechnungsstellung. Rechnungen von Avaya und Zahlungen des Kunden werden über die elektronische Rechnungsanwendung von Avaya abgewickelt. Sollte der Kunde Einwände gegen die Rechnung haben, so muss er diese gegenüber Avaya innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab dem Rechnungsdatum schlüssig darlegen und Avaya schriftlich darüber in Kenntnis setzen. Anderenfalls gilt die Rechnung als genehmigt.
Elektronische Rechnungsstellung. Der Fotograf ist berechtigt, seine Rechnung in elektronischer Form zu stellen und dem Auftraggeber zuzusenden (§ 14 UStG). Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Rechnungsstellung und elektronischen Rechnungszu- sendung zu. Archivmaterial sind Aufnahmen, die sich im Archiv des Fotografen befinden und an denen der Fotograf dem Auftraggeber Nutzungslizenzen in jeweils individuell vereinbartem Umfang einräumt.
Elektronische Rechnungsstellung. Rechnungen werden elektronisch versandt, es sei denn, der Mieter widerspricht und wählt den Versand in Papierform, wobei dann zusätzliche Kosten entstehen. Für Schadenersatzforderungen ist bei Rückgabe des Fahrzeuges ein Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Schadensumme zu entrichten. Das gemietete Fahrzeug ist in Österreich haftpflichtversichert gemäß den üblichen Versicherungsbedingungen und mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf Europa im geografischen Sinne. Bei Ansprüchen Dritter gegen MZTS aufgrund von Schäden, die vom Mieter oder durch Personen, denen der Mieter das Fahrzeug überlassen hat, verursacht wurden, hat der Mieter MZTS schadlos zu halten, sofern der Versicherungsschutz nicht greift. Verbraucher sind von dieser Haftung ausgenommen, sofern kein Verschulden vorliegt.
Elektronische Rechnungsstellung. Die elektronische Rechnungsstellung ist unter be- stimmten Voraussetzungen gestattet. Als Basis hierfür dient das Merkblatt „CC_RI_0024_Merkblatt_Eingangsrechnungen_di gital“ in der jeweils gültigen Fassung (xxx.xxxxx.xx). Falsch übermittelte Rechnun- gen gelten als nicht zugestellt.
Elektronische Rechnungsstellung. 1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die elektronische Rechnungsstellung gemäss Art. 9 Abs. 4 des Rahmenvertrages zwischen H+ und santésuisse sicherzustellen.
Elektronische Rechnungsstellung. Die elektronische Rechnungsstellung ist unter be- stimmten Voraussetzungen gestattet. Als Basis hierfür dient das Merkblatt „CC_RI_0024_Merkblatt_Eingangsrechnungen_di gital“ in der jeweils gültigen Fassung (xxx.xxxxx.xx). Falsch übermittelte Rechnungen gelten als nicht zugestellt.
Elektronische Rechnungsstellung. Der Fotograf ist berechtigt, seine Rechnung in elektronischer Form zu stellen und dem Auftraggeber zuzusenden (§ 14 UStG). Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Rechnungsstellung und elektronischen Rechnungs- zusendung zu.
Elektronische Rechnungsstellung. RAP-Media ist berechtigt, seine Rechnung in elektronischer Form zu stellen und dem Auftraggeber zuzusenden (§ 14 UStG). Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Rechnungsstel- lung und elektronischen Rechnungszusendung zu. Archivmaterial sind Aufnahmen, die sich im Archiv von RAP-Me- dia befinden und an denen RAP-Media dem Auftraggeber Nut- zungslizenzen in jeweils individuell vereinbartem Umfang ein- räumt.
Elektronische Rechnungsstellung. Die elektronische Rechnungsstellung ist unter be- stimmten Voraussetzungen gestattet. Als Basis hierfür dient das Merkblatt „CC_RI_0024_Merkblatt_Eingangsrechnungen_di gital“ in der jeweils gültigen Fassung (xxx.xxxxx.xx). Falsch übermittelte Rechnungen gelten als nicht zugestellt. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt ordnungsge- mäßer Lieferung und Rechnungsstellung, wenn in der Bestellung nichts anderes vereinbart worden ist, entweder innerhalb von 14 Kalendertagen mit 3% Skonto oder nach 30 Kalendertagen ohne Ab- zug nach Waren- und Rechnungseingang.