Risiken in Bezug auf Veräußerungen von Co-Investments Musterklauseln

Risiken in Bezug auf Veräußerungen von Co-Investments. Im Zusammenhang mit der Veräußerung von Co-Investments kann ein Teilfonds verpflichtet sein, Zusicherungen und Garan- tien über die geschäftlichen und finanziellen Angelegenheiten der betreffenden Portfoliogesellschaft abzugeben, wie sie in der Regel im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Unternehmens abgegeben werden. Ein Teilfonds kann zudem verpflichtet sein, die Käufer einer solchen Portfoliogesellschaft in dem Maße zu entschädigen, in dem sich derartige Zusicherungen oder Garantien als unzutreffend oder irreführend erweisen. Diese Vereinbarungen können zu Verbindlichkeiten für einen Teilfonds führen.