Rabatte, Transparenz Musterklauseln

Rabatte, Transparenz. A.9.1 Die in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführten Rabatte werden auf die Mediabruttovolumina (MB1) für ausgelieferte Werbeformen innerhalb eines Kalenderjahres und Vertragsverhältnisses ge- währt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der fakturierten Mediabruttovolumina. Rabatte werden bei Rechnungsstellung entsprechend berücksichtigt. Etwaig zu viel gewährte Rabatte können zurückgefor- dert werden. A.9.2 Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung (E-Mail ausreichend) durch VISOON bei Vertragsabschluss. Maßgebend ist der bis spätestens 30. Juni ord- nungsgemäß nachgewiesene Konzernstatus zum 01. Januar des Buchungskalenderjahres. Die Beendi- gung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit Ablauf des Monats der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung. Zu viel gewährte Rabatte können zu- rückgefordert werden.