Rauchansaugsysteme Musterklauseln

Rauchansaugsysteme. Zum raschen Auffinden eines Brandherdes sind folgende Vorgaben einzuhalten: • Bei der Raumüberwachung sollte die Fläche welche durch eine Meldergruppe eines Rauchansaugsystems überwacht wird maximal 800 m2 betragen. • Es ist darauf zu achten, dass die gesamte Überwachungsfläche vom Zugang her möglichst frei einsehbar ist. • Räume die durch Trennwände in einzelne Bereiche unterteilt sind, z.B. Kombibüros, müssen einsehbar sein. Die Überwachungsfläche darf hierbei 400 m2 nicht überschreiten. • Die Anzahl von fünf Räumen pro Meldergruppe darf nicht überschritten werden, wenn es sich um geschlossene Räume handelt (die maximale Fläche aller fünf Räume ist hierbei auf 400 m2 zu beschränken). • Wird das System in Doppelböden bzw. Zwischendecken eingebaut, darf in Fluren und Räumen die Überwachungsfläche nicht größer als jeweils 250 m2 sein. • Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten sind ca. alle 40 m2 Erkundungsöffnungen vorzusehen.